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Anlage 3 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit in § 7 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 8 bis 14, auf Anlage 3 Bezug genommen wird.
1. Merkmale der Vorhaben
1. Merkmale der Vorhaben
- Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen:
- 1.1
- Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens und, soweit relevant, der Abrissarbeiten,
- 1.2
- Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten,
- 1.3
- Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- 1.4
- Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Absatz 1 und 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes,
- 1.5
- Umweltverschmutzung und Belästigungen,
- 1.6
- Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf:
- 1.6.1
- verwendete Stoffe und Technologien,
- 1.6.2
- die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- 1.7
- Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser oder Luft.
- Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen:
- 2.1
- bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien),
- 2.2
- Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebiets und seines Untergrunds (Qualitätskriterien),
- 2.3
- Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
- 2.3.1
- Natura 2000-Gebiete nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.3.2
- Naturschutzgebiete nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst,
- 2.3.3
- Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst,
- 2.3.4
- Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete nach den §§ 25 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.3.5
- Naturdenkmäler nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.3.6
- geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.3.7
- gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes,
- 2.3.8
- Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete nach § 73 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes,
- 2.3.9
- Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind,
- 2.3.10
- Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes,
- 2.3.11
- in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind.
- Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insbesondere folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen:
- 3.1
- der Art und dem Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, welches geographische Gebiet betroffen ist und wie viele Personen von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind,
- 3.2
- dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen,
- 3.3
- der Schwere und der Komplexität der Auswirkungen,
- 3.4
- der Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen,
- 3.5
- dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Eintretens sowie der Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen,
- 3.6
- dem Zusammenwirken der Auswirkungen mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vorhaben,
- 3.7
- der Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung G. v. 20. Juli 2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472 m.W.v. 29. Juli 2017
Frühere Fassungen von Anlage 3 UVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 UVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 UVPG Feststellung der UVP-Pflicht (vom 29.03.2023)
... oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie ...
§ 7 UVPG Vorprüfung bei Neuvorhaben (vom 29.07.2017)
... Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das ... Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten ... vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben ...
§ 70 UVPG Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften (vom 29.07.2017)
... 4. Grundsätze und Verfahren zur Vorprüfung nach § 7 sowie über die in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, 5. Grundsätze für die Erstellung des ...
Anlage 2 UVPG Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung (vom 29.07.2017)
... 2. Bei der Zusammenstellung der Angaben für die Vorprüfung ist den Kriterien nach Anlage 3 , die für das Vorhaben von Bedeutung sind, Rechnung zu tragen. Soweit der Vorhabenträger ... die sich auf das Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien ...
Anlage 3 UVPG Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... soweit in § 7 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 8 bis 14, auf Anlage 3 Bezug genommen wird. 1. Merkmale der Vorhaben Die Merkmale eines ...
Anlage 4 UVPG Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... Umweltprobleme einzugehen, die sich daraus ergeben, dass ökologisch empfindliche Gebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind oder die sich aus einer Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, ...
Anlage 6 UVPG Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (vom 29.07.2017)
... von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten; 2.6 Gebiete nach Nummer 2.3 der Anlage 3 ...
Zitat in folgenden Normen
Raumordnungsgesetz (ROG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 15 ROG Raumverträglichkeitsprüfung (vom 28.09.2023)
... die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung . Die Raumverträglichkeitsprüfung endet innerhalb einer Frist von ...
Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Anlage 9. BImSchV (zu § 4e) Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 14.12.2017)
... Umweltprobleme einzugehen, die sich daraus ergeben, dass ökologisch empfindliche Gebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung betroffen sind oder die sich aus einer Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV
... Umweltprobleme einzugehen, die sich daraus ergeben, dass ökologisch empfindliche Gebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung betroffen sind oder die sich aus einer Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, ...
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes
... die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung . Die Raumverträglichkeitsprüfung endet innerhalb einer Frist von sechs ...
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 95
Artikel 2 UmwRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... ha bis weniger als 10 ha; S. 6. In Anlage 2 Nummer 2.3.9 werden die Wörter „die in den Gemeinschaftsvorschriften" durch die ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6". 2. Die ... oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ... Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach ... Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass ... vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 und 2 wird jeweils die Angabe „ Anlage 3 " durch die Angabe „Anlage 5" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt ... 45" ersetzt. c) In den Absätzen 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „ Anlage 3 " durch die Angabe „Anlage 5" ersetzt. 28. Nach § 53 wird folgender ... 4. Grundsätze und Verfahren zur Vorprüfung nach § 7 sowie über die in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, 5. Grundsätze für die Erstellung des ... 2. Bei der Zusammenstellung der Angaben für die Vorprüfung ist den Kriterien nach Anlage 3 , die für das Vorhaben von Bedeutung sind, Rechnung zu tragen. Soweit der Vorhabenträger ... die sich auf das Vorliegen besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien beziehen." 39. Die bisherige Anlage 2 wird ... 2.3 aufgeführten Schutzkriterien beziehen." 39. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 3 und wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... soweit in § 7 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 8 bis 14, auf Anlage 3 Bezug genommen wird." c) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. ... der Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern." 40. Nach der neuen Anlage 3 wird folgende Anlage 4 eingefügt: „Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts ... Umweltprobleme einzugehen, die sich daraus ergeben, dass ökologisch empfindliche Gebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind oder die sich aus einer Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben, ... die im UVP-Bericht enthaltenen Angaben herangezogen wurden." 41. Die bisherige Anlage 3 wird Anlage 5 und wie folgt geändert: a) Im Einleitungssatz wird die Angabe ... b) In Nummer 2.6 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „ Anlage 3 " ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Artikel 7 GeROG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... und 3 des Raumordnungsgesetzes bleiben unberührt." 6. Nummer 2.3.8 der Anlage 2 wird wie folgt gefasst: Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 2 BNatSchNG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht." 3. In Anlage 2 Nummer 2.3.3 werden nach dem Wort „Nationalparke" die Wörter „und Nationale ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 11 UmwDLRLUG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... als 10 MW; S. 5. In Nummer 2.3.3 der Anlage 2 werden nach dem Wort „Nationalparke" die Wörter „und Nationale ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 2 BImSchGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann." 2. Anlage 2 Nummer 1.5 wird wie folgt gefasst: „1.5 Risiken von Störfällen, ...
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 1 ÖffBetG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... Maßgabe des Landesrechts: siehe § 3d". 23. In der Einleitung von Anlage 2 wird die Angabe „§ 3c Abs. 1 Satz 1 und 2" durch die Angabe „§ 3c Satz ...
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