Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Zehnte, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Zehnten · Nominativ Plural: Zehnte(n) · Verwendung im Plural ungebräuchlich
Mit Pluralendung ‑n wird das Wort in der schwachen Flexion (bestimmter Artikel) und der gemischten Flexion (Indefinitpronomen, Possessivpronomen) gebildet, z. B. die, keine Zehnten, in der starken Flexion ist die Endung unmarkiert, z. B. zwei, einzelne Zehnte.
Worttrennung Zehn-te
formal verwandt mitzehn
eWDG

Bedeutung

historisch im Feudalismus der christlichen Bevölkerung auferlegte Abgabe an die Kirche oder den Grundherrn, die vor allem von den Bauern mindestens mit dem zehnten Teil vom Ertrag der Feldwirtschaft und Viehwirtschaft entrichtet werden musste
Beispiele:
den Zehnten fordern, eintreiben
Bringt hurtig den Zehnten, den ihr vergessen […] [ Liliencron9,18]

Typische Verbindungen zu ›Zehnte‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Zehnte‹.

Verwendungsbeispiele für ›Zehnte‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Der verhaßte Zehnte, den man simonistischen Priestern nicht liefern durfte, mußte der neuen gregorianischen Kirche erst recht gezollt werden. [Troeltsch, Ernst: Die Soziallehren der christlichen Kirchen und Gruppen, Tübingen: Mohr 1912, S. 387]
Um so mehr suchte er, durch Zehnte und Steuern selbst Mittel für den Türkenkrieg aufzubringen. [Iserloh, Erwin u. a.: Reformation, katholische Reform und Gegenreformation. In: Jedin, Hubert (Hg.) Handbuch der Kirchengeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1967], S. 6878]
Der in den einzelnen Gegenden ebenfalls unterschiedliche Zehnte, der seit 1770 zu regelrechten örtlichen Bauernaufständen führte, brachte nochmals die gleiche Summe ein. [o. A.: Die Kirche in der Gegenwart. In: Jedin, Hubert (Hg.) Handbuch der Kirchengeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1971], S. 1633]
Getreide, Vieh, oft der Zehnte aller Erträgnisse oder gar größere Quoten müssen abgeliefert werden. [Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre Erster Teil, Berlin: Duncker & Humblot 1978 [1900], S. 315]
Zum Pfründvermögen (beneficium im engeren Sinn) gehörten Grundstücke, Nutzungsrechte sowie Ansprüche auf Geldzahlungen (z. B. Stolgebühren) und Naturalleistungen (land‑ und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Zehnte). [Weeber, R.: Pfarrbesoldung. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1961], S. 18683]
Zitationshilfe
„Zehnte“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Zehnte>.

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