Das Disziplinarverfahren gegen den Halleiner Ex-Amtsleiter Erich Angerer ist beendet. Er muss fünf Monatsbezüge Geldstrafe zahlen. Krone“-Recherchen zufolge könnte es sich dabei um jenen Beamten handeln, dem vorgeworfen wurde, Nazilieder am Dienst-Server gespeichert zu haben ...
Die „Krone“ berichtete mehrmals, dass der Amtsleiter der zweitgrößten Stadt des Landes Salzburg vom Dienst suspendiert wurde. Das wohl seither andauernde Disziplinarverfahren scheint nun beendet: Die Gemeinde veröffentlichte am Montag, 4. November, ein Erkenntnis (gleich einem Urteil) der Disziplinarbehörde. Dass es sich dabei um die bereits mehrfach berichtete Causa handelt, wollte man nicht bestätigen.
Fakt ist: In dem Schriftstück „Hofrat Mag. Erich Angerer, Kundmachung Disziplinarerkenntnis“ heißt es wörtlich: „Über den Beamten wurde eine Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von fünf Monatsbezügen unter Ausschluss der Kinderzulage verhängt. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung des Inhalts des Erkenntnisses wurde im überwiegenden Interesse des Beamten ausgeschlossen.“
Pornos in der Dienstzeit?
Einem Ex-Amtsleiter der Stadt Hallein wurden mehrere Dienstvergehen vorgeworfen, unter anderem angebliches Speichern von Naziliedern am Dienst-Server, Konsumieren von Pornos in der Dienstzeit oder die Missachtung von Weisungen. Dieser Beamte soll dienstfrei gestellt und später suspendiert worden sein. Eine Bestätigung der Gemeinde hierzu gibt es nicht.
Das nun veröffentlichte Erkenntnis gegen Erich Angerer ist auf alle Fälle rechtskräftig und dieses Disziplinarverfahren damit abgeschlossen.
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