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Klage, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Klage · Nominativ Plural: Klagen
Aussprache  [ˈklaːgə]
Worttrennung Kla-ge
Grundformklagen
eWDG

Bedeutungen

1.
Äußerung des Schmerzes, Kummers
Beispiele:
in laute, verzweifelte, bittere, heftige Klagen ausbrechen
sich in (endlosen) Klagen ergehen
wehmütige Klagen ausstoßen
die Klage um den Verstorbenen, um, über den Verlust, Todesfall verstummte nicht
Je mehr er hat, je mehr er will / Nie schweigen seine Klagen still [Volkslied »Was frag’ ich viel nach Geld und Gut«]
es kam keine Klage von seinen Lippen [ JahnnHolzschiff71]
bildlich
Beispiele:
Jägersprachedie Klage des verwundeten Wildes (= der Wehlaut, Angstlaut des verwundeten Wildes)
in die alten, köstlichen, nach Text und Musik so lieblichen Weisen mischte sich … aus den nahen feuchten Schluchten die süßeste Klage (= das wehmütige Lied) der Nachtigall [ G. Hauptm.Ketzer4,133]
2.
Äußerung der Unzufriedenheit über etw., jmdn.
Beispiele:
über ihn, seine Ungerechtigkeit, über, gegen die Missstände erhoben sich (viele) Klagen, hörte man Klagen, wurden Klagen laut, vorgebracht
papierdeutsches wurde immer wieder Klage darüber geführt, dass die Ausstellung nur wenig Interesse fand
sie erging sich in (heftigen) Klagen über sein Benehmen
jmd., jmds. Verhalten gibt Grund, Anlass zur Klage
er hat keinen Grund zur Klage
scherzhaftdass mir keine Klagen kommen (= Ermahnung, sich anständig zu benehmen)
scherzhaftich will keine Klagen hören (= Ermahnung, sich anständig zu benehmen)
3.
Jura das Geltendmachen eines Rechtsanspruchs vor Gericht
Beispiele:
eine gerichtliche, zivilrechtliche Klage
die Klage auf Scheidung, auf Zahlung der Mietrückstände
eine Klage vor Gericht bringen
(bei Gericht) eine Klage (gegen jmdn.) einreichen, anhängig machen
(gegen jmdn.) Klage erheben, anstrengen, führen
eine Klage entscheiden, abweisen, zurücknehmen, zurückziehen
einer Klage stattgeben
bei Gericht eingehende Klagen
die Klage schwebt, ruht zur Zeit
Klageschrift
Beispiel:
eine Klage abfassen, einreichen, beantworten
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Klage · klagen · Kläger · anklagen · Anklage · anklägerisch · Angeklagter · beklagen · Beklagter · verklagen · kläglich
Klage f. ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’. Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Substantiv läßt sich mit aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen und auf ie. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel ie. *gal- ‘rufen, schreien’. Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerken eines Verbrechers lautes Hilfegeschrei zu erheben und ihn mit Schreien vor Gericht zu ziehen. – Vom Substantiv abgeleitet klagen Vb. ‘Schmerz oder Trauer ausdrücken, jammern, vor Gericht einen Anspruch erheben, tadeln’, ahd. klagōn (9. Jh.), mhd. klagen ‘Schmerz, Leid oder Weh ausdrücken, betrauern, sich beklagen, gerichtliche Klage erheben’, asächs. klagon, mnd. klāgen, mnl. clāghen, nl. klagen. Kläger m. ‘wer vor Gericht Klage erhebt’, ahd. klagāri (Hs. 12. Jh., doch klagāra f. bereits 9. Jh.), mhd. klager, kleger ‘Klagender, Trauernder, Ankläger bei Gericht’. anklagen Vb. ‘für etw. verantwortlich machen, jmdn. beschuldigen (besonders vor Gericht)’, mhd. aneklagen; Anklage f. ‘Beschuldigung (besonders vor Gericht)’, mhd. aneklage; anklägerisch Adj. ‘beschuldigend (vor Gericht)’ (18. Jh.); Angeklagter m. ‘vor Gericht eines Verbrechens oder Vergehens Beschuldigter’ (15. Jh.), substantiviertes Part. Prät. zu anklagen. beklagen Vb. ‘bedauern, betrauern’, ahd. biklagōn (9. Jh.), mhd. beklagen ‘über oder gegen etw., jmdn. klagen’; Beklagter m. ‘wer gerichtlich verklagt wird’ (15. Jh.), substantiviertes Part. Prät. zu beklagen. verklagen Vb. ‘gegen jmdn. gerichtlich Klage erheben’, ahd. firklagōn ‘beweinen, beklagen’ (11. Jh.), mhd. verklagen ‘mit Klagen hinbringen, aufhören zu beklagen, verschmerzen, sich durch Klagen abhärmen, anschuldigen’. kläglich Adj. ‘erbärmlich, bedauernswert’, ahd. klagalīh (10. Jh.), mhd. klage-, klegelich ‘klagend, beklagenswert’.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Jura
Anklage (Strafrecht) · Klage (Zivilrecht) · gerichtliche Verfolgung · strafrechtliche Verfolgung · zivilrechtliche Verfolgung
Unterbegriffe
Assoziationen
  • Klagedrohung  ●  Klagsdrohung österr.

Gejammer · Jammer · Klage · Klagegesang · Klagelied(er) · Wehgeschrei · Wehklagen  ●  Lamento ugs.
Oberbegriffe

Geheul · Gejammer · Gezeter · Herumgejammer · Jammer · Jammerei · Klage · Lamento · Wehgeschrei · Wehklagen · klagende Laute
Oberbegriffe
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Klage‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Klage‹.

Verwendungsbeispiele für ›Klage‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Auch die Klage der Alten, daß alles teuer sei, kränkte mich nicht. [Hein, Christoph: Horns Ende, Hamburg: Luchterhand 1987 [1985], S. 119]
Er soll seine verdammte Klage zurückziehen, wenn er loskommen will. [Walter, Otto F.: Der Stumme, München: Kösel 1959, S. 239]
Er tritt besonders hervor in den Klagen über den »Untergang alten Volksgutes«. [Scheidt, Walter: Kulturbiologie, Jena: Fischer 1930, S. 58]
Je mehr er hat, je mehr er will, Nie schweigen seine Klagen still. [Röhrich, Lutz: haben. In: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten [Elektronische Ressource], Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1994], S. 28779]
Die pauschalen Klagen über zu wenig Personal, zu wenig Räume, zu wenig Geld muß ich zurückweisen. [Der Spiegel, 02.11.1992]
Zitationshilfe
„Klage“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Klage>.

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