leihen
GrammatikVerb · leiht, lieh, hat geliehen
Aussprache [ˈlaɪ̯ən]
Worttrennung lei-hen
Wortbildung
mit ›leihen‹ als Erstglied:
Leihamt
· Leihanstalt · Leiharbeit · Leiharbeiter · Leiharbeitnehmer · Leiharbeitnehmerin · Leihauto · Leihbeamte · Leihbecher · Leihbibliothek · Leihbuchhandlung · Leihbücherei · Leiher · Leihfahrrad · Leihfahrzeug · Leihfrack · Leihfrist · Leihgabe · Leihgeber · Leihgebühr · Leihhaus · Leihkapital · Leihkarte · Leihkiste · Leihkraft · Leihmutter · Leihrad · Leihschein · Leihstimme · Leihverkehr · Leihverpackung · Leihvertrag · Leihwagen · leihweise · Leihzins
· mit ›leihen‹ als Letztglied: ausleihen · darleihen · entleihen · herleihen · verleihen
· mit ›leihen‹ als Grundform: Leihe
· mit ›leihen‹ als Letztglied: ausleihen · darleihen · entleihen · herleihen · verleihen
· mit ›leihen‹ als Grundform: Leihe
Mehrwortausdrücke
jmdm., etw. sein Ohr leihen / jmdm., etw. ein Ohr leihen / jmdm., etw. das Ohr leihen
Bedeutungsübersicht
- 1. ⟨sich von jmdm. etw. leihen⟩ mit dem Versprechen der Rückgabe etw. von jmdm. vorübergehend annehmen, sich etw. borgen
- 2. ⟨jmdm. etw. leihen⟩ unter dem Versprechen der Rückgabe jmdm. etw. vorübergehend geben, borgen
- 3. [gehoben] jmdm. etw. zuteilwerden lassen, geben
eWDG
Bedeutungen
1.
⟨sich [Dativ] von jmdm. etw. leihen⟩mit dem Versprechen der Rückgabe etw. von jmdm. vorübergehend annehmen, sich etw. borgen
Beispiele:
er lieh sich von, bei ihr ein Buch, fünf Euro
das Fahrrad habe ich nur, ist nur geliehen
2.
⟨jmdm. etw. leihen⟩unter dem Versprechen der Rückgabe jmdm. etw. vorübergehend geben, borgen
Beispiele:
er lieh ihm Geld, sein Fahrrad
kannst du mir bitte dein Taschenmesser leihen?
3.
gehoben jmdm. etw. zuteilwerden lassen, geben
Beispiele:
jmdm. seine Hilfe, Unterstützung, Aufmerksamkeit, seinen Beistand, sein Vertrauen leihen
jmdm., einer Sache ein williges Ohr leihen (= jmdn., etw. anhören)
jmdm. seine Stimme leihen (= für jmdn. eintreten, bei einer Wahl stimmen)
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat A2.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
leihen · entleihen · verleihen · Verleihung · Verleiher · Verleih · Anleihe
leihen Vb. ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’, ahd. līhan ‘(ver)leihen, geben’ (9. Jh.), mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’, asächs. līhan, mnd. līen, aengl. lēon, anord. ljā, got. leiƕan wird mit Lehen und davon abgeleitetem 2lehnen (s. d.) und den außergerm. Verwandten aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’, rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’, rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’, griech. lé͞ipein (λιμπάνειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse), limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’, loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’, lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’, lat. relinquere ‘zurücklassen’ (s. Relikt), reliquus ‘zurückgelassen, übrig’ (s. Reliquie), aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’, russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’, russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’ auf eine Wurzel ie. *leiku̯- ‘lassen, zurück-, übriglassen’ zurückgeführt. Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt. Die Bedeutung ‘übriglassen, -bleiben’ findet sich bei Formen, die jetzt zu ie. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf ie. *leiku̯- zurückgehen (s. elf). – entleihen Vb. ‘sich leihen, borgen’, ahd. intlīhan ‘aus-, ver-, entleihen’ (8. Jh.), mhd. entlīhen ‘auf Borg nehmen oder geben’. verleihen Vb. ‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’, ahd. firlīhan ‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’ (um 800), mhd. verlīhen ‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’; Verleihung f. ‘feierliche Zusprechung, Übertragung’ (16. Jh.); Verleiher m. ‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’, mhd. verlīher; Verleih m. ‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’ (1. Hälfte 20. Jh.). Anleihe f. ‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’, übertragen ‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’ (18. Jh.), anstelle des älteren Anlehen n., ahd. analēhan ‘Anleihe’ (um 800), mhd. anlēhen.
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
(sich etwas) ausborgen ·
(sich etwas) ausleihen ·
(sich etwas) borgen ·
(sich etwas) leihen ·
entlehnen ●
(sich etwas) pumpen ugs.
Assoziationen |
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(jemandem etwas) ausborgen ·
(jemandem etwas) ausleihen ·
(jemandem etwas) borgen ·
(jemandem etwas) leihen ·
(jemandem etwas) leihweise zur Verfügung stellen
Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›leihen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›leihen‹.
Bank
Bundesligist
Drittligist
Esm
Ezb
Fahrrad
Finanzinstitut
Geld
Geldsumme
Gesangsstimme
Geschäftsbank
Gulden
Hedgefonds
Kreditinstitut
Leerverkäufer
Mittelfeldspieler
Ohr
Schlittschuh
Spekulant
Stimme
Stürmer
Synchronsprecher
Synchronsprecherin
Taler
Zweitligist
synchronisieren
untereinander
weiterverleihen
zurückzahlen
Verwendungsbeispiele für ›leihen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Er gründet, anders als fast alle anderen Jobs, auf geliehener Macht.
[Die Zeit, 02.07.2013, Nr. 23]
Dann gibt es keine Zinsen mehr von ihm, und das geliehene Geld selbst bezahlt er auch nie mehr zurück.
[Die Zeit, 05.07.2010, Nr. 27]
Der Mann im Büro lieh ihnen sogar ohne weiteres fünfzig Mark.
[Nadolny, Sten: Selim oder Die Gabe der Rede, München: Piper 1997 [1990], S. 113]
Da wir den Zimmern auch das nicht bieten konnten, liehen wir ihnen wenigstens schöne Namen.
[Thelen, Albert Vigoleis: Die Insel des zweiten Gesichts, Düsseldorf: Claassen 1981 [1953], S. 455]
Momentan kostet jeder geliehene Euro jährlich etwa sechs Cent Zinsen.
[Die Zeit, 13.08.2007, Nr. 34]
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