bejahen
GrammatikVerb · bejaht, bejahte, hat bejaht
Aussprache
Worttrennung be-ja-hen
Wortbildung
mit ›bejahen‹ als Erstglied:
bejahendenfalls · Bejahung
·
mit ›bejahen‹ als Binnenglied:
lebensbejahend
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutung
einer Sache zustimmen
a)
etw. mit Ja beantworten
in gegensätzlicher Bedeutung zu verneinen
Beispiele:
eine Frage bejahen
wer schweigt, bejaht
bejahend nicken
eine bejahende Antwort, Geste
Sprachwissenschaftein bejahender Satz
papierdeutschim bejahenden Falle
b)
etw. gutheißen, mit etw. einverstanden sein
Beispiele:
ein Vorhaben, einen Plan bejahen
das Leben voll und ganz bejahen
ein Staat, eine Gesellschaftsform, eine Religion im Prinzip bejahen
einen Menschen mit seinen guten und schlechten Eigenschaften bejahen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
ja · jawohl · bejahen · Jawort
ja Zustimmungspartikel (Gegensatz nein), Konj. ‘doch, sogar’, ahd. (um 800), mhd. jā̌, asächs. mnd. mnl. jā, nl. ja, aengl. gē, gēa, engl. (mundartlich bzw. archaisierend) yea (neben engl. yes, aengl. gēse, gīse, gȳse aus *gīa sīe ‘ja, so’), anord. jā, schwed. ja, got. ja sind in ihrer außergerm. Zuordnung ungesichert. Man vergleicht lat. iam ‘schon, bereits, gleich, jetzt’ und erschließt ie. *i̯ām, Akkusativ Sing. fem. des Pronominalstamms ie. *i-, *i̯e-, *i̯o- (s. jener). – jawohl verstärktes ja (17. Jh.). bejahen Vb. ‘zu etw. ja sagen, zustimmen’ (Anfang 17. Jh.), zuvor ‘bewilligen’ (16. Jh.). Jawort n. ‘feste Zusage, Einwilligung’ (16. Jh.); vgl. mnd. jāwōrt (um 1300).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
(einer Sache) zustimmen ·
(etwas) gutheißen ·
(sich mit etwas) einverstanden erklären ·
(zu einer Sache) Ja sagen ·
sich (zu einer Sache) bekennen ●
(etwas) bejahen fig. ·
(zu einer Sache sein) Okay geben ugs. ·
(zu einer Sache) grünes Licht geben ugs.
Assoziationen |
|
(sein) Einverständnis erklären ·
(sich) zustimmend äußern ·
Ja sagen (zu) ·
akzeptieren ·
annehmen ·
bejahen ·
billigen ·
einverstanden sein (mit) ·
einwilligen ·
nichts (mehr) auszusetzen haben (an) ·
sich einverstanden erklären (mit) ·
zusagen ·
zustimmen ●
(etwas) unterschreiben fig. ·
konsentieren veraltet ·
(etwas) abnehmen (z.B. Handwerkerleistung) fachspr. ·
Gnade vor jemandes Augen finden geh., ironisch
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›bejahen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›bejahen‹.
Anfangsverdacht
Anwendbarkeit
Bundesarbeitsgericht
Bundesgericht
Bundesgerichtshof
Bundesrichter
Bundesstrafgericht
Eventualvorsatz
Fluchtgefahr
Frage
Generalanwalt
Geschworene
Haftung
Handelsgericht
Landesverteidigung
Obergericht
Olg
Reichsgericht
Schuldfrage
Strafbarkeit
Tatverdacht
Unterlassungsanspruch
Verfassungsmäßigkeit
verneinen
Vorinstanz
Vorliegen
Wiederholungsgefahr
Zulässigkeit
Verwendungsbeispiele für ›bejahen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
In diesen Tagen hätte ich es nicht so zuversichtlich bejaht.
[Sapper, Agnes: Werden und Wachsen, Hannover: Gundert 1967 [1910], S. 164]
Ich persönlich bejahe schon durch meine eigene Arbeit die Frage.
[Weber, Max: Wissenschaft als Beruf. In: Weber, Marianne (Hg.) Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen: Mohr 1922 [1919], S. 924]
Für das musikalische Theater muß man die Frage zweifellos bejahen.
[Süddeutsche Zeitung, 1995 [1945]]
Kann aber eine objektiv unvoreingenommene Beurteilung der Dinge diese Frage wirklich bejahen?
[o. A.: Einhundertfünfundachtzigster Tag. Mittwoch, 24. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 18199]
Bejaht man dies, so wäre auch hier ein Schaden einfach zu beziffern.
[C’t, 2000, Nr. 24]
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