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bekanntgeben

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Alternative Schreibung bekannt geben
GrammatikVerb · gibt bekannt, gab bekannt, hat bekanntgegeben/bekannt gegeben
Aussprache 
Worttrennung be-kannt-ge-ben ● be-kannt ge-ben
Wortzerlegung bekannt geben
Rechtschreibregel § 34 (E5)
Wortbildung  mit ›bekanntgeben‹/›bekannt geben‹ als Grundform: Bekanntgabe
eWDG

Bedeutung

etw. öffentlich mitteilen
Beispiele:
den Termin, einen Befehl bekanntgeben
etw. durch Anschlag, Rundschreiben, am Schwarzen Brett bekanntgeben
papierdeutsch jmdm. etw. bekanntgebenjmdm. etw. mitteilen
Beispiel:
er gab uns seine Verlobung bekannt

Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

ankündigen · annoncieren · ansagen · ausrufen · bekanntgeben · melden · verkünden  ●  künden geh.
Unterbegriffe

(von jemandem) zu erfahren sein · (öffentlich) bekannt geben · an die Öffentlichkeit gehen (mit) · ausrufen · bekannt machen · bekanntgeben · bekanntmachen · heißen (es ... von) · kundgeben · kundtun · mitteilen (lassen) · proklamieren · publik machen · publikmachen · verkünden · verlauten lassen · vermelden · veröffentlichen · wissen lassen · öffentlich bekannt machen · öffentlich machen  ●  (jemandem etwas) in den Block diktieren fig. · verlautbaren lassen floskelhaft · zu Protokoll geben Amtsdeutsch, fig. · kommunizieren geh. · zu Kund und Wissen tun geh., altertümelnd, variabel
Oberbegriffe
  • (sich) an die Öffentlichkeit wenden (mit) · der Öffentlichkeit zugänglich machen · veröffentlichen
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›bekanntgeben‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›bekanntgeben‹.

Verwendungsbeispiele für ›bekanntgeben‹, ›bekannt geben‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Sonst freilich halten sich die bekanntgegebenen Ergebnisse im gewohnten Rahmen. [Die Zeit, 24.03.1967, Nr. 12]
Doch sollte man die bekanntgegebenen Zahlen über die zu erzielenden Einsparungen etwas skeptischer betrachten. [Die Zeit, 03.04.1952, Nr. 14]
Ich halte es für unangebracht, den Inhalt eines Briefes einer nicht identifizierten Person bekanntzugeben. [o. A.: Einhundertundneunzehnter Tag. Donnerstag, 2. Mai 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 10040]
Ich habe etwas zu meiner Erklärung von heute Morgen bekanntzugeben. [o. A.: Sechsundsechzigster Tag. Samstag, 23, Februar 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 2555]
Mein Vater mußte jeweils frühzeitig bekanntgeben, wenn er vorhatte, das Haus zu verlassen. [Die Zeit, 22.12.1998, Nr. 53]
Zitationshilfe
„bekanntgeben“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/bekanntgeben>.

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