Kreisgericht Salzungen
Das Kreisgericht Salzungen war 1849 bis 1879 ein Kreisgericht im Herzogtum Sachsen-Meiningen mit Sitz in Salzungen.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Salzungen bestand seit 1829 das Kreis- und Stadtgericht Salzungen sowie Patrimonialgerichte. Nach der Märzrevolution wurden in Sachsen-Meiningen die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Gerichte zum 1. Dezember 1850 als Kreisgerichte zusammengefasst. Bei den Kreisgerichten wurden Gerichtsdeputationen (an vier Standorten als „Landgericht“ bezeichnet) an den bisherigen Gerichtsstandorten eingerichtet.[1] In Salzungen entstand das Kreisgericht Salzungen. Diesem waren die Gerichtsdeputation Salzungen zugeordnet. Die zweite Instanz bildete das Appellationsgericht Meiningen.
Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. In Sachsen-Meiningen wurde dies mit dem Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz[2] und der Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte[3] umgesetzt. Das Kreisgericht Salzungen wurde aufgelöst und stattdessen das Amtsgericht Salzungen gebildet.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht war 1857 für 15.615 Gerichtseingesessene zuständig. Es war ein Direktor und drei Assessoren am Gericht beschäftigt. Organisatorisch bestand es aus den Deputationen für Strafsachen, für Rechtssachen und für freiwillige Gerichtsbarkeit.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung vom 22. Juni 1850, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die für die Rechtspflege bestellten Behörden (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 369 )
- ↑ Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 41 f.
- ↑ Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 95 f.
- ↑ Herzoglich-Sachsen-Meiningisches Hof- und Staats-Handbuch, 1857, S. 186 f., Digitalisat.