Eigner, der
GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Eigners · Nominativ Plural: Eigner
Aussprache [ˈaɪ̯gnɐ]
Worttrennung Eig-ner
Wortbildung
mit ›Eigner‹ als Erstglied:
Eignerfamilie · Eignerin
·
mit ›Eigner‹ als Letztglied:
Anteilseigner
· Bootseigner · Kapitaleigner · Mehrheitseigner · Schiffseigner
Wahrig und ZDL
Bedeutung
Eigentümer, Inhaber
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der neue, künftige, bisherige, frühere Eigner; ein privater Eigner
als Dativobjekt: einem Eigner gehören
als Akkusativobjekt: einen [neuen] Eigner finden
in Präpositionalgruppe/-objekt: zu den Eignern gehören; etw. an einen [neuen] Eigner übergeben
Beispiele:
Springer als Inhaber der Pro‑Sieben‑Sat1‑Gruppe und Bertelsmann als Eigner der RTL‑Gruppe könnten dann ein Duopol bilden und die Preise für die Werbespots diktieren. [Süddeutsche Zeitung, 21.12.2005]
Die Eigner des schwer von der Corona‑Krise getroffenen Touristikkonzerns stimmten mit großer Mehrheit einem […] Recht zum Umtausch von Vermögenseinlagen in Aktien zu. [Neue Westfälische, 06.01.2021]
Der Besatzung gingen in Beirut Treibstoff und Proviant aus, der Eigner ließ sein Schiff im Stich. [Neue Osnabrücker Zeitung, 06.08.2020]
Die Eltern der Kinder sind Eigner eines chinesischen Restaurants […]. [Der Standard, 27.12.2007]
Sie und ihr Lebensgefährte […] sind die Eigner des Schiffes. [Die Welt, 18.03.2005]
Die Glashütte Döbern ist gestern offiziell an den neuen russischen Eigner GUS‑Kristall übergeben worden. [Bild, 02.08.2002]
letzte Änderung:
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
eignen · Eigner · Eignung
eignen Vb. mit Dativ ‘einer Person oder Sache zugehörig sein’, heute meist reflexiv ‘passend, tauglich sein’, ahd. eiganen ‘für sich beanspruchen’ (9. Jh., daneben ahd. gieiganōn ‘sich aneignen’, 11. Jh.), mhd. eigenen ‘zu eigen machen, aneignen’, mnd. ēgenen ‘zu eigen geben, zukommen’, mnl. eigenen ‘zu eigen geben, machen’, aengl. āgnian ‘zu eigen machen, besitzen, beanspruchen’, anord. eigna ‘sich aneignen, erwerben’, schwed. ägna ‘widmen, geziemen, sich eignen’, got. gaaiginōn ‘in Beschlag nehmen, übervorteilen’ gehören als Ableitungen zu dem unter eigen (s. d.) behandelten Adjektiv. Neben der im Frühnhd. noch geläufigen Bedeutung ‘etw. zu eigen machen, geben’, die auch verdeutlichenden Präfixbildungen wie mhd. vereigenen, nhd. zueignen, enteignen (beide 15. Jh.), aneignen (16. Jh.) zugrunde liegt, entwickelt sich im 16. Jh. eine jüngere Verwendung ‘jmdm. zugehörig sein’, oft im Sinne von ‘für jmdn., etw. charakteristisch sein’. Daran schließt sich die Bedeutung ‘jmdm. zustehen, gebühren, angemessen sein’ (ebenfalls 16. Jh.) an, die es ermöglicht, seit Ende des 18. Jhs. sich eignen ‘passend, tauglich sein’ als Ersatzwort für bis dahin übliches sich qualifizieren (s. qualifizieren) sowie das Part.adj. geeignet ‘passend, tauglich’ statt qualifiziert zu gebrauchen. – Eigner m. ‘Eigentümer’, mnd. gleichbed. ēgenēre, ēgener, hd. seit dem 17. Jh.; jetzt nur noch ‘Eigentümer eines Schiffes’. Eignung f. ‘Tauglichkeit, Befähigung’ (Anfang 19. Jh.), zuvor ‘Übereignung’ (mhd. eigenunge, 14. Jh.), ‘Aneignung’ (17. Jh.), auch ‘Widmung’ (Anfang 19. Jh.).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Typische Verbindungen zu ›Eigner‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Eigner‹.
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