Schiffskehle
Eine Schiffskehle (auch Schiffchen[1]) ist im Holzfachwerkbau als Zierform eine profilierte Hohlkehle, deren Enden spitz zusammenlaufen, besonders an Unterzügen und Balkendecken der Gotik, Renaissance und Barock,[2] aber auch an spätgotischen Fachwerkschwellen und Füllhölzern.[3]
Begriff, Verwendungen, Gestaltung, Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff leitet sich vom Aussehen eines umgekehrten Schiffskiels ab. Der Wortstamm „-kehle“ steht für die Hohlkehle, die runde Ausbuchtung der Kante.
Bei gotischen Deckenbalken und Unterzügen wird das Auslaufen einer starken Profilierung am Balkenende als Schiffskehle bezeichnet.[4]
Deutlicher wird die typische Schiffform im südniedersächsischen Fachwerk im Bereich zwischen Weser und nördlichem Harz-Rand[3][5] im 16. Jahrhundert bei besonders repräsentativen Bauten. Dort werden in der Deckenbalkenzone die Schwellen und Füllhölzer mit kurzen Schiffskehlen verziert, teilweise sogar beide Bauteile gleichzeitig, so dass zwei Schiffskehlen übereinander zu einer starken Gliederung führen.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Schiffchen. In: fachwerk.de. Abgerufen am 7. August 2024.
- ↑ Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 7. August 2024), S. 494: Schiffskehle.
- ↑ a b c Hans-Günther Bigalke: Fachwerkhäuser. Verzierungen an niederdeutschen Fachwerkbauten und ihre Entwicklung in Celle. Kulturkreis Fachwerk im Celler Land e.V. (Hrsg.), Schlütersche, Hannover 2000, ISBN 3-87706-588-0, S. 267 (Abbildungen mit Beispielen aus Göttingen und Wernigerode). – GoogleBooks.
- ↑ Vgl. Foto einer Spunddecke aus Hof (Oberfranken), auf bavarikon.de, abgerufen am 7. August 2024.
- ↑ Wilhelm Hansen: Fachwerk im Weserraum. Aufnahmen von Herbert Kreft. CW Niemeyer, Hameln 1980, ISBN 3-87585-048-3, S. 116.