Börsenwesen ⟨jmd. preist etw. ein⟩etw. (den Einfluss eines Ereignisses oder einer Entwicklung auf einen Finanzmarkt) abschätzen und bei der Kursentwicklung berücksichtigen, einkalkulieren
siehe auch eskomptieren, in gegensätzlicher Bedeutung zu auspreisen (2)
Kollokationen:
mit Präpositionalgruppe/-objekt: im (Börsen-)Kurs einpreisen; am Markt, an den Finanzmärkten einpreisen
mit Passivsubjekt: Zinssenkungen, Erwartungen werden eingepreist
Beispiele:
»Die negative Entwicklung in den USA wird die Aktie weiterhin an
einem nachhaltigen Kursanstieg hindern«, befürchtet der Analyst.
[…] Die Situation auf dem
US‑Markt könne sich noch weiter verschlechtern[…]. Außerdem habe die Börse das Risiko einer Senkung der
Dividende auf einen Euro möglicherweise noch gar nicht
eingepreist. [Die Welt, 10.06.2003]
An den Finanzmärkten sind […] für die
großen Währungsräume weiterhin fallende Zinsen bis weit in das Jahr 2022
hinein eingepreist. Zu diesem Zeitpunkt könnten dann
sogar 20 Prozent aller Staatsanleihen eine Minusverzinsung aufweisen,
schätzt der IWF. [Die Welt, 17.10.2019]
Der DAX stieg geringfügig um einen Punkt auf 4.039. Damit schloss er
nur knapp über dem Tagestief und gab im Handelsverlauf die Gewinne fast
vollständig her, die er in der ersten Reaktion auf die Wiederwahl von George
W. Bush zum US‑Präsidenten verzeichnet hatte. Der Markt habe die Wiederwahl
spätestens mit der sehr festen Eröffnung der Wall Street
eingepreist und sei dann zur Tagesordnung
übergegangen, hieß es. [Rhein-Zeitung, 04.11.2004]
Geht man von einem durchschnittlichen US‑Umsatzanteil der Branche von
zwei Dritteln sowie von dem wahrscheinlichen Fall aus, dass der Plan in
einigen Teilbereichen noch leicht abgemildert wird, dürfte sich das
Erlösniveau um etwa zwei Prozent, das Gewinnniveau um etwa drei Prozent
reduzieren. Dieses Szenario dürfte mit den Kursrückgängen in der vergangenen
Zeit […] nahezu eingepreist
sein. [Die Welt, 23.06.2003]