⟨jmd. legt (jmdm.) etw. offen⟩Informationen einer Behörde, Institution o. Ä. oder der Öffentlichkeit gegenüber mitteilen, nicht geheim halten; offen und ehrlich über etw. sprechen
in gegensätzlicher Bedeutung zu verschweigen
Kollokationen:
mit Adverbialbestimmung: etw. detailliert, schonungslos, umfassend offenlegen
mit Akkusativobjekt: Bezüge, Einkommensverhältnisse, Einkünfte, Finanzen, Gehälter, Konten, Nebeneinkünfte, Nebentätigkeiten, Quellen, Vermögensverhältnisse offenlegen
Beispiele:
Topmanager in den Vorständen börsennotierter Unternehmen müssen ihre
Gehälter offenlegen[…]. [Die Zeit, 07.05.2015]
Personen, die ihr Alter [im Internet]
offenlegen, sind meist auch bereit, ihr Geschlecht
preiszugeben. [C’t, 2001, Nr. 3]
Im Zuge einer Sammelklage wurde [der Energieversorger]
E.on Hanse vor kurzem gerichtlich dazu
verdonnert, seine Preiskalkulation
offenzulegen. [Bild, 14.11.2005]
Nach dem Urteil der US‑Bezirksrichterin […] muss Microsoft mehreren US‑Bundesstaaten den
Quellcode seines Betriebssystems Windows
offenlegen. [Der Spiegel, 16.02.2002 (online)]
Wenn Eltern ihre Probleme offenlegen sollen,
lassen sie aus Scham und Angst einen ausgemachten Gesprächstermin wieder
platzen. [die tageszeitung, 10.06.1997]