gelten Vb. ‘wert sein, einen bestimmten Wert haben, gültig sein, Gültigkeit haben, angesehen, gehalten werden (für), bestimmt sein (für)’,
ahd. geltan ‘(zurück)zahlen, entschädigen, opfern, wert sein’ (8. Jh.),
mhd. gelten (auch ‘Einkünfte bringen’),
asächs. geldan,
mnd. gelden,
mnl. ghelden ‘zahlen, lohnen, vergelten’,
nl. gelden,
afries. gelda,
aengl. gieldan ‘(be)zahlen, verehren, opfern, strafen’,
engl. to yield ‘als Ertrag geben, hervorbringen, ergeben, einbringen’,
anord. gjalda ‘bezahlen, vergelten’,
got. fragildan,
usgildan ‘vergelten, erstatten’ führen auf
germ. *geldan ‘erstatten, entrichten’ (zuerst auf Opferhandlungen bezogen). Diesem entsprechen
aslaw. žlědǫ,
žladǫ ‘zahle ab, vergelte’,
aruss. želedu ‘zahle, büße’. Falls die
slaw. Formen nicht aus dem
Germ. entlehnt sind (was
Vasmer 1, 415 für unwahrscheinlich hält), läßt sich ein nicht weiter verfolgbarer Ansatz
ie. *gheldh- rechtfertigen. Mit
gelten sind verwandt
Geld,
Gilde (s. d.) sowie (ablautend)
Gült, Gülte f. südd. ‘Abgabe, Zins, Grundstücksertrag, Grundschuld’,
schweiz. ‘Grundschuldverschreibung’,
mhd. gülte ‘Schuld, Zahlung, Einkommen, Rente, Zins, Wert, Preis’, und davon abgeleitet (semantisch zunehmend von
gelten beeinflußt)
gültig Adj. ‘geltend, in Gebrauch befindlich, amtlich anerkannt, wirksam’,
mhd. gültic ‘im Preis stehend, teuer, zu zahlen verpflichtet’,
Gültigkeit f. (15. Jh.). –
entgelten Vb. ‘bezahlen, vergüten, entschädigen, büßen’,
ahd. in(t)geltan (9. Jh.),
mhd. en(t)gelten ‘für etw. zahlen, büßen’, dazu
Entgelt n. ‘Lohn, Bezahlung, Vergütung für eine Arbeit oder für aufgewandte Mühe’ (15. Jh.) und
unentgeltlich Adj. ‘ohne Entgelt, kostenlos, umsonst’ (um 1500).
vergelten Vb. ‘vergüten, entgelten, lohnen, heimzahlen’,
ahd. firgeltan (um 800),
mhd. vergelten ‘zurückzahlen, zurückerstatten, heimzahlen’;
Vergeltung f. ‘das Vergelten, Rache, Strafe’,
ahd. firgeltunga ‘Geldzahlung für erwiesene Dienste’ (Hs. 12. Jh.),
mnd. vergeldinge (1507;
mhd. nicht nachgewiesen).
1gelt, auch
gell(e), Interjektion eine besonders im
Südd.,
Südwestd. und
Md. übliche formelhafte Äußerung, mit der man sich der Zustimmung eines anderen vergewissern will, im Sinne von ‘nicht wahr?, ja?’,
spätmhd. gelte ‘es möge gelten’, eigentlich 3. Pers. Sing. Konj. Präs. von
gelten, möglicherweise zuerst als Bekräftigung bei Wett- und Vertragsabschlüssen.