a)
vor dieser Stelle, vor diesem Gegenstand o. Ä. hier; vor der soeben erwähnten Stelle, dem soeben genannten Gegenstand o. Ä.
Beispiele:
Die Befugnisse des Bundes gemäß den Absätzen 1 und 3
hiervor kommen den Kantonen zu, wenn der Bund
von ihnen keinen oder nur teilweisen Gebrauch macht. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1971]]
Es gelang schließlich im Sommer 1920 trotz den stets sich
steigernden Forderungen sich mit den Gemeindevorständen über einen
Vertragsentwurf zu einigen, durch welchen der
hiervor umschriebene Teil des Aletschwaldes
in eine bleibende Reservation verwandelt werden sollte. [Jahrbuch des Schweizer Alpen-Clubs. Schweizer Alpen-Club, Zürich 1920]
b)
vor diese Stelle, vor diesen Gegenstand o. Ä. hier; vor die soeben genannte Stelle, den soeben erwähnten Gegenstand o. Ä.