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Schmiergeldzahlungen ins Ausland nicht mehr absetzbar: Aufseher nehmen Exportwirtschaft ins Visier

Der Deutschen Exportwirtschaft droht eine deutliche Zunahme der Steuerprüfungen. Das geht aus einer bisher kaum bekannten Verschärfung des Korruptionsparagrafen 299 des Strafgesetzbuchs hervor, die am 1. September in Kraft getreten ist. Danach sind künftig alle Schmiergeldzahlungen deutscher Firmen an ausländische Geschäftspartner strafbar - und damit steuerlich nicht mehr absetzbar. Bislang galt dies nur für den inländischen Geschäftsverkehr oder die Bestechung ausländischer Amtsträger.

DÜSSELDORF. "Das Aufspüren solcher Zahlungen wird mit Sicherheit der Ermittlungsschwerpunkt der Finanzbehörden in den nächsten Jahren", sagte Wolfgang Joecks, Steuerrechtler an der Universität Greifswald, dem Handelsblatt. Da Betriebsprüfer, die auf Schmiergeldzahlungen in den Firmenbüchern stoßen, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung informieren müssten, werde die Gesetzesänderung zu deutlich mehr und intensiveren Prüfungen in diesem Bereich führen, betonte Joecks.

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Die Finanzverwaltung trifft bereits entsprechende Vorbereitungen. In einem Erlass-Entwurf des Bundesfinanzministerium, der dem Handelsblatt vorliegt, erläutert das Ministerium seinen Beamten alle Bestechungsvorschriften im Detail und gibt konkrete Anweisung für die künftige Vorgehensweise (Az.: IV A 6 - S 2145/01). Als "Objekt der Begierde" sind neben den üblichen Vorteilszuwendungen - "nach allgemeinem Sprachgebrauch die Zahlung von Schmier- und Bestechungsgeldern" - auch die damit zusammenhängende Leistungen wie "Reise-, Transport oder Telefonkosten" genannt. "Auch Aufwendungen, die im Umfeld der einschlägigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten entstehen (insbesondere Beratungs-, Verteidigungs- und Gerichtskosten)" rechnet das Ministerium zum Kreis der verbotenen Geldtransaktionen.

In vielen Finanzämtern stehen solche "nützlichen Abgaben" außerdem schon jetzt auf der Liste der Prüfungsschwerpunkte. "Schmiergeldzahlungen sind in vielen Branchen ein großes Problem", heißt es dazu in den Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Münster. Die Finanzbehörden sind vor allem deshalb zur Kontrolle gezwungen, weil Zahlungen an Geschäftspartner in der Regel als Betriebsausgaben verbucht werden. Handelt es sich dabei jedoch um Schmiergeld oder sonstige verbotene Zuwendungen, ist der Steuerabzug verboten und führt zu Steuerhinterziehung.

An Kapazitäten für eine neue Fahndungswelle dürfte es den Finanzbehörden zugleich nicht mehr mangeln. Steuerrechtler Joecks hat ermittelt, dass die Zahl der Steuerfahnder in den letzten Jahren um bis zu 50 % zugenommen hat. Zugleich ist die Zahl der Kontrollen sowie der damit erzielten Mehrergebnisse kontinuierlich gestiegen.

In der Wirtschaft stößt die Verschärfung der Korruptionsvorschriften auf heftige Kritik. Sie befürchtet erhebliche Wettbewerbsverzerrungen, weil Schmiergeldzahlungen im Kampf um Aufträge noch immer zum üblichen Geschäftsgebaren gehörten, Konkurrenz-Länder aber keine vergleichbaren Strafvorschriften hätten. Aus dem Anti-Korruptionsbericht 2002, den die Control Risks Deutschland GmbH und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gestern vorgestellt haben, geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Befragten (56 %) annimmt, dass ihnen in der Vergangenheit ein lukrativer Auftrag entgangen ist, weil ein Wettbewerber Bestechungsgelder gezahlt hat. Grundlage des Berichts ist die Befragung von insgesamt 250 Führungskräften der Wirtschaft in Deutschland, Großbritannien, den Niederlanden, den USA sowie in Singapur und Hongkong.

In einer schriftlichen Stellungnahme fordern die acht Spitzenverbände, unter ihnen der BDI, der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) deshalb Abhilfe: Eine Erweiterung der Strafbarkeit auf Taten im Ausland könne nur hingenommen werden, "wenn entsprechende Verpflichtungen auch der Konkurrenz-Staaten sichergestellt" werde.

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