verleihen
GrammatikVerb · verleiht, verlieh, hat verliehen
Aussprache
Worttrennung ver-lei-hen
Wortbildung
mit ›verleihen‹ als Erstglied:
Verleiher
· Verleihsystem · Verleihung
· mit ›verleihen‹ als Grundform: Verleih
· mit ›verleihen‹ als Grundform: Verleih
Mehrwortausdrücke
etw. Ausdruck verleihen ·
jmdm., etw. Flügel verleihen
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
jmdn. mit etw. auszeichnen, jmdm. etw. (feierlich) zuerkennen
Beispiele:
jmdm. einen Orden, Ehrentitel, eine Auszeichnung verleihen
die Stadt verlieh ihnen das Recht, Bier zu brauen
2.
jmdm. etw. (gewerbsmäßig, gegen eine Gebühr) leihen, etw. verborgen
Beispiele:
Geld, das Fahrrad, Strandkörbe, Autos, Boote verleihen
er weiß nicht, an wen er das Buch verliehen hat
3.
gehoben jmdm., einer Sache etw. geben, verschaffen
Beispiele:
etw. verleiht jmdm. Kraft, Mut, Selbstbewusstsein, Ansehen
die allgemeine Anerkennung verlieh ihm neue Impulse
der Hopfen verleiht dem Bier den bitteren Geschmack
einer Ansicht, Vermutung, seinem Verdruss, Bedauern Ausdruck verleihen
diese Drohung verlieh seiner Forderung Nachdruck
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
leihen · entleihen · verleihen · Verleihung · Verleiher · Verleih · Anleihe
leihen Vb. ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’, ahd. līhan ‘(ver)leihen, geben’ (9. Jh.), mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’, asächs. līhan, mnd. līen, aengl. lēon, anord. ljā, got. leiƕan wird mit Lehen und davon abgeleitetem 2lehnen (s. d.) und den außergerm. Verwandten aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’, rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’, rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’, griech. lé͞ipein (λιμπάνειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse), limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’, loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’, lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’, lat. relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt), reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie), aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’, russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’, russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’ auf eine Wurzel ie. *leiku̯- ‘lassen, zurück-, übriglassen’ zurückgeführt. Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt. Die Bedeutung ‘übriglassen, -bleiben’ findet sich bei Formen, die jetzt zu ie. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf ie. *leiku̯- zurückgehen (s. elf). – entleihen Vb. ‘sich leihen, borgen’, ahd. intlīhan ‘aus-, ver-, entleihen’ (8. Jh.), mhd. entlīhen ‘auf Borg nehmen oder geben’. verleihen Vb. ‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’, ahd. firlīhan ‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’ (um 800), mhd. verlīhen ‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’; Verleihung f. ‘feierliche Zusprechung, Übertragung’ (16. Jh.); Verleiher m. ‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’, mhd. verlīher; Verleih m. ‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’ (1. Hälfte 20. Jh.). Anleihe f. ‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’, übertragen ‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’ (18. Jh.), anstelle des älteren Anlehen n., ahd. analēhan ‘Anleihe’ (um 800), mhd. anlēhen.
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Assoziationen |
|
(etwas) ausleihen ·
(etwas) verleihen
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›verleihen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›verleihen‹.
Verwendungsbeispiele für ›verleihen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
In diesem Fall hat das Volk das Recht, ihnen die
verliehene Macht wieder abzunehmen.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1979]]
Um das zu bewirken, braucht man nicht unbedingt ein
verliehenes Amt.
[Die Zeit, 28.12.2009, Nr. 52]
Leider konnte er seinem inneren Bewegen nicht immer den erhaltenden
Ausdruck verleihen.
[Lochner, Rudolf: Gulle, Rammkeil und Muck. In: Flieger am Feind, Gütersloh: Bertelsmann 1934 [1934], S. 209]
Dies verlieh dem Bau den Charakter eines
Monuments, einer »runden« Plastik.
[o. A.: Lexikon der Kunst – B. In: Olbrich, Harald (Hg.), Lexikon der Kunst, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1987], S. 28857]
Die Banken sorgten sich, sie könnten einmal
verliehenes Geld nicht mehr zurückbekommen – also
gaben sie es nicht mehr her.
[Die Zeit, 03.11.2008, Nr. 44]
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