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Aneignungsrecht, das

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GrammatikSubstantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Aneignungsrecht(e)s · Nominativ Plural: Aneignungsrechte
Worttrennung An-eig-nungs-recht
Wortzerlegung Aneignung Recht
Duden, GWDS, 1999

Bedeutung

Rechtssprache Recht, durch Aneignung Eigentum zu begründen

Typische Verbindungen zu ›Aneignungsrecht‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Aneignungsrecht‹.

Verwendungsbeispiele für ›Aneignungsrecht‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird. [o. A.: Bürgerliches Gesetzbuch. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Die Jäger haben ein Aneignungsrecht, von dem sie aber nicht Gebrauch machen müssen », sagte der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Franz Sundermann. [Bild, 30.06.2004]
Nach dem neuen Aneignungsrecht wird geschätzt, daß sich annähernd eine Million Bundesbürgerinnen und ‑bürger über rund ein Drittel der DDR‑Flächen hermachen werden. [konkret, 1990]
Zitationshilfe
„Aneignungsrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Aneignungsrecht>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

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