Sozialversicherung und Leistungen

Die EU-Länder entscheiden selbst, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme organisieren, daher weisen die Systeme große Unterschiede auf.

Die EU-Vorschriften regeln jedoch, welches Land für Ihre Versicherungsleistungen zuständig ist, wenn zwei oder mehr Länder betroffen sind – etwa, wenn Sie im EU-Ausland wohnen oder arbeiten.

Lesen Sie hier, ob und wie Sie versichert sind, und worauf Sie Anspruch haben, wenn Sie arbeitslos werden, krank werden, in Rente gehen oder Kindergeld in einem anderen EU-Land beantragen möchten.

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Zuletzt überprüft: 06/09/2024
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