re- erstes Glied in auf das
Lat. zurückgehenden verbalen Zusammensetzungen bzw. dazu gebildeten Nomina. Die untrennbare Partikel
lat. re- (vor Vokalen meist
red-, vgl.
lat. redigere, s.
redigieren) bezeichnet ein Verbringen bzw. Gelangen an den alten, gehörigen Ort, vgl.
lat. regerere ‘zurücktragen, -werfen’ (s.
1Register),
regredī ‘zurückgehen’ (s.
Regreß),
relinquere ‘zurück-, übriglassen’ (s.
Relikt), ein Zurückversetzen in den alten Zustand, vgl.
lat. reformāre ‘umgestalten, abändern, verbessern, wiederherstellen’ (s.
reformieren),
reparāre ‘wiedererwerben, wiederherstellen, erneuern’ (s.
reparieren), einen Vorgang in gleichsam entgegengesetzter Richtung, vgl.
lat. reclamāre ‘dagegenschreien, laut widersprechen’ (s.
Reklame),
renītī ‘sich widersetzen’ (s.
renitent),
resonāre ‘widerhallen’ (s.
Resonanz), ein Gelangen in den alten, früheren Zustand, vgl.
lat. reconvalēscere ‘wiedererstarken’ (s.
Rekonvaleszent),
resolvere ‘(wieder) aufbinden, auflösen’ (s.
Resolution), auch das Wiederholen einer Handlung, vgl.
lat. repetere ‘wieder angreifen, von neuem vornehmen, wiederholen’ (s.
repetieren),
resūmere ‘wieder (vor)nehmen, wiederholen’ (s.
resümieren).