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urkundlich

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GrammatikAdjektiv
Aussprache 
Worttrennung ur-kund-lich
Wortzerlegung Urkunde -lich
eWDG

Bedeutung

durch Urkunde, Urkunden, vermittels Urkunden
Beispiele:
der Ort wird 1250 erstmals urkundlich erwähnt
wir können urkundlich belegen, dass …
urkundlich gesichert ist diese Darstellung allerdings nicht
Das Vieh, das … den Bauern urkundlich übereignet wurde [ BredelFünfzig Tage163]
Der Verklagte hat 1955 die Vaterschaft zum Kläger urkundlich anerkannt [ Neue Justiz1967]
Es handelt sich um das Bad X, urkundlich (= in Urkunden genannt) seit 824 [ Benn1,31]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Urkunde · beurkunden · urkundlich
Urkunde f. ‘rechtskräftiges amtliches Schriftstück, Dokument, Beweisstück’. Das nur im Dt. und Nl. begegnende Substantiv ahd. urkundī f. (8. Jh.), überwiegend urkundi n. (um 800) ‘Zeugnis, Bezeugung, Anzeichen’, mhd. urkünde, urkunde n. f. ‘(schriftliches) Zeugnis, Beweis, Bekundung, Kennzeichen, (An)zeichen’, mnd. ōrkunde, mnl. o(o)rconde, nl. oorkonde steht neben dem unter erkennen (s. d.) behandelten Verb, so daß von einer Bedeutung ‘(Er)kenntnis’ auszugehen ist; aus rechtssprachlichem Gebrauch ‘Beweis, Zeugnis’ entwickelt sich der heute übliche Sinn (15. Jh.). – beurkunden Vb. ‘durch eine Urkunde bestätigen, beglaubigen’, mhd. beurkunden, für älteres ahd. urkunden (8. Jh.), urkundōn (9. Jh.), mhd. urkünden, urkunden ‘bezeugen, einen richterlichen Ausspruch urkundlich mitteilen’. urkundlich Adj. ‘durch ein Urkunde bezeugt, beglaubigt, dokumentarisch’ (16. Jh.), zuvor bereits ahd. urkundlīhho Adv. ‘zuverlässig bezeugt’ (10. Jh.); vgl. mhd. urkundic.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

aktenmäßig · urkundlich
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›urkundlich‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›urkundlich‹.

Verwendungsbeispiele für ›urkundlich‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Aber auch spukfrei ist die 1358 erstmals urkundlich erwähnte Burg sehr besuchenswert. [Süddeutsche Zeitung, 12.09.1997]
Vor 1450 Jahren, anno 551, wurden die Bayern erstmals urkundlich erwähnt. [Süddeutsche Zeitung, 28.04.2001]
Im Jahr 1195 wurde sie zum ersten Mal urkundlich erwähnt. [Bild, 09.04.1998]
Der Ort wurde erstmalig 1401 urkundlich erwähnt, ist aber sicher viel älter, denn der Name Floh gehört zu den ältesten Namen des Gebietes. [Gerlach, Harry: Schmalkalden und Umgebung, Berlin-Leipzig: VEB Tourist-Verlag 1978, S. 29]
Wir werden darüber in den späteren Zeiten, wo wir über sichere, urkundliche Zahlen verfügen, noch viel zu reden haben. [Delbrück, Hans: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte – Erster Teil: Das Altertum, Berlin: Directmedia Publ. 2002 [1920], S. 116]
Zitationshilfe
„urkundlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/urkundlich>.

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