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eigens

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GrammatikAdverb
Aussprache 
Worttrennung ei-gens
eWDG

Bedeutung

gehoben besonders, speziell, ausdrücklich
Beispiele:
es braucht nicht eigens gesagt zu werden, dass …
von seiner Arbeit ist hier das letzte Kapitel eigens erwähnt
Ich hab gedacht, das müßt ich nicht eigens sagen, weils klar ist [ BrechtCourage9]
nur
Beispiele:
etw. ist eigens für einen wohltätigen Zweck, für jmdn. bestimmt, berechnet
ein eigens dafür, zu diesem Zwecke gegründetes Komitee
die ganze Ausstattung wurde eigens für diese festliche Gelegenheit zusammengestellt, geschaffen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
eigen · Eigen · eigens · eigentlich · Eigenheit · Eigenschaft · Eigenschaftswort · Eigentum · Eigentümer · eigentümlich · Eigenbrötler · Eigenname · eigensinnig · Eigensinn
eigen Adj. ‘jmdm. (als Besitz) gehörend’, dann ‘einer Person oder Sache ausschließlich zukommend, für sie charakteristisch’ und daher auch ‘von besonderer Art, seltsam’, ahd. eigan (8. Jh.), mhd. eigen, asächs. ēgan, mnd. ēgen, mnl. eighen, eighijn, nl. eigen, afries. ēgen, ēin, aengl. āgen, engl. own, anord. eiginn, schwed. egen (got. nur aigin n. ‘Eigentum’, s. unten Eigen), ursprünglich Part. Prät. eines gemeingerm. Präteritopräsens mit der Bedeutung ‘haben, besitzen’, ahd. eigan, mhd. (vereinzelt) eigen, asächs. ēgan, aengl. āgan, engl. to own, anord. eiga, schwed. äga, got. *aigan (1. Pers. Sing. aih mit gammatischem Wechsel). Diesem Verb zugrundeliegendes germ. *aig-, *aih- (s. auch Fracht) steht im Ablautverhältnis zu aind. ī́śē (wohl einem ursprünglich reduplizierenden Perfekt *i-iś-ai) ‘hat zu eigen, besitzt, beherrscht’ und läßt sich mit diesem sowie awest. aēšā- ‘Vermögen, Können, Habe, Eigentum’, toch. B aik- ‘kennen, wissen’ auf eine Wurzel ie. *ēik̑- oder *eik̑- ‘zu eigen haben, vermögen’ zurückführen. Absolute Verwendung des partizipialen Adjektivs ‘in Besitz befindlich’ findet sich (in bezug auf Personen) noch in mhd. eigen ‘unfrei’ (wozu leibeigen, s. Leib). – Eigen n. ‘Eigentum, Grundbesitz’, ahd. eigan (9. Jh.), mhd. eigen. Die gemeingerm. Substantivierung der neutralen Form des Adjektivs ist auch erhalten in Wendungen wie zu eigen haben, sich zu eigen machen, sein eigen nennen, etw. ist sein eigen, wo eigen jetzt adjektivisch aufgefaßt wird. eigens Adv. ‘besonders, ausdrücklich’ (17. Jh.), zum Adjektiv eigen mit adverbialem -s gebildet (bis Mitte 19. Jh. auch eigends mit dentalem Gleitlaut). eigentlich Adj. ‘ursprünglich, wirklich’, als Adverb ‘in Wirklichkeit, genaugenommen’ und häufig partikelhaft ‘denn, überhaupt’, mhd. eigenlich Adj. ‘eigentümlich, eigen, leibeigen, ausdrücklich’, eigenlīche Adv. ‘als Eigentum, ausdrücklich, bestimmt’; Einfügung des Gleitlauts -t- (wie z. B. in öffentlich, ordentlich, s. d.) vereinzelt schon mhd. und allgemein im Frühnhd. Eigenheit f. ‘auffällige Besonderheit’, mhd. eigenheit ‘Eigenschaft, Eigentümlichkeit’, frühnhd. selten, in pietistischen Schriften des 17./18. Jhs. als ‘Ichbezogenheit, auf die eigene Person gerichteter Sinn’ abgelehnt, seit Ende des 18. Jhs. verbreiteter, besonders im Sinne von ‘Originalität’. Eigenschaft f. ‘charakteristisches Merkmal, Wesenszug’, ahd. eiganscaft (Hs. 12. Jh.), mhd. eigenschaft ‘Eigentum, Eigentümlichkeit’, mhd. auch ‘Leibeigenschaft’; alle diese Bedeutungen noch frühnhd., daneben entsteht aus ‘Eigentümlichkeit’ vom Mhd. an der heutige Sinn; dazu Eigenschaftswort n. als Verdeutschung für Adjektiv (s. d.) von Adelung (1781) eingeführt (statt Beiwort, Gueintz 1641, Gottsched 1730). Eigentum n. ‘was jmdm. gehört’, juristisch (im Unterschied zu Besitz, s. d.) ‘was jmds. rechtlicher Verfügungsgewalt unterliegt’, mhd. eigentuom ‘Eigentum, Besitz’; dazu Eigentümer m. ‘wer rechtmäßig über etw. verfügen kann’ (15. Jh.) und eigentümlich Adj. ‘für eine Person oder Sache charakteristisch’, auch ‘seltsam, merkwürdig’ (16. Jh., zuvor, seit 15. Jh.) ‘jmdm. als Besitz gehörend’. Eigenbrötler m. auch Eigenbrödler ‘Sonderling, Einzelgänger’, literatursprachlich seit dem ersten Viertel des 19. Jhs., zuvor im Alem. ‘einen selbständigen Haushalt führender Junggeselle’ (ursprünglich ‘wer selbst sein Brot bäckt’, vgl. mhd. eigen brōt ‘eigenes Hauswesen’ und frühnhd. einbrodig ‘sein eigenes Brot, seinen eigenen Herd habend’, 15. Jh.). Eigenname m. Benennung eines Individuums, besonders ‘Personenname’; als Kompositum zuerst im 16. Jh. bezeugt (für lat. nōmen proprium, s. auch Name). eigensinnig Adj. ‘auf der eigenen Meinung beharrend, starrköpfig’, spätmhd. eigensinnec ‘aus eigenem Entschluß, freiwillig’; wohl daraus rückgebildet ist Eigensinn m. ‘Starrköpfigkeit’ (vereinzelt vom 16. Jh. an neben der Fügung eigen Sinn, verbreitet seit Anfang 18. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

nur · speziell  ●  eigens geh. · extra ugs.
Assoziationen
Zitationshilfe
„eigens“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/eigens>.

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