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Das Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL) ist ein thematisch, biografisch und geografisch ausgerichtetes Internet-Nachschlagewerk zur liechtensteinischen Geschichte. Die Artikel sind allgemein verständlich und wissenschaftlich abgestützt. Sie bieten rasche und zuverlässige historische Informationen zu Liechtenstein.

Das eHLFL beruht auf dem 2013 im Druck erschienenen Historischen Lexikon des Fürstentums Liechtenstein (HLFL). Dessen Konzept war in Anlehnung an das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) entwickelt worden. Durch die Aktualisierung und Überarbeitung bestehender Artikel und die Aufnahme neuer Artikel wird das eHLFL sukzessive erweitert.

Die Artikel des eHLFL umfassen fünf Kategorien:

  • Die thematischen Artikel befassen sich mit den Bereichen Herrschaft, Politik und Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales, Religion und Kirche, Kultur, Lebensraum und Natur. Sie führen in die historische Entwicklung der jeweiligen Sachbereiche ein.
  • Die geografischen Artikel erfassen den Raum Liechtenstein sowie ausländische Orte, die geschichtliche Beziehungen zu Liechtenstein aufweisen.
    Der Grossteil der Artikel befasst sich mit inländischen Orten. Am meisten Raum wird den elf liechtensteinischen Gemeinden eingeräumt. Erschlossen werden ausserdem inländische Zentralorte, historische Gebäude, geschichtlich bedeutsame Weiler, der Naturraum (z.B. Gewässer, Naturschutzgebiete), die Alpen usw.
    Die ausländischen Orte umfassen die benachbarten Staaten, Bundesländer, Kantone und Gemeinden sowie weitere Orte mit relevanten historischen oder gegenwärtigen Beziehungen zu Liechtenstein. Dargestellt wird auch die Verflechtung des heute liechtensteinischen Gebiets mit historischen Erscheinungen wie dem Römerreich, dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation oder dem Deutschen Bund.
  • Die biografischen Artikel informieren über in- und ausländische Personen, die im weitesten Sinne «Bedeutung» für die liechtensteinische Geschichte und Gegenwart erlangt haben.
    Zur obligatorischen Aufnahmegruppe zählen etwa die Landesherren und Fürsten, die Landvögte und Landesverweser, die Landammänner, die Regierungsmitglieder, die Landtagsabgeordneten, die Gemeindevorsteher sowie die Bischöfe des Bistums Chur und des Erzbistums Vaduz.
    In die Gruppe der fakultativ aufzunehmenden Artikel fallen weitere Personen mit besonderen Verdiensten in den Bereichen Politik, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, Kirche und Religion, Wissenschaft und Bildung, Medien, Parteien und Verbänden, Kunst und Kultur, Sport und ähnlichem. Hier stellen sich zwangsläufig Abgrenzungsfragen. Aufnahmekriterien sind etwa das persönliche Verdienst und Engagement, die Originalität und Abgeschlossenheit des Lebenswerks und dessen historische Bedeutung und Wirkung, die internationale Anerkennung usw. Trotz des Bemühens um Objektivität bei der Auswahl besteht eine gewisse Grauzone, zumal in der Zeitgeschichte und bei noch lebenden Personen. Eine Bewertung von lebenden Personen und deren Leistung wird nicht vorgenommen.
  • Die dynastischen Artikel betreffen Adelsfamilien und Adelshäuser, welche das Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein in historischer Zeit als Landesherren beherrschten bzw. gegenwärtig an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt sind. Ebenfalls berücksichtigt werden regionale Niederadelsgeschlechter mit Bedeutung für Liechtenstein.
  • Die Familienartikel geben Auskunft über die Geschichte der vor 1900 in Liechtenstein belegten (Bürger-)Familien sowie über ausländische Familien mit Bedeutung für Liechtenstein. Sie zeigen verwandtschaftliche Zusammenhänge auf und weisen auf allenfalls vorhandene Familienspezifika hin. Unter «Familie» wird der Verwandtschaftsverband verstanden.

Zeitlich setzt das Historische Lexikon mit der letzten Eiszeit und mit dem Auftreten der ersten Menschen im Raum des heutigen Fürstentums Liechtenstein ein. Erfasst werden alle Epochen der Geschichte des Landes, wobei dem 19. bis 21. Jahrhundert mehr Raum eingeräumt wird als den früheren Epochen. Der Einbezug der jüngeren Vergangenheit ist für die Relevanz des Lexikons als Informationsmittel zu Liechtenstein essentiell, kann aber hinsichtlich der Auswahl der Stichworte und Interpretation der Vorgänge Schwierigkeiten aufwerfen. Das Lexikon hält sich deshalb insbesondere in der jüngsten Zeitgeschichte mit Wertungen zurück. Es gibt grundsätzlich den Stand der Forschung wieder und stützt sich i.d.R. nicht auf eigens geleistete Archivarbeit. Und: Lexikografisches Arbeiten zwingt zur Auswahl – es kann nicht alles aufgenommen werden.

Die Texte verteilen sich auf fünf Artikeltypen unterschiedlicher Länge: Dachartikel, Übersichtsartikel, Spezialartikel, Kurzartikel und Notizartikel. Die Länge der Artikel ist unter anderem abhängig von der Bedeutung, welche einem Thema in der Geschichtsforschung zugemessen wird, und von der Dauerhaftigkeit des Phänomens. Die Artikel sind miteinander verlinkt und stehen in einem Gesamtzusammenhang.

Die Artikel enthalten neben dem Autorennamen und dem Artikeltext weiterführende bibliografische Angaben zu Werken, Quellen, Archiven und Literatur sowie eine Zitierempfehlung, gegebenenfalls auch externe Links und Normdaten. Von der Redaktion selbst verfasste Artikel sind mit «Redaktion» gezeichnet.

Den Artikeln beigegeben ist schliesslich eine Auswahl an Medien. Diese umfassen insbesondere Bilder und Fotografien, Film- und Tondokumente, Diagramme, Stammbäume, Tabellen und Karten. Die Anreicherung mit audio-visuellen Medien erfolgt schrittweise. Bilder, Fotos, Filme und Tonaufnahmen haben als historische Quellen eine konkrete Aussage, die sich auf das im Text Ausgeführte bezieht und in einer Legende angesprochen ist.