umgangssprachlich ⟨jmd. sperrt jmdn. weg⟩eine Person dauerhaft in einem Raum, in einer Institution unterbringen und ihr dadurch die Möglichkeit zur freien Bewegung und zu sozialem Kontakt nehmen (und um die Öffentlichkeit zu schützen)
siehe auch einsperren (2)
Beispiele:
Damals [bis zur Psychiatriereform 1975] gab es in Westdeutschland 130 teils riesige
Kliniken mit durchschnittlich 700 Betten, in die psychisch Kranke über
Monate und Jahre weggesperrt wurden […]. [Die Welt, 10.09.2019]
Während die Gefängnisse im ganzen Land aus allen Nähten platzen,
weil neben den Schwerverbrechern auch Abertausende von Kleinkriminellen
weggesperrt werden, bleiben die Vergehen der
Angesehenen und Mächtigen ungesühnt. [Neue Zürcher Zeitung, 19.12.2012]
Die Sicherungsverwahrung ist eines der
emotionalsten innenpolitischen Streitthemen, seit Gerhard Schröder als
Kanzler forderte, Sexualmörder gehörten weggesperrt –
und zwar für immer. [Süddeutsche Zeitung, 04.09.2012]
Erst Ende der neunziger Jahre hat man angefangen,
Täter, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung anderer Menschen verstoßen
haben, zu therapieren – vorher sperrte man sie
weg[…]. [Die Zeit, 24.11.2011]
Macht es Sinn, kriminelle Jugendliche, teilweise sogar
Minderjährige, von der Gesellschaft wegzusperren, um
sie mit »noch Kriminelleren« einzusperren? [Der Standard, 18.11.2008]
Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang
wegzusperren, weil sich ein Land keine
angemessene Therapie leisten kann, sagte Richter Gert Wegner. [Der Tagesspiegel, 22.12.2004]
Tatsächlich gehe es vor allem darum, durch Modellprojekte etwa den
Behörden zu zeigen, daß Straßenkinder eingegliedert werden könnten, wenn sie
nicht bloß weggesperrt, sondern zum Beispiel
psychologisch betreut würden. [Frankfurter Rundschau, 17.11.1997]
Formal trifft diese Entscheidung [kriminelle Jugendliche in ein Heim zu sperren] meist der
Vormundschaftsrichter, auf Antrag der Eltern und des Jugendamts; aber auch
der Jugendrichter kann verfügen, daß ein Heranwachsender
weggesperrt wird. [Der Spiegel, 04.09.1989]
Doch ob man ihn [einen Kindesmörder] voll Abscheu
wegsperrt
oder
entschlossen, diesen Täter und seine Tat erschöpfend zu erhellen, verwahrt:
[…]
[das macht den Unterschied aus]. [Der Spiegel, 12.08.1968]