Schuldverhältnis, das
GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Schuldverhältnisses · Nominativ Plural: Schuldverhältnisse
Aussprache [ˈʃʊltfɛɐ̯ˌhɛltnɪs]
Worttrennung Schuld-ver-hält-nis
Wortzerlegung Schuld Verhältnis
Wortbildung
mit ›Schuldverhältnis‹ als Letztglied:
Dauerschuldverhältnis
eWDG
Bedeutung
Jura Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger
Typische Verbindungen zu ›Schuldverhältnis‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Schuldverhältnis‹.
abstrakt
außervertraglich
Beendigung
begründen
Begründung
bestehend
Entstehung
Erfüllung
Erfüllung von
Erlöschen
erlöschen
gesetzlich
Inhalt
liegend
Pflicht aus
privatrechtlich
rechtsgeschäftlich
regeln
Relativität
resultieren aus
sonstig
vertraglich
vorvertraglich
zivilrechtlich
zwischen Gläubiger
Verwendungsbeispiele für ›Schuldverhältnis‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
[o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Wie sollte aus einem bloßen Schuldverhältnis jemals ein rechtsfähiger Verein, eine neue Person, herauswachsen?
[Eltzbacher, Paul: Deutsches Handelsrecht, Berlin: Simon 1925 [1924], S. 112]
Es bestand kein direktes Schuldverhältnis zwischen den Banken und den Klägern.
[Süddeutsche Zeitung, 22.03.2001]
Die am Schuldverhältnis oder am Tausch Beteiligten hegen jeder die Erwartung, daß der andere Teil sich in einer der eigenen Absicht entsprechenden Art verhalten werde.
[Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. In: Weber, Marianne (Hg.), Grundriß der Sozialökonomik, Tübingen: Mohr 1922 [1909-1914, 1918-1920], S. 370]
Erst die römische juristisch‑kaufmännische Moral erfand das Schuldverhältnis zwischen dem Verpflichteten und dem Berechtigten.
[Mauthner, Fritz: Wörterbuch der Philosophie. In: Bertram, Mathias (Hg.) Geschichte der Philosophie, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1910], S. 587]
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