genießen
GrammatikVerb · genießt, genoss, hat genossen
Aussprache [gəˈniːsn̩]
Worttrennung ge-nie-ßen
Rechtschreibregel § 25 (E1)
Wortbildung
mit ›genießen‹ als Erstglied:
genießbar · Genießer
·
mit ›genießen‹ als Grundform:
Genuss
Mehrwortausdrücke
mit Vorsicht zu genießen sein
Hinweis
Statt
genießen
wird in der Schweiz und in Liechtenstein nach
§ 25 (E2)
üblicherweise
geniessen
geschrieben.
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
Speise und Trank zu sich nehmen
Beispiele:
den Tee mit Rum, warme Suppe, ein Glas Wein genießen
ich habe heute noch nichts genossen
er will noch eine Kleinigkeit genießen
der Fisch ist nicht mehr zu genießen (= essen)
2.
Freude, Genuss, Befriedigung an etw. haben, sich an etw. freuen
Beispiele:
er genoss den Feierabend, Urlaub, die Bequemlichkeit, Ruhe, Überraschung, das Leben in vollen Zügen
den herrlichen Ausblick, Duft der Blumen, den Frühling, die Schönheit der Natur, den Sonnenaufgang genießen
sie hatte die Größe des Naturschauspiels genossen
sich an ein genossenes Vergnügen erinnern
3.
etw. erhalten, bekommen
Beispiele:
eine gute Ausbildung, Erziehung genießen
den Lohn, die Früchte seines Fleißes genießen
a)
etw. haben
Beispiele:
die Achtung, Sympathie, Verehrung der Kollegen genießen
er genießt bei Fachgenossen einen guten Ruf
sie genießen die Protektion eines Mäzens, den Schutz des Staates
das Heimatrecht genießen
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
genießen · Nießbrauch · Nießnutz · genießbar · Genießer · genießerisch
genießen Vb. ‘Freude, Wohlbehagen bei etw. finden, etw. erhalten, zur Verfügung haben, Speisen und Getränke zu sich nehmen’, ahd. nioʒan (8. Jh.), ginioʒan (9. Jh.), mhd. (ge)nieʒen, asächs. niotan, mnd. genēten, nl. genieten, aengl. nēotan, anord. njōta, schwed. njuta ‘benutzen, genießen’ sowie got. niutan ‘erreichen, erlangen’, ganiutan ‘ergreifen, fangen’ (vgl. got. nuta ‘Fischer’, eigentlich ‘Fänger’) führen auf germ. *neutan, zu ie. *neud- ‘Erstrebtes ergreifen, in Nutzung nehmen’ (wozu auch Genosse, Nutzen, s. d.). – Nießbrauch m. ‘Recht auf Nutzung fremden Eigentums’ (17. Jh.), mit mhd. nieʒ, frühnhd. Nieß ‘Benutzung, Nutznießung, Genuß’ (Deverbativum zu mhd. nieʒen, s. oben; daneben Genieß, s. Genuß) gebildete Übersetzung des Rechtsterminus lat. ūsus frūctus; jünger in gleichem Sinne Nießnutz m. (19. Jh.). genießbar Adj. ‘eßbar, bekömmlich’ (17. Jh.; anfangs auch ‘nützlich, vorteilhaft’ wie das ältere genießlich, 16. Jh., s. genüßlich). Genießer m. ‘wer zu genießen versteht’, mhd. genieʒer; dazu genießerisch Adj. ‘nach Art eines Genießers, mit Genuß’ (30er Jahre 20. Jh.).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
(etwas) auskosten ·
Gefallen finden an ·
Gefallen haben an ·
genießen ●
(sich) sonnen (in) fig. ·
(sich) suhlen in negativ, fig. ·
(sich) erfreuen (an) geh. ·
baden in ugs.
Assoziationen |
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(es sich) schmecken lassen ·
genießen ·
schlemmen ·
schwelgen ●
(genüsslich) essen ugs. ·
(sich etwas) auf der Zunge zergehen lassen ugs. ·
schmausen geh., veraltend, scherzhaft
Oberbegriffe |
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Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›genießen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›genießen‹.
Verwendungsbeispiele für ›genießen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Würde er sich dafür jemals revanchieren können, würde es ihm gelingen, die im Übermaß genossene Solidarität zumindest in kleiner Münze zurückzuzahlen?
[Der Tagesspiegel, 13.10.2000]
Oft genießt er nun, Stunde für Stunde, über dem Papier.
[Schröter, Heinz: Ich, der Rentnerkönig, Genf: Ariston 1985, S. 132]
Nun hat sie allerdings ihr Leben keineswegs »in Ruhe genießen« können.
[Schmidt-Rogge, Carl H.: Dein Kind – Dein Partner, München: List 1973 [1969], S. 395]
So genossen die Christen wieder etwa dreißig Jahre lang ungestörte Ruhe.
[Schneider, Carl: Das Christentum. In: Propyläen Weltgeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1963], S. 20983]
Dort aber genoß er, wie die große Zahl seiner Aufträge beweist, bedeutendes Ansehen.
[Dürr, Walther: Sabadino. In: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1963], S. 44928]
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