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Gesetzesinitiative, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Gesetzesinitiative · Nominativ Plural: Gesetzesinitiativen
Nebenform selten Gesetzinitiative · Substantiv · Genitiv Singular: Gesetzinitiative · Nominativ Plural: Gesetzinitiativen
Aussprache [gəˈzɛʦəsʔiniʦi̯aˌtiːvə][gəˈzɛʦʔiniʦi̯aˌtiːvə]
Worttrennung Ge-set-zes-in-iti-ati-ve · Ge-set-zes-in-itia-ti-ve · Ge-set-zes-ini-ti-ati-ve · Ge-set-zes-ini-tia-ti-ve · Ge-setz-in-iti-ati-ve · Ge-setz-in-itia-ti-ve · Ge-setz-ini-ti-ati-ve · Ge-setz-ini-tia-ti-ve
Wortzerlegung Gesetz Initiative
Dieses Stichwort finden Sie in diesen Themenglossaren: DWDS-Themenglossar zur Europawahl 2024, DWDS-Themenglossar „Wählen in Deutschland“.
DWDS-Vollartikel

Bedeutungen

1.
Staatsrecht Recht, den Institutionen der gesetzgebenden Gewalt Gesetzentwürfe zur Abstimmung vorzulegen
Synonym zu Initiativrecht
Kollokationen:
mit Genitivattribut: die Gesetzesinitiative des Bundesrates, der Bundesregierung, der Regierung, des Landes
Beispiele:
Das Europäische Parlament verfüge als einziges Parlament der Welt nicht über das Recht, Gesetze vorzuschlagen. Die Gesetzesinitiative liege allein bei der EU‑Kommission. [Die Welt, 03.07.2004]
Von dem indirekt gewählten Senat, der alle drei Jahre zu einem Drittel erneuert wird, kann die Regierung nicht gestürzt werden. Die zweite Kammer führt ein in der Regel ein Schattendasein. Die Gesetzesinitiative liegt bei der Regierung und den beiden Kammern. [Der Standard, 04.06.2002]
Das Parlament hat außer der Aufgabe, in seiner Mehrheit Vertrauensbasis für eine Regierung zu sein sowie im ganzen diese Regierung zu kontrollieren, durch das Grundgesetz die Möglichkeit zur Gesetzesinitiative. Von diesem Recht machen alle Fraktionen und einzelne Abgeordnete ausgiebigen Gebrauch. [Die Zeit, 24.07.1959]
Der Bundestag hat ebenso wie die Bundesregierung und der Bundesrat das Recht zur Gesetzesinitiative (initium, lat. = Eingang, Anfang; Gesetzesinitiative = das Recht, Gesetze einzubringen). [Eschenburg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland. Stuttgart: Schwab 1957 [1956], S. 564]
historisch Die gesetzgebende Gewalt wird [in Rumänien] vom König durch die nationale Vertretung ausgeübt. Der König kann die Sanktion von Gesetzen ablehnen. Die Gesetzesinitiative steht dem König zu, die gesetzgebenden Körperschaften können nur Vorschläge im allgemeinen Staatsinteresse machen. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1938]]
2.
Einbringen einer Gesetzesvorlage in ein Parlament
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: die Gesetzesinitiative ergreifen
in Präpositionalgruppe/-objekt: das Recht auf, zur Gesetzesinitiative
als Genitivattribut: das Recht der Gesetzesinitiative
Beispiele:
Doch das Europäische Parlament ist ein seltsames Gebilde: Es darf keine Regierung wählen, und es hat nicht einmal das Recht, Gesetzesinitiativen zu ergreifen. [Die Zeit, 02.06.2013]
Auch die Ministerpräsidenten haben bei ihrer Konferenz im Dezember die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative aufgefordert, Asylbewerbern, die bereits in einem anderen EU‑Staat einen Antrag gestellt haben, die Leistungen zu kürzen. [Die Welt, 11.04.2019]
In der Kritik steht vor allem, daß die Generalstaatsanwaltschaft [in Russland] nicht nur Strafverfolgungsbehörde ist, sondern auch die Aufsicht über die gesamte Staatsverwaltung ausübt und das Recht zu Gesetzesinitiativen hat. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.06.2005]
Während bisher nur [der russische] Präsident […] als Chef der Exekutive das alleinige Recht zu Gesetzesinitiativen auf Bundesebene besaß, hat der Kongreß jetzt die Regierung ermächtigt, den Präsidenten mit eigenen Gesetzesinitiativen zu umgehen. [Die Zeit, 19.03.1993]
Tatsächlich hat [der polnische Politiker] Kaczynski kurz vor der Gesetzinitiative geäußert, dass Oppositionspolitiker, die etwa Sejmsitzungen massiv störten, mit »Konsequenzen rechnen müssen«. [Frankfurter Rundschau, 24.07.2017] ungewöhnl.
3.
Anstoß zu einer (vom bisherigen Zustand abweichenden) gesetzlichen Regelung eines Sachverhaltes, eines Lebensbereichs o. Ä.; Dokument, in dem der Wille zu einer (vom bisherigen Zustand abweichenden) gesetzlichen Regelung bekundet oder eine solche Regelung vorgeschlagen wird
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: eine fraktionsübergreifende, gemeinsame, konkrete, umstrittene Gesetzesinitiative
als Akkusativobjekt: eine Gesetzesinitiative ankündigen, einbringen, planen, starten, unterstützen, vorlegen, [auf den Weg] bringen
mit Genitivattribut: eine Gesetzesinitiative des Bundesrates, der Bundesregierung, der Regierung, des Landes
Beispiele:
Baden‑Württemberg und Rheinland‑Pfalz wollen am 1. März eine Gesetzesinitiative für einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde [in den Bundesrat] einbringen. [Die Zeit, 19.02.2013 (online)]
Die meisten Gesetzesinitiativen kommen aus den Ministerien, werden vom Kabinett gebilligt und anschließend im Bundestag und – falls nötig – auch im Bundesrat beschlossen. [Aachener Zeitung, 14.10.2020]
Geht es nach Nordrhein‑Westfalens Justizminister […], sollen illegale Autorennen als eigener Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Teilnehmern drohen dann Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und bis zu fünf Jahren Führerscheinentzug. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt dem Bundesrat seit Ende Juli vor. [Welt am Sonntag, 04.09.2016]
Mehr als 140.000 Menschen in Polen haben eine Gesetzesinitiative unterzeichnet, die die Anerkennung der Oberschlesier als ethnische Minderheit durchsetzen soll. [Neue Zürcher Zeitung, 18.07.2014]
Derzeit befassen sich zwei Gesetzesinitiativen mit der Zwangsheirat. Das Vorhaben der rot‑grünen Bundesregierung sieht vor, diese Ehen künftig als Nötigung strafrechtlich zu verfolgen. [Die Welt, 02.12.2004]
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll […] dadurch erweitert werden, daß Gesetzesinitiativen nicht bloß von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, sondern auch »aus der Mitte der Bevölkerung« eingereicht werden könnten […]. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.02.2001]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Gesetzesinitiative‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gesetzesinitiative‹.

abzielen angestoßen ankündigen anschieben anstoßen auf Bundesebene begrüßen billigen blockieren durchbringen einbringen Einbringung von eingebracht entsprechend ergreifen formuliert fraktionsübergreifend in Bundesrat Koalitionsfraktion lancieren parteiübergreifend Staatsregierung starten vorbereitet zu Abschaffung zu Legalisierung zu Verschärfung zu Wiedereinführung zuleiten überparteilich
Zitationshilfe
„Gesetzesinitiative“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gesetzesinitiative>.

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