Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache

Legalisation, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Legalisation · Nominativ Plural: Legalisationen
Aussprache 
Worttrennung Le-ga-li-sa-ti-on
Wortzerlegung legalisieren -ation
Duden, GWDS, 1999

Bedeutung

Rechtssprache Beglaubigung (von Urkunden)

Verwendungsbeispiele für ›Legalisation‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Konsularbeamte seien verpflichtet, die Legalisation abzulehnen, wenn mit der Urkunde erkennbar unredliche oder unerlaubte Zwecke verfolgt würden. [Süddeutsche Zeitung, 06.09.1996]
Urkunden, die gemäß zwei‑ oder mehrseitiger völkerrechtlicher Übereinkunft von der Legalisation befreit sind, sollen nicht legalisiert werden. [o. A.: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998]
Zitationshilfe
„Legalisation“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Legalisation>.

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