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AntjeM committed Jun 7, 2016
1 parent bcc36fa commit c7e3c7a
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## Nutzungsbestimmungen für Datensätze - Empfehlung der Unterarbeitsgruppe Recht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government


# Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0

Jede Nutzung mit Quellenvermerk ist zulässig.

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten, Inhalte und Dienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen Beschreibungen zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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## Nutzungsbestimmungen für Datensätze - Empfehlung der Unterarbeitsgruppe Recht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government


#Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell – Version 1.0

Jede Nutzung mit Quellenvermerk zu nicht kommerziellen Zwecken ist zulässig.

Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen sind mit einem Veränderungshinweis im Quellenvermerk zu versehen oder der Quellenvermerk ist zu löschen, sofern die datenhaltende Stelle dies verlangt.

Der Bereitsteller stellt die Daten, Inhalte und Dienste mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung. Für die Daten, Inhalte und Dienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Bereitsteller in den Metadaten oder sonstigen Beschreibungen zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Der Bereitsteller übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Inhalte sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit. Ebenfalls ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
112 changes: 112 additions & 0 deletions lizenzen/BMI/README.md
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In diesem Ordner finden sich vorläufig Inhalte, die vom Bundesministerium des Innern in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government im Rahmen des Projektes Open Government entwickelt wurden.

#Information für Datenbereitsteller zu Nutzungsbestimmungen (Version 1.1)

##BMI, Referat O1

###Was sind Nutzungsbestimmungen oder Lizenzen?

Nutzungsbestimmungen oder Lizenzen legen die Bedingungen fest, unter denen ein Datensatz genutzt werden kann. Die Begriffe „Nutzungsbestimmungen“ und „Lizenzen“ werden weitgehend synonym gebraucht. Dabei ist der Begriff „Lizenz“ vorwiegend dem Privatrecht und der Begriff „Nutzungsbestimmung“ dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Im Folgenden wird der Begriff „Nutzungsbestimmungen“ verwendet. Damit wird betont, dass die Datenbereitstellung dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.

###Warum ist es wichtig, dass Datensätze und Dokumente mit Nutzungsbestimmungen (Lizenzen) versehen sind?

Fehlende oder unklare Nutzungsbestimmungen erschweren die Nutzung von Datensätzen und Dokumenten: Für den Nutzer ist nicht klar ersichtlich, ob und inwieweit die Nutzung zulässig ist. Der Nutzer muss Kontakt mit der bereitstellenden Behörde aufnehmen und die Bedingungen der Weiterverwendung klären. Das bedeutet sowohl für den Datenbereitsteller als auch für den Nutzer einen Aufwand, der durch eine möglichst einfache und verständliche Lizenzierung bereits bei der Bereitstellung vermieden werden kann.

###Welche Bedeutung haben Nutzungsbestimmungen für „GovData – Das Datenportal für Deutschland“?

Voraussetzung für die Aufnahme in den Metadatenkatalog von GovData sind eindeutige Nutzungsbestimmungen. Diese fördern die Verwendung der Daten und Dokumente. Daher muss für alle Datensätze und Dokumente eindeutig festgelegt sein, unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen.

###Enthält „GovData – Das Datenportal für Deutschland“ nur offene Datensätze?

Nein. GovData beschränkt sich nicht auf Daten, deren Nutzung ohne Einschränkung möglich ist. Über das Portal sind auch Daten verfügbar, die nicht unter einer offenen Nutzungsbestimmung stehen. Ob ein Datensatz frei oder nur eingeschränkt genutzt werden darf, wird auf dem Portal explizit angezeigt. 

###Wer entscheidet über die Nutzungsbestimmungen? 

Der Datenbereitsteller entscheidet darüber, welche Nutzungsbestimmungen für seine Datensätze und Dokumente gelten sollen. Dabei haben gesetzliche Vorgaben zu Nutzungsbestimmungen Vorrang, z.B. § 5 Urheberrechtsgesetz oder die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes. Soweit es keine rechtlichen Vorgaben gibt, kann der Datenbereitsteller allgemein gebräuchliche oder auch selbst entworfene Nutzungsbestimmungen verwenden.

###Wie kann ein Datenbereitsteller seine Daten unter bestimmte Nutzungsbestimmungen stellen?

Der Datenbereitsteller entscheidet zunächst, welche Nutzungsmöglichkeiten er für seine Daten einräumen möchte. Mit dem Datensatz veröffentlicht er dann die Informationen dazu, welche Nutzungsrechte er einräumt, d.h. unter welchen Nutzungsbestimmung die Daten stehen. Diese Nutzungsbestimmungen sollten möglichst vorformuliert und gebräuchlich sein. Sie müssen für den Nutzer deutlich erkennbar sein, etwa mit einem Vermerk oder einem Link am Datensatz oder einem rechtlichen Hinweis auf der Internetseite, über die der Datensatz verfügbar ist.

Für GovData wird die Information über die Nutzungsbedingungen über den Metadatenkatalog angezeigt. Der Katalog enthält hierzu ein Feld, das zwingend ausgefüllt werden muss. 

###Welche Nutzungsbestimmungen sind für Datensätze geeignet?

Daten sind umso wertvoller je einheitlicher die rechtlichen Bedingungen sind, unter denen sie bereit gestellt werden. Daten unter den gleichen Nutzungsbestimmungen sind einfacher kombinierbar.

Darum hat die Unterarbeitsgruppe „Recht“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Open Government“ einfache Nutzungsbestimmungen entwickelt. Sie  empfiehlt als Standardnutzungsbestimmung die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung“.

Für die Fälle, in denen die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen sein soll, wird die „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - nicht kommerziell“ bereit gestellt. Sie ist keine offene Lizenz im Sinne von Open Data. Datensätze mit dieser Lizenz werden auf GovData mit der Information „eingeschränkte Nutzung“ versehen. Sie sollte daher nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

Für die übrigen Fälle soll auf andere Nutzungsbestimmungen, z.B. die Geolizenz, zurückgegriffen werden.

###Welche Vorteile hat die Standardnutzungsbestimmung „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung“?

Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung“ ist speziell für die Datenbereitstellung entwickelt worden und auf die Bedürfnisse öffentlicher Datenbereitsteller in Deutschland zugeschnitten. Datenbereitsteller, die auf diese Empfehlung zurückgreifen, müssen weder eigene Nutzungsbestimmungen entwickeln noch aus dem großen Angebot von gebräuchlichen Lizenzen auswählen.

Je mehr Datensätze unter einheitlichen Nutzungsbestimmungen stehen, desto einfacher wird die Nutzung, insbesondere die Kombination von Datensätzen. Der breite Einsatz der „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ fördert somit die Nutzung der Daten.

###Welche Nutzung erlaubt die Standardnutzungsbestimmung „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung“?

Daten und Dokumente, die unter der „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung“ stehen, dürfen auf jede Art und für alle Zwecke genutzt
werden. Dies umfasst insbesondere:

- Vervielfältigen, Ausdrucken, Präsentieren, Verändern, Bearbeiten, Übermitteln an Dritte, Zusammenführen;
- Zusammenführen mit eigenen Daten und Daten Anderer und Verbinden zu selbständigen neuen Datensätzen;
- Einbinden in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht-öffentlichen elektronischen Netzwerken.

Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Die einzige Bedingung für die Nutzung ist, dass der Name der bereitstellenden Behörde genannt wird.



###Auf welche Weise muss die Bedingung „Namensnennung“ erfüllt werden?



Ein Quellenvermerk sollte folgende Angaben enthalten, um die Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung optimal zu gewährleisten:

- Nennung des Herausgebers/Schöpfers des Datensatzes
- URL des Datensatzes selbst
- Nennung der verwendeten Lizenz inklusive Link auf den Lizenztext



###Welche Nutzung erlaubt die Nutzungsbestimmung „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell“?

Daten und Dokumente, die unter der „Deutschen Datenlizenz – Namensnennung – nicht kommerziell“ stehen, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Kommerziell ist eine Verwendung, die auf das Erzielen von Erlösen und wirtschaftlichen Vorteilen ausgerichtet ist. Folglich können Bürger die Daten beispielsweise im Rahmen ihres gesellschaftspolitischen Engagements verwenden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen oder Unterrichtszwecken ist ebenfalls zulässig.

###Warum wird auch die nicht-offene Nutzungsbestimmung „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell“ bereitgestellt?

Die Studie „Open Government Data Deutschland“ hat festgestellt, dass das Bereitstellen von Daten unter eindeutigen, freien Nutzungsbestimmungen in Deutschland noch wenig verbreitet ist. Um Behörden den Einstieg in die Datenbereitstellung zu erleichtern, hat die Unter-Arbeitsgruppe „Recht“ entschieden, zunächst auch eine nicht-offene Lizenz anzubieten. Die Behörden können sich so Schritt für Schritt dem Thema nähern und Erfahrungen sammeln. Gleichwohl soll auf die Probleme, die mit der Verwendung der nicht-offenen Lizenz verbunden sind, hingewiesen werden. 

###Was sollte eine Behörde bedenken, wenn sie die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell“ nutzt?

Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht kommerziell“ ist eine nicht-offene Lizenz. Die Nutzung der Daten ist somit eingeschränkt.

Sinnvoll ist eine einschränkende Nutzungsbestimmung nur dann, wenn die Behörde auch bereit ist, Verstöße zu verfolgen. Beabsichtigt sie keine Verfolgung, sollte sie auf die einschränkende Lizenz verzichten. 

Der Begriff „nicht kommerziell“ ist zwar weit verbreitet – so gibt es beispielsweise auch eine Variante der Creative-Commons-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließt. Gleichwohl wirft er häufig Fragen auf. Es ist daher damit zu rechnen, dass potenzielle Nutzer anfragen, ob die von ihnen angestrebte Nutzung vom Datenbereitsteller als „kommerziell“ oder „nicht-kommerziell“ eingeordnet wird. 

Dieser Fragenkatalog wird sich um eine Schärfung des Begriffs bemühen.

###Was bedeutet die Verwendung der empfohlenen Nutzungsbestimmungen für die Frage, ob Daten geldleistungspflichtig sind?

Die empfohlenen Nutzungsbestimmungen treffen indirekt die Aussage, dass weder Entgelte noch Gebühren (zusammengefasst als „Geldleistungen“ bezeichnet) anfallen. Die Nutzungsbestimmungen nennen die Bedingungen, unter denen eine Nutzung erlaubt ist. Geldleistungen gehören nicht dazu.

Soll ein Datensatz gegen Entgelt oder Gebühr abgegeben werden, müssen andere Nutzungsbestimmungen, z.B. die Geolizenz, verwendet werden.

###Können auch amtliche Werke gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden?

Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen können nicht unter Nutzungsbestimmungen gestellt werden. § 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz regelt für diese amtlichen Werke abschließend, dass sie gemeinfrei sind. Das Gleiche gilt gemäß § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, z.B. Merkblätter für Bürger. In diesen Fällen soll – statt der Angabe einer Nutzungsbestimmung – auf die Gemeinfreiheit gemäß § 5 Urheberrechtsgesetz hingewiesen werden. 

###Wo finde ich die Datenlizenzen Deutschland und wie kann ich sie in meine Metadaten integrieren?

Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0“ finden Sie unter http:https://www.daten-deutschland.de/bibliothek/Datenlizenz_Deutschland/dl-de-by-1.0.

Die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nicht-kommerziell – Version 1.0“ finden Sie unter http:https://www.daten-deutschland.de/bibliothek/Datenlizenz_Deutschland/dl-de-by-nc-1.0 

Vorerst leiten beide Links auf das Portal „GitHub“ weiter, wo die Lizenzen unter einem Account von Fraunhofer FOKUS liegen. Nach dem Start des Portals werden sie in das Portal integriert sein. Dabei werden jedoch die obigen Links bestehen bleiben; Sie können also bereits jetzt in Ihren Metadaten darauf verlinken.
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## Terms of use for datasets - Recommendation of the Sub-Working Group Law of the Federal Government/Länder Working Group Open Government


# Data licence Germany – attribution – Version 1.0

Any use shall be permitted provided the source is mentioned.

Changes, editing, new designs or other amendments shall be marked with information in the source note about relevant changes, or the source note must be deleted if the entity keeping the data requires so.

The provider makes available the data, contents and services with the diligence necessary for the discharge of its public tasks. With reference to their availability and quality, the specifications and quality features assigned by the provider in the meta-data or other descriptions apply to the data, contents and services. However, the provider does not assume any liability for the accuracy and completeness of data and contents and for permanent availability of services. Exempt from this are any claims for damage due to an injury to life, limb or health. Also exempt is damage based on wilfulness or gross negligence.


12 changes: 12 additions & 0 deletions lizenzen/BMI/data_licence_Germany_non-commercial_V1.md
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## Terms of use for datasets - Recommendation of the Sub-Working Group Law of the Federal Government/Länder Working Group Open Government


# Data licence Germany – attribution – non-commercial – Version 1.0

Any use for non-commercial purposes quoting the source for is permissible.

Changes, editing, new designs or other amendments shall be marked with information in the source note about relevant changes, or the source note must be deleted if the entity keeping the data requires so.

The provider makes available the data, contents and services with the diligence necessary for the discharge of its public tasks. With reference to their availability and quality, the specifications and quality features assigned by the provider in the meta-data or other descriptions apply to the data, contents and services. However, the provider does not assume any liability for the accuracy and completeness of data and contents and for permanent availability of services. Exempt from this are any claims for damage due to an injury to life, limb or health. Also exempt is damage based on wilfulness or gross negligence.


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