Sozialversicherung und Leistungen
Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme organisieren, daher weisen die Systeme große Unterschiede auf.
Die EU-Vorschriften regeln jedoch, welches Land für Ihre Versicherungsleistungen zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder betroffen sind – etwa, wenn Sie im EU-Ausland wohnen oder arbeiten.
Lesen Sie hier, ob und wie Sie versichert sind, und worauf Sie Anspruch haben, wenn Sie arbeitslos werden, krank werden, in Rente gehen oder Kindergeld in einem anderen EU-Land beantragen möchten.
Erfahren Sie mehr:
- Sozialversicherungssysteme in der EU
- Welches Land gewährt Ihnen Sozialleistungen?
- Arbeitslosigkeit im Ausland
- Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Was tun, wenn Sie im Ausland keine Arbeitsstelle finden?
- Familienleistungen im Ausland
- Hinterbliebenenrente und Sterbegeld
- Sozialversicherungsansprüche – Formulare
Siehe auch:
Zuletzt überprüft: 06/09/2024