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Verstoß, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Verstoßes · Nominativ Plural: Verstöße
Aussprache 
Worttrennung Ver-stoß
Grundformverstoßen
eWDG

Bedeutung

Übertretung, Verletzung eines Gesetzes, einer Vorschrift, Bestimmung oder Regel, Vergehen, Fehler
Beispiele:
ein grober, schwerer, sträflicher, krimineller Verstoß gegen das Gesetz, die Ordnung, Disziplin
er hat sich [Dativ] (keine) Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, den Arbeitsschutz zuschulden kommen lassen
Verstöße gegen diese Verordnung werden geahndet, strafrechtlich verfolgt
du hast einen Verstoß gegen die Schicklichkeit, guten Sitten begangen
das war ein Verstoß gegen die grammatische Regel
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
stoßen · Stoß · Stößel · abstoßen · abstoßend · anstoßen · Anstoß · anstößig · verstoßen · Verstoß · vorstoßen · Vorstoß
stoßen Vb. ‘mit kurzer, heftiger Bewegung an etw. anprallen, etw. mit heftigem Druck in eine Richtung bewegen’. Das stark flektierende Verb ahd. stōʒan (um 800), mhd. stōʒen, asächs. stōtan, mnd. mnl. stōten, nl. stoten, got. stautan (germ. *stautan) und schwach flektierendes anord. stauta führen mit den außergerm. Verwandten aind. tudáti ‘stößt, schlägt, sticht’, air. dotuit ‘fällt’, lat. tundere ‘stoßen, schlagen’, studēre ‘betreiben, streben, trachten’ auf mit Dental weitergebildetes ie. *(s)teud- der nur in Erweiterungen auftretenden Wurzel ie. *(s)teu- ‘stoßen, schlagen’ (s. Stief-, Stock, Stubbe, Stück). – Stoß m. ‘kurzer, heftiger Anprall, ruckartige gezielte Bewegung’, ahd. (8. Jh.), mhd. stōʒ ‘Stoß, Stich, Streit’ (germ. *stauti-); auch ‘aufgeschichteter, zusammengestoßener Haufen’ (15. Jh.). Dazu die Wendung sich einen Stoß geben ‘sich ermuntern, aufraffen’ (19. Jh.), älter seinem Herzen einen Stoß geben (18. Jh.), seiner Seele einen Stoß tun (17. Jh.). Stößel m. ‘Werkzeug zum Zerkleinern und Zerstampfen’, ahd. stōʒil (Hs. 12. Jh.), mhd. stœʒel, mit dem Suffix germ. -ila- gebildete Gerätebezeichnung. abstoßen Vb. ‘durch einen Stoß entfernen, absondern, lostrennen, etw. ausscheiden, sich einer Sache oder Person entledigen, zurückweisen’, ahd. abastōʒan ‘herabstoßen, seines Amtes entheben, vertreiben, verdrängen’ (um 1000), mhd. abestōʒen ‘herabstoßen, entfernen, abladen, brechen, absegeln, von der rechten Fährte abweichen’; abstoßend Part.adj. ‘Abneigung, Widerwillen hervorrufend, ekelerregend’ (Ende 18. Jh.). anstoßen Vb. ‘an etw. stoßen, Gläser klingen lassen, Ärgernis verursachen’, ahd. anastōʒan ‘an etw. stoßen, anstürmen, anschlagen’ (9. Jh.), mhd. anestōʒen ‘in See stechen, anzünden, befallen’; Anstoß m. ‘erster, auslösender Stoß, Anprall, Ärgernis’, ahd. anastōʒ ‘Stoß, Anprall, Antrieb’ (11. Jh.), mhd. anstōʒ ‘Angriff, Anfechtung’; anstößig Adj. ‘angrenzend’ (15. Jh.), ‘Ärgernis erregend’ (16. Jh.). verstoßen Vb. ‘jmdn. von sich stoßen, abweisen, sich vergehen, zuwiderhandeln’, ahd. firstōʒan ‘vertreiben, ablehnen, Anstoß nehmen’ (9. Jh.), mhd. verstōʒen ‘stoßen, aus der Richtung bringen, vertreiben, entfernen, sich irren, verirren’; Verstoß m. ‘Verletzung einer Bestimmung, Versehen, Fehler’ (17. Jh.), älter (vereinzelt) ‘Mittel zum Verstopfen von Öffnungen’ (16. Jh.). vorstoßen Vb. ‘nach vorn stoßen’ (15. Jh.), militärisch ‘vordringen, plötzlich angreifen’ (19. Jh.), ahd. furistōʒan ‘in Bewegung setzen, nach vorn stoßen’ (11. Jh.); Vorstoß m. ‘Angriff’ (19. Jh.), älter ‘Hervortretendes’ an Kleidungsstücken, Bauwerken (17. Jh.), ‘das Nachvorngestoßene’, z. B. ‘das Wachs, womit die Bienen den Stock für den Winter verschließen’ (16. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Nichteinhaltung · Ordnungswidrigkeit · Verletzung · Verstoß · Zuwiderhandlung · Überschreitung · Übertretung  ●  unerlaubte Handlung juristisch
Oberbegriffe
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Verstoß‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Verstoß‹.

Verwendungsbeispiele für ›Verstoß‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Je nachdem werden wir auf einen Verstoß gegen das gute Benehmen reagieren. [Ichenhäuser, Ernst Z.: Erziehung zum guten Benehmen, Berlin: Volk u. Wissen 1983, S. 37]
Das sei ein gröblicher Verstoß gegen die heiligsten Gesetze des Stils. [Reimann, Hans: Vergnügliches Handbuch der Deutschen Sprache, Düsseldorf: Econ-Verl. 1964 [1931], S. 284]
In anderen Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Gesetz. [Die Zeit, 02.12.1999, Nr. 49]
Natürlich hört man heute parallele Quinten nicht mehr als kühnen Verstoß. [Die Zeit, 03.05.1996, Nr. 19]
Die Güte der von den Parlamenten erlassenen Gesetze bemißt sich am Verstoß gegen entsprechende Gesetze der Union. [o. A.: MIT DER PERESTROJKA IN DEN PERMANENTEN STAATSNOTSTAND. In: Marxistische Zeit- und Streitschrift 1980-1991, München: Gegenstandpunkt Verl. 1998 [1991]]
Zitationshilfe
„Verstoß“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Versto%C3%9F>.

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