bleiben Vb. ‘einen Ort nicht verlassen, einen bestimmten Zustand beibehalten, übrig sein’,
ahd. bilīban ‘(weg-, unter)bleiben’ (8. Jh.),
mhd. belīben,
blīben,
mnd. mnl. blīven,
nl. blijven,
aengl. belīfan sind Präfixbildungen zu einem untergegangenen Simplex
germ. *līƀan, zu dem auch die Kausativa
ahd. leiben ‘hinterlassen, übriglassen’,
aengl. lǣfan,
anord. leifa gehören. Die
germ. Formen verbinden sich mit
aind. limpáti ‘schmiert, klebt (an)’,
griech. lípos (
λίπος) ‘Fett’,
lit. lìpti ‘kleben (bleiben), klebrig sein’,
aslaw. prilьpěti ‘anhaften’ und führen auf
ie. *leip- ‘mit Fett beschmieren, kleben’, eine Erweiterung der Wurzel
ie. *lei- ‘schleimig, schmieren’ (s.
Leim), so daß für
bleiben von ‘klebenbleiben, haften’ auszugehen ist (dazu s. auch
leben). Möglich ist für
germ. Formen mit der Bedeutung ‘übrigbleiben, -lassen’ aber auch ursprüngliche Zugehörigkeit zur Wurzel
ie. *leiku̯- (s.
elf und
leihen). –
verbleiben Vb. ‘an einem Aufenthaltsort oder in einem Zustand bleiben’, ferner ‘übereinkommen’,
mhd. verblīben,
verlīben ‘bleiben, ausbleiben’; dazu
Verbleib m. ‘das Verweilen, Aufenthaltsort’ (aus der Kanzleisprache des 18. Jhs.).
unterbleiben Vb. ‘nicht geschehen, nicht stattfinden’, seit frühnhd. Zeit belegt, doch vgl.
spätmhd. underblībunge.
übrigbleiben Vb. ‘als Rest zurückbleiben’ (15. Jh.), älter (heute umgangssprachlich, vornehmlich
nordd.)
überbleiben,
mhd. überbelīben,
mnd. ōverblīven,
nl. overblijven; vgl.
ahd. urbarlīban ‘übrigbleiben’ (9. Jh.); dazu
Überbleibsel n. ‘kleiner Rest’ (17. Jh.); vgl.
nl. overblijfsel.
bleibenlassen Vb. ‘unterlassen, nicht mehr tun’,
mhd. in der Fügung
belīben lāʒen.
Hinterbliebene(r) m. f. ‘Angehörige(r) eines Verstorbenen, Leidtragende(r)’ (18. Jh.), substantiviertes Part. Prät. zu dem heute untergegangenen Verb
hinterbleiben ‘zurückbleiben’ gegenüber einem Scheidenden, Weggehenden.
Bleibe f. ‘Aufenthaltsort, Unterkunft, Herberge’ (19. Jh.), besonders durch die Jugendbewegung verbreitet; älter, heute aber aufgegeben, sind gleichbed.
Bleibeort m. und
Bleibestätte f. (17. Jh.).