zugestehen
GrammatikVerb · gesteht zu, gestand zu, hat zugestanden
Aussprache
Worttrennung zu-ge-ste-hen
Wortbildung
mit ›zugestehen‹ als Erstglied:
Zugeständnis
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
⟨jmdm. etw. zugestehen⟩jmds. Anspruch auf etw., oft unter Hintanstellung eigener Interessen, anerkennen
Beispiele:
jmdm. sein Recht, seinen Anteil an etw. zugestehen
diese übertriebenen Forderungen können ihm nicht zugestanden werden
jmdm. etw. gewähren, einräumen
Beispiele:
ihr wurde ein Jahr Bewährungsfrist zugestanden
viel hängt davon ab, wie viel Zeit man mir dafür zugesteht
2.
die Wahrheit, Richtigkeit von etw. zugeben
Beispiele:
er wollte (uns) nicht zugestehen, dass er einen Fehler gemacht hatte
er hatte, wie er selbst zugestand, ein wenig übertrieben
veraltend seine Schuld, sein Vergehen gestehen
Beispiele:
sie hatte die Anschuldigungen zunächst bestritten, dann aber zugestanden
nach langem Drängen hatte er uns endlich zugestanden, dass er die Sache vergessen hatte
er sträubte sich, es zuzugestehen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
stehen · gestanden · abstehen · Abstand · auferstehen · Auferstehung · aufstehen · Aufstand · aufständisch · ausstehen · Ausstand · Außenstände · beistehen · Beistand · bestehen · Bestand · beständig · Bestandteil · einstehen · Einstand · entstehen · gestehen · eingestehen · zugestehen · geständig · Geständnis · Umstand · 1unterstehen · Unterstand · 2unterstehen · vorstehen · Vorsteher · Vorstand · zustehen · Zustand · zuständig
stehen Vb. ‘auf die Füße gestellt sein, auf einer Stelle verharren’ geht zurück auf ahd. (8. Jh.), mhd. stēn, woraus (bei Überführung in die regelmäßige Konjugation mit zur Silbentrennung und wohl auch als Dehnungszeichen nach dem Muster von sehen, s. d., eingefügtem h) stehen (zuerst md. 14. Jh.) wird. Ahd. mhd. stēn ist eine (wohl unter dem Einfluß von ahd. mhd. gēn neben gān, s. gehen, entstandene) Nebenform zu ahd. (8. Jh.), mhd. asächs. mnd. stān, mnl. staen, nl. staan, schwed. stå. Daneben besteht ein nasalierter und Dentalerweiterung aufweisender Stamm germ. *stand- in ahd. stantan (8. Jh.), mhd. standen, asächs. standan, mnl. standen, afries. stonda, aengl. standan, engl. to stand, anord. standa, got. standan (wozu auch Stand und mit sekundärem Ablaut Stunde, s. d., gehören). Wie Präteritalformen ohne n (got. stōþ, stōþum, aengl. stōd, stōdon, engl. stood ‘stand, standen’) zeigen, war der Nasal in germ. *stand- ursprünglich nur präsensbildend. Verwandt sind aind. sthā- ‘stehen’, tíṣṭhati ‘steht’, griech. histánai, Aorist stḗnai (ἱστάναι, στῆναι) ‘stellen’, lat. stāre ‘stehen’, air. tair(ṡ)issiur ‘stehe, bleibe stehen’, lit. stóti ‘sich (hin)stellen, treten’, aslaw. stojati, russ. stoját’ (стоять) ‘stehen’, aslaw. stati ‘sich stellen’, russ. stat’ (стать) ‘werden, anfangen, sich stellen’. Man vereinigt alle Formen unter einem Wurzelansatz ie. *stā, *stə- ‘stehen, stellen’ und betrachtet die aspirierte Tenuis (th) des Aind. als Neuerung gegenüber der ie. Ausgangsform. Das ā in den Kurzformen des germ. Verbs (statt eines lautgesetzlich zu erwartenden germ. ō) geht auf eine frühe Angleichung an das unter gehen (s. d.) behandelte, zur Wurzel ie. *g̑hē-, *g̑hēi- gehörende Gegenwort zurück (vgl. ahd. mhd. gān, s. oben). An die Wurzel ie. *stā- bzw. deren unterschiedliche Erweiterungen schließen sich eine Vielzahl von Wörtern an (s. z. B. Stadel, Stadt, Statt, Staude, stauen, staunen, stet, 1Steuer f. 2Steuer n., stieren, Stuhl, stur, Stute, stützen). gestanden Part.adj. ‘erfahren, gesetzt’ (ein gestandener Mann), spätmhd. gestanden ‘groß, erwachsen’, also wohl ‘zum Stehen gekommen’. abstehen Vb. ‘von etw. ablassen, abgehen, von etw. entfernt sein’, seit dem 16. Jh. auch ‘durch langes Stehen an Qualität verlieren, verderben’, mhd. abestān, abestēn, auch ‘absteigen’ (vom Pferd); Abstand m. ‘Distanz, Entfernung’ (17. Jh.), ‘das Ablassen, Aufgeben von etw.’ (15. Jh.), Abstand nehmen von etw. ‘auf etw. verzichten’ (19. Jh.). auferstehen Vb. ‘vom Tode wieder erstehen’, ahd. ūfirstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūferstān ‘aufstehen, sich erheben, vom Tode auferstehen’; Auferstehung f. ‘Wiedererwecktwerden vom Tode’ (15. Jh.); vgl. mhd. ūferstandunge. aufstehen Vb. ‘sich erheben’, ahd. ūfstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūfstān, auch ‘jmdm. aufkündigen, aus dem Dienst treten’; Aufstand m. ‘Erhebung, Empörung, Aufruhr’, spätmhd. ūfstant; aufständisch Adj. ‘aufrührerisch, sich erhebend, empörend’ (19. Jh.). ausstehen Vb. ‘fällig, zu zahlen sein’ (14. Jh.), ‘weggehen, seinen Dienst verlassen, eine Verpflichtung erfüllen’ (15. Jh.), ‘etw. bis zum Ende durchstehen, ertragen, aushalten’ (16. Jh.), mhd. ūʒstān, -stēn ‘aus-, wegbleiben, ausruhen (vom Pferd)’; Ausstand m. ‘Arbeitsniederlegung, Streik’; seit dem 17. Jh. im Obd. (zunächst im Bair.) in der speziellen Bedeutung ‘Ausscheiden aus einem Dienst, einer Stellung’ (Gegensatz Einstand, s. unten); seit den 80er Jahren des 19. Jhs. auf Arbeitsniederlegungen bezogen; in dieser Bedeutung seit etwa 1890 allgemein verbreitet neben dem aus dem Engl. entlehnten Konkurrenzwort Streik (s. d.). Außenstände Plur. ‘fälliges, noch nicht (zurück)gezahltes Geld’ (19. Jh.); älter Ausstände Plur., Ausstand m., mhd. ūʒstant ‘ausstehendes Geld’. beistehen Vb. ‘unterstützen, helfen’, ahd. bīstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. bīstān ‘dabeistehen, Hilfe leisten’; Beistand m. ‘Hilfe, Unterstützung’, spätmhd. bīstant. bestehen Vb. ‘(auf längere Zeit) existieren, vorhanden sein, erfolgreich zum Ende führen’, ahd. bistantan, -stān, -stēn ‘bleiben, verharren’ (9. Jh.), mhd. bestān, bestēn ‘stehenbleiben, standhalten, umstehen, entgegentreten, feindlich angreifen, etw. unternehmen’; Bestand m. ‘Dauer, Existenz, Vorrat’, frühnhd. bestant (Anfang 15. Jh.), auch ‘Waffenstillstand, Pacht’; vgl. ahd. bistentida f. (10. Jh.); beständig Adj. ‘dauerhaft, immer wiederkehrend, festbleibend’, mhd. bestendec; Bestandteil m. ‘Teil eines Ganzen, einer größeren Einheit’ (18. Jh.). einstehen Vb. ‘für etw. eintreten, bürgen, etw. verantworten’ (18. Jh.), frühnhd. ‘in eine Gemeinschaft eintreten, einen Dienst antreten’, spätmhd. īnstān (substantiviert) ‘das In-sich-selbst-Sein’; Einstand m. ‘Amts-, Dienstantritt, Eintrittsleistung, -geld, Eintrittsschmaus’, spätmhd. īnstant ‘Vorkaufsrecht, Einstellung der Gerichtsverhandlung’. entstehen Vb. ‘sich entwickeln, hervorgehen’, ahd. intstantan, -stān, -stēn ‘verstehen’ (8. Jh.), mhd. entstān, -stēn ‘verstehen, wahrnehmen, merken’, vom Mhd. an auch (gemäß den unterschiedlichen Verwendungen von ent-, s. d.) ‘sich von etw. wegstellen, entgehen, mangeln’ (so bis ins 19. Jh.) und ‘zu sein beginnen, werden’. gestehen Vb. ‘bekennen, nicht leugnen’, ahd. gistantan, -stān, -stēn ‘(be)stehen, fest-, stillstehen, beruhen, aufhören, anfangen, standhalten’ (9. Jh.), mhd. gestān, -stēn, auch ‘sich stellen, treten, beistehen, zugestehen, wozu stehen, bekennen (vor Gericht), kosten’; eingestehen Vb. ‘bekennen’ (18. Jh.); zugestehen Vb. ‘gewähren, einräumen’ (17. Jh.); vgl. mhd. zuogestēn ‘mit jmdm. einmütig sein, zur Seite stehen’; geständig Adj. ‘seine Schuld bekennend’ (16. Jh.), mhd. gestendec ‘beständig, unveränderlich, einwilligend, zustimmend, hilfreich’; Geständnis n. ‘Bekenntnis der Schuld, das Eingestehen’ und ‘das Eingestandene’ (17. Jh.). Umstand m. ‘besondere Lage, Sachverhalt’ (15. Jh.), in (gesegneten, anderen) Umständen sein ‘schwanger sein’ (17. Jh.), ‘Umschweif, Umständlichkeit’ (15. Jh.), (keine) Umstände (‘Umständlichkeiten’) machen (16. Jh.), ‘(keine) Mühe, Förmlichkeit machen’ (18. Jh.); vgl. mhd. umbestant ‘was, wer herumsteht’ (kollektiver Sing.). 1unterstehen Vb. ‘unter einem Schutzdach stehen, sich unterstellen’, spätmhd. understān, -stēn; Unterstand m. ‘Unterkunft, wo man sich unterstellt, Schutz’ (16. Jh.), militärisch ‘abgedeckter Schutzraum’ (19. Jh.), spätmhd. understant ‘Stütze, Hilfe’. 2unterstehen Vb. ‘untergeordnet, unterstellt sein’ (17. Jh.), reflexiv ‘wagen, sich erlauben, erdreisten’ (16. Jh.), ahd. untarstantan, -stān, -stēn ‘haltmachen, zukommen’ (8. Jh.), mhd. understān, -stēn ‘zustande bringen, bewirken, bestehen, bekämpfen’, reflexiv ‘etw. unternehmen, sich einer Sache unterziehen’. verstehen s. d. vorstehen Vb. ‘hervorragen, an der Spitze stehen, leiten’, ahd. forastantan, -stān, -stēn ‘voranstehen, sich auszeichnen, vorhanden sein’ (9. Jh.), mhd. vorestān, -stēn ‘bevorstehen, sorgen für, regieren’; Vorsteher m. ‘Leiter’ (16. Jh.); Vorstand m. ‘Leitungsgremium, Leiter’ (Anfang 19. Jh.), älter ‘Verteidiger, Bürge’ (15. Jh.), ursprünglich auch ‘Zustand des Stehens vor einem anderen oder etw. anderem, Bürgschaft, erste Stelle’ (16. Jh.). Widerstand, widerstehen s. wider. zustehen Vb. ‘von Rechts wegen gebühren, Anspruch auf etw. haben’ (15. Jh.), mhd. zuostān, -stēn ‘verschlossen sein, zu einem treten, ihm beistehen, zukommen, angehören, zuständig sein’; Zustand m. ‘Art und Weise, Verhältnisse, worin sich Personen und Dinge befinden’ (17. Jh.), älter ‘Hinzugehöriges, Dabeistehendes’ (15. Jh.); zuständig Adj. ‘zur Sache gehörig, kompetent’, auch ‘dazugehörig’ (16. Jh.), ‘zeitlich bevorstehend’ (17. Jh.).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Assoziationen |
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(jemandem etwas) zugestehen ·
(jemandem) zugutehalten ·
anerkennen ·
berücksichtigen ·
einräumen ●
auch sehen ugs. ·
konzedieren geh.
(etwas) anerkennen ·
(etwas) einräumen ·
(etwas) zugeben ·
(etwas) zugestehen ·
(sich etwas) eingestehen ●
(etwas) konzedieren geh.
Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›zugestehen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›zugestehen‹.
Verwendungsbeispiele für ›zugestehen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die zugestandenen Beteiligungen der Arbeiterschaft haben nicht den Charakter eines Lohnes.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1959]]
Die zwei Stunden zugestandener Zeit waren fast vorüber, es blieben aber noch einige Minuten für das Fotografieren.
[Die Zeit, 04.03.2013, Nr. 09]
Den Arbeitern kann dabei eine gewisse Freiheit in der Wahl ihrer Tätigkeit zugestanden werden.
[Schneider, Erich: Theorie des Wirtschaftskreislaufes, Tübingen: Mohr 1965 [1947], S. 20]
Der Kirche aber muss die Freiheit zugestanden werden, auf ihrem Gebiet aus eigenem Recht zu handeln.
[Simpfendörfer, Wilhelm: Rundfunkansprache zur Reichstagswahl am 31. Juli 1932 über: »Die Ziele und die Arbeit des Christlich-sozialen Volksdienstes«, 25.07.1932]
In dem Chaos, das dadurch kommen werde, gestand er ein Notwehrrecht zu.
[Ebeling, G.: Luther. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1960], S. 23971]
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