Aufenthaltsrechte
Alles Wissenswerte über das Leben als Arbeitnehmer/in, Studierende/r, Arbeitssuchende/r oder Rentner/in in einem anderen EU-Land. Insbesondere: Welche Rechte haben Sie in Ihrem Gastland? Welche Verwaltungsformalitäten sind zu erledigen?
Wählen Sie eine Situation:
Als EU-Bürger/in haben Sie das Recht, sich in jedem beliebigen EU-Land niederzulassen, um dort zu leben, zu studieren, eine Arbeit zu suchen oder sich zur Ruhe zu setzen.
Sie können sich bis zu 3 Monate lang ohne Registrierung in einem anderen EU-Land aufhalten, müssen jedoch eventuell Ihre Anwesenheit melden. Die einzige Anforderung besteht darin, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen zu können. Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben wollen, müssen Sie voraussichtlich Ihren Wohnsitz anmelden.
In vielen EU-Ländern müssen Sie stets einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. In diesen Ländern kann ein Bußgeld oder eine kurzfristige Haftstrafe verhängt werden, wenn Sie Ihre Ausweispapiere zu Hause lassen – aber Sie dürfen nicht allein deshalb in Ihr Heimatland zurückgeschickt werden.
Informieren Sie sich, ob Sie in Ihrem Gastland Ihren Personalausweis oder Reisepass ständig bei sich haben müssen:
Wählen Sie ein Land aus
Daueraufenthalt
Wenn Sie sich rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht auf einen unbefristete Aufenthaltserlaubnis in diesem Land.
Prüfen Sie, welche Rechte Sie in Ihrer Situation haben:
Ich möchte:
Wenn Sie Staatsangehörige/r eines Nicht-EU-Landes sind und Sie für Arbeit oder Studium in die EU ziehen möchten, finden Sie alle praktischen Informationen auf dem EU-Zuwanderungsportal en es fr pt .
Angehörige mit Unionsbürgerschaft
Einbürgerung
Wenn Sie Fragen zur Einbürgerung haben, also wie Sie die Staatsbürgerschaft Ihres Gastlandes erwerben, schauen Sie auf unserer Seite zum Thema Einbürgerung nach.