gebieten
GrammatikVerb · gebietet, gebot, hat geboten
Nebenform veraltet gebieten · Verb · gebeut
Aussprache
Worttrennung ge-bie-ten
formal verwandt mitGebiet
Wortbildung
mit ›gebieten‹ als Erstglied:
Gebieter
·
mit ›gebieten‹ als Binnenglied:
achtunggebietend / Achtung gebietend
· ehrfurchtgebietend / Ehrfurcht gebietend · furchtgebietend
· mit ›gebieten‹ als Grundform: gebeut · Gebot
· mit ›gebieten‹ als Grundform: gebeut · Gebot
Bedeutungsübersicht
- 1. [gehoben] (jmdm.) etw. befehlen
- 2. [gehoben] ⟨über etw. gebieten⟩
- 3. ...
- a) ⟨etw. gebietet etw.⟩ etw. erfordert etw.
- b) ⟨geboten⟩ erforderlich, nötig
eWDG
Bedeutungen
1.
gehoben (jmdm.) etw. befehlen
Beispiele:
Ruhe, Halt gebieten
jmdm. Einhalt gebieten
sie gebot ihm, sich zu setzen, unverzüglich das Haus zu verlassen
ihm wurde geboten, bis zum Äußersten durchzuhalten
2.
3.
a)
⟨etw. gebietet etw.⟩etw. erfordert etw.
Beispiel:
ein Verhalten, wie es die Klugheit, Sitte, Treue, das Gewissen gebietet
●
veraltet ⟨etw. gebeut etw.⟩
Beispiel:
veraltettue, was dir die Pflicht gebeut!
b)
⟨geboten⟩erforderlich, nötig
Grammatik: oft im Partizip II
Beispiele:
höchste Eile schien, war geboten
wir hielten, erachteten es für geboten, Sie sofort zu benachrichtigen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
bieten · Bot(t) · botmäßig · Botmäßigkeit · unbotmäßig · Unbotmäßigkeit · anbieten · Angebot · aufbieten · Aufbietung · Aufgebot · darbieten · Darbietung · entbieten · erbieten · Ehrerbietung · ehrerbietig · erbötig · gebieten · Gebieter · Gebieterin · gebieterisch · Gebot · verbieten · Verbot
bieten Vb. ‘darreichen, anbieten, gewähren’. Ahd. biotan ‘bekanntmachen, entgegenstrecken, anbieten’ (8./9. Jh.), mhd. bieten ‘anbieten, darreichen, gebieten’ erweist sich durch Entsprechungen wie asächs. biodan ‘bieten’, mnd. bēden, mnl. nl. bieden, afries. biāda ‘bieten’, aengl. bēodan ‘gebieten, anbieten, ankündigen, zeigen’, engl. to bid (verschmolzen mit dem unter bitten behandelten Verb, s. d.) ‘bieten, ankündigen, gebieten’, anord. bjōða ‘bieten’, schwed. bjuda ‘gebieten, anbieten, zeigen’ und got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, faúrbiudan ‘verbieten’ als gemeingerm. Verb (germ. *beudan); dieses stellt sich lautlich zu außergerm. Verwandten wie griech. pé͞uthesthai (πεύθεσθαι), pynthánesthai (πυνθάνεσθαι) ‘erfragen, erfahren, merken’, aind. bṓdhati ‘wacht, beachtet, versteht’ (wozu das Kausativum aind. bōdháyati ‘erweckt, macht aufmerksam’ und das Part. Perf. buddháḥ ‘erweckt, erleuchtet’, vgl. Buddha), aslaw. bъděti ‘wachen’, bl’usti ‘wahren, achtgeben’, russ. budít’ (будить) ‘wecken’, bljustí (блюсти) ‘behüten, bewahren’, lit. budė́ti ‘wachen’. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist ie. *bheudh- mit differenzierter Bedeutungsentfaltung: ‘wach, geistig rege sein, beobachten, erkennen’, auch (so in den germ. Sprachen) ‘zur Aufmerksamkeit veranlassen, kundtun, gebieten, darbieten’. Im Dt. gehen bestimmte Bedeutungen des einfachen Verbs in den älteren Sprachstufen (‘bekanntmachen’, ‘gebieten’) zunehmend auf Präfixbildungen über (s. unten). – Zu bieten im Sinne von ‘befehlen’ das ablautende Verbalabstraktum Bot(t) n. (heute nur landschaftlich) ‘Gebot, Befehl, Angebot, Aufgebot, Versammlung’, ahd. bot ‘Meinung, Beschluß’ (um 1000), mhd. mnd. mnl. bot, afries. aengl. bod, anord. boð (germ. *-buda-). Dazu botmäßig Adj. ‘untertan, tributpflichtig’, spätmhd. botmæzec (14. Jh.), Botmäßigkeit f. ‘Herrschaft’ (16. Jh.). Dazu im 19. Jh. unbotmäßig Adj. ‘widersetzlich’, Unbotmäßigkeit f. anbieten Vb. ‘darreichen, zur Verfügung stellen, vorschlagen’, mhd. an(e)bieten ‘anbieten, vor Gericht laden’, mnd. anbēden ‘anbieten, entbieten’, vgl. nl. aanbieden ‘anbieten, darreichen’ (hingegen got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, asächs. anbiodan ‘entbieten, melden’). Dazu Angebot n. ‘Vorschlag, Bereitschaftserklärung’, auch ‘Gesamtheit der zum Verkauf stehenden Waren’; als Ableitung vom präfigierten Verb zunächst in der Form mnd. anbot, nhd. Anbot (15. bis 19. Jh., danach noch öst.), seit Ende des 18. Jhs., wohl durch Einwirkung von gebieten (s. unten) und Gebot (s. d.), in der heutigen Lautgestalt; in der Sprache der Wirtschaft von der 1. Hälfte des 19. Jhs. an oft in dem terminologischen Wortpaar Angebot und Nachfrage. aufbieten Vb. ‘aufrufen, aufwenden’ und ‘öffentlich verkünden’ (jetzt eingeschränkt auf die Bekanntgabe einer beabsichtigten Eheschließung), mhd. ūfbieten ‘in die Höhe strecken, darreichen, bekanntmachen, aufrufen’, mnd. upbēden ‘bekanntmachen, zur Einlösung eines Pfandes auffordern’; die im älteren Nhd. vorherrschende Bedeutung ‘zum Heeresdienst aufrufen’ lebt heute in Übertragungen wie alle Kräfte, seinen ganzen Einfluß, Willen aufbieten. Substantivische Ableitungen sind Aufbietung f. ‘das Aufbieten’ (mnd. upbēdinge, nhd. seit 15. Jh.), anfangs zu verschiedenen Bedeutungen des Verbs, nach Ende 18. Jh. nur ‘Aufwendung’ (Aufbietung aller Kräfte, Mittel u. ä.), und Aufgebot n. ‘Bekanntmachung’ (namentlich einer beabsichtigten Eheschließung), früher vor allem ‘Aufforderung’ (zu Heeresdienst, Fron usw.) sowie ‘was aufgeboten wird’ (z. B. die Gesamtheit der Wehrpflichtigen); zunächst häufiger in der Form Aufbot (15. bis 18. Jh.), doch gewinnt das vereinzelt schon im 14./15. Jh. nachzuweisende (und mit einer im 15. bis 17. Jh. neben aufbieten bezeugten Variante aufgebieten korrespondierende) Aufgebot seit dem 17. Jh. den Vorrang. darbieten Vb. ‘anbieten, darreichen’ und übertragen ‘zeigen, vorführen’ (reflexiv ‘sich zeigen’), ahd. thara biotan (9. Jh.), mhd. dar bieten ‘dahin reichen’ sind wohl schon als Einheit von Adverb und Verb aufzufassen; fest verbunden mnd. dārbēden und im Frühnhd.; dazu Darbietung f. ‘das Darbieten’; seit Anfang 16. Jh. als Nomen actionis ‘das Anbieten’, so verbreitet im 17. Jh. und gelegentlich bis ins 20. Jh.; vom Beginn des 20. Jhs. an meist ‘künstlerisches Gestalten vor einem Publikum, Vorführen’ sowie ‘Vorführung, Vortrag’. entbieten Vb. ‘wissen lassen, mitteilen’, auch ‘zu sich beordern’, ahd. inbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, darreichen’ (um 800), mhd. enbieten ‘durch jmdn. sagen oder gebieten lassen, darreichen’, mnd. en(t)bēden ‘sagen lassen, gebieten’, frühnhd. enbieten, embieten und entbieten, letzteres setzt sich im 17. Jh. durch; in älterer Zeit vorwiegend ‘eine Botschaft, einen Gruß übermitteln’, dann ‘durch Botschaft herrufen’ (17. Jh.); seit dem 19. Jh. nur noch selten. erbieten Vb. reflexiv ‘seine Bereitschaft erklären’, ahd. irbiotan ‘zur Kenntnis bringen, darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich zeigen, erweisen’ (8. Jh.), mhd. erbieten ‘darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich erweisen, darbieten’ (vgl. aengl. ābēodan ‘mitteilen, anbieten, gebieten’); vom Mhd. an bis ins 18. Jh. auch der substantivierte Infinitiv Erbieten n. ‘Angebot’; aus der häufig vorkommenden Fügung Ehre erbieten, ahd. ēra irbiotan, mhd. ēre (er)bieten entwickeln sich auf der Grundlage der postverbalen Ableitungen spätmhd. erbietunge, mnd. erbēdinge f. und frühnhd. erbietig, erbütig Adj. die Zusammensetzungen Ehrerbietung f. ‘Hochachtung’ (mnd. ērerbēdinge, frühnhd. 15. Jh.) und ehrerbietig Adj. ‘achtungsvoll’ (16. Jh.), denen zunächst Ehrbietung (15. Jh.; auch mnd. ērbēdinge) und ehrbietig (Anfang 16. Jh.) als Zusammenbildungen mit dem einfachen Verb bieten vorausgehen. Neben frühnhd. erbietig, erbütig steht ablautend erbötig Adj. ‘bereit, willig’, mnd. erbȫdich, erbōdich, frühnhd. seit dem 16. Jh. gebieten Vb. ‘befehlen, über etw. Befehls-, Verfügungsgewalt haben’, ahd. gibiotan ‘zur Kenntnis bringen, befehlen, herrschen’ (um 800), mhd. gebieten ‘ausstrecken, darreichen, entbieten, befehlen’; dem Westgerm. gemeinsame Präfixbildung (aengl. gebēodan ‘befehlen, bekanntmachen, anbieten’, asächs. gibiodan ‘gebieten, befehlen’, mnd. gebēden ‘gebieten, befehlen’, reflexiv ‘sich erbieten’, mnl. gebieden ‘bekanntmachen, befehlen, anbieten’), im Dt. anfangs mit perfektivem Sinn neben dem einfachen Verb, das ebenfalls ‘befehlen’ bedeutet, doch trennen sich die Verben hinsichtlich ihrer Bedeutungen seit dem Mhd. Als Ableitungen gehören hierzu Gebiet, Gebot (s. d.) sowie Gebieter m. ‘wer Befehlsgewalt hat’, ahd. gibiotāri (Hs. 13. Jh.), mhd. gebietære, gebieter, mnd. gebēder mit gleicher Bedeutung, dem sich Gebieterin f. ‘Herrin’ (mhd. gebietærinne, gebieterīn) und gebieterisch Adj. ‘herrisch, keinen Widerspruch duldend’ (Anfang 17. Jh.) anschließen. Gebot n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’, ahd. gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800), mhd. gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’, asächs. gibod, mnd. gebot, gebode, mnl. ghebot, nl. gebod, aengl. (ge)bod. verbieten Vb. ‘untersagen, nicht erlauben’, ahd. firbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, untersagen, verhindern’ (8. Jh.), mhd. verbieten ‘vorladen, verhindern, untersagen, mit Beschlag belegen’; vgl. dazu (teilweise mit einem nhd. vor, für entsprechenden Präfix) aengl. forbēodan, engl. to forbid, anord. fyrirbjōða ‘verbieten, verhindern’, got. faúrbiudan ‘verbieten’, mnd. vorbēden ‘gebieten, vorladen, anbieten, verbieten’; im Dt. drückt das präfigierte Verb anfangs (bis ins ältere Nhd.) sowohl das nachdrückliche Anordnen wie auch das Untersagen einer Handlung aus, jetzt gilt nur noch die letztere Verwendung. Abgeleitet ist Verbot n. ‘Anordnung, etw. zu unterlassen’, ahd. firbot ‘Verbot’ (9. Jh.?), mhd. verbot ‘Verbot, Beschlagnahme, Vorladung’, mnd. vorbot ‘Angebot, Verbot, Beschlagnahme’ (vgl. aengl. forbod ‘Verbot, Widerrufung’).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
beanspruchen ·
bedingen ·
bedürfen ·
benötigen ·
erfordern ·
gebieten ·
nötig haben ·
verlangen ·
voraussetzen ●
erheischen geh.
Assoziationen |
|
(jemandem etwas) befehlen ·
(jemanden) anweisen (etwas zu tun) ●
(jemandem etwas) gebieten geh. ·
(jemandem) sagen, er soll(e) ... ugs. ·
(jemanden etwas tun) heißen geh., veraltet
Unterbegriffe |
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Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›gebieten‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›gebieten‹.
Verwendungsbeispiele für ›gebieten‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Es dokumentiert sich hier eben eine im Interesse der Kunst
gebotene Einstellung.
[Gennrich, Friedrich: Bernart de Ventadorn. In: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1951], S. 7193]
Nun gebot es die Sicherheit, zunächst diesen
festen Platz nicht zu verlassen.
[Schuder, Rosemarie: Agrippa und Das Schiff der Zufriedenen, Berlin u. a.: Aufbau-Verl. 1987 [1977], S. 69]
Der fortschreitende Abend gebot ihr da viel zu
früh Halt.
[Schaper, Edzard: Der Henker, Zürich: Artemis 1978 [1940], S. 45]
Der Hippokratische Eid gebietet dem Arzt, sein
Wissen nur zur Erhaltung des Lebens anzuwenden.
[Weizsäcker, Carl Friedrich von: Bewußtseinswandel, München: Hanser 1988, S. 454]
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