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borgen

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GrammatikVerb · borgt, borgte, hat geborgt
Aussprache  [ˈbɔʁgn̩]
Worttrennung bor-gen
Wortbildung  mit ›borgen‹ als Erstglied: Borger · Borgerei  ·  mit ›borgen‹ als Letztglied: abborgen · anborgen · ausborgen · erborgen · herborgen · verborgen · zusammenborgen
 ·  mit ›borgen‹ als Grundform: 1Borg

Bedeutungsübersicht

  1. 1. ⟨sich [Dativ] von jmdm. etw. borgen⟩ mit dem Versprechen der Rückgabe etw. von jmdm. vorübergehend annehmen
    1. [bildlich] ...
  2. 2. ⟨jmdm. etw. borgen⟩ unter dem Versprechen der Rückgabe jmdm. etw. vorübergehend geben
eWDG

Bedeutungen

1.
sich [Dativ] von jmdm. etw. borgenmit dem Versprechen der Rückgabe etw. von jmdm. vorübergehend annehmen
Beispiele:
von, bei jmdm. borgen
er hatte überall Geld geborgt
du hast dir die Wanne, einen Spaten von der Nachbarin geborgt
bildlich
Beispiel:
In einer Stunde wird er [der Mond] … mit seinem geborgten Licht der Menschheit imponieren [ RaabeIII 3,325]
2.
jmdm. etw. borgenunter dem Versprechen der Rückgabe jmdm. etw. vorübergehend geben
Beispiele:
ich werde dir die Summe borgen, bis du sie mir zurückgeben kannst
Geld gegen Zinsen borgen
sie will ihrer Nachbarin die Wanne für zwei Tage borgen
der Wirt wollte den Zechern nicht mehr borgen
ich habe das Buch selbst nur geborgt bekommen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
borgen · 1Borg
borgen Vb. ‘verleihen, entleihen’, ahd. borgēn ‘sich hüten, sich in acht nehmen, Rücksicht nehmen, schonen’ (9. Jh.; vgl. biborgēn, 8. Jh.), mhd. borgen ‘achthaben, mit jmdm. in bezug auf etw. Nachsicht haben, schonen, Zahlung erlassen, anvertrauen, ver-, entleihen, schuldig bleiben, bürgen’, mnd. borgen, mnl. borghen, nl. borgen, afries. borgia, burgia, aengl. borgian ‘borgen, leihen, bürgen’, engl. to borrow ‘borgen’, anord. borga ‘bürgen, geloben’, schwed. borga ‘bürgen’. Im Westgerm. entwickelt sich aus der ursprünglichen Bedeutung ‘Rücksicht nehmen, Nachsicht üben, schonen’ der Sinn ‘Frist zur Zahlung, Rückgabe gewähren’. Im Nord. entspricht dagegen das Verb der Bedeutung, die den unter Bürge (s. d.) behandelten westgerm. Substantiven zukommt. Alle Verben stehen wie Bürge (s. d.) ablautend zu bergen (s. d.). – 1Borg m. ‘das Borgen’, meist in der festen Wendung auf Borg (‘mit dem Versprechen der Bezahlung’) kaufen, geben, leben, nehmen, mhd. borc, asächs. (10. Jh.), afries. aengl. borg, mnd. borch, mnl. borghe, borch ‘Borg, Bürgschaft, Pfand, Kredit’, nl. borg.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Assoziationen

(jemandem etwas) ausborgen · (jemandem etwas) ausleihen · (jemandem etwas) borgen · (jemandem etwas) leihen · (jemandem etwas) leihweise zur Verfügung stellen
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›borgen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›borgen‹.

Verwendungsbeispiele für ›borgen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Bei denen, die sich schamlos an ihm bereichert hatten, mußte er borgen. [Klepper, Jochen: Der Vater, Gütersloh: Bertelsmann 1962 [1937], S. 19]
Nur wenn das auch noch nicht reicht, kann man daran denken, sich vorübergehend etwas zu borgen. [Die Zeit, 26.03.1998, Nr. 14]
Was man selber nicht hat, muß man sich eben anderweitig borgen. [Die Zeit, 16.01.1998, Nr. 4]
Oft borgte er sich aber auch hierfür noch die großen Mäntel der Geschichte. [Die Zeit, 05.01.1996, Nr. 2]
Insgesamt hatte das Paar 87.000 Euro von zwei verschiedenen Banken geborgt. [Die Zeit, 15.12.2008, Nr. 50]
Zitationshilfe
„borgen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/borgen>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

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Wortverlaufskurve 1600−1999
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