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benommen

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Grammatikpartizipiales Adjektiv
Aussprache  [bəˈnɔmən]
Worttrennung be-nom-men
Grundformbenehmen
Wortbildung  mit ›benommen‹ als Erstglied: Benommenheit  ·  mit ›benommen‹ als Letztglied: schlafbenommen · unbenommen
eWDG

Bedeutung

leicht betäubt
entsprechend der Bedeutung von benehmen (2)
Beispiele:
vom Fieber, von Angst benommen sein
schwindlig und benommen sein
ich war, meine Sinne waren wie benommen
der Kopf ist mir benommen
ein benommener Zustand, Blick
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
nehmen · benehmen · benommen · Benommenheit · unbenommen · Benehmen · Benimm · unternehmen · Unternehmen · Unternehmer · vernehmen · Vernehmung · vernehmlich · Nahme
nehmen Vb. ‘mit den Händen ergreifen, fassen, wegnehmen, entziehen’, ahd. neman (8. Jh.), mhd. nemen, asächs. niman, neman, mnd. mnl. nēmen, nl. nemen, afries. nema, aengl. niman, engl. (älter) to nim, anord. nema, got. niman (germ. *neman) sind vergleichbar mit griech. némein (νέμειν) ‘aus-, ver-, ordnungsgemäß zuteilen, lenken, leiten, verwalten, sich aneignen, besitzen, bebauen, Weideland zuteilen, (ab)weiden, verzehren’, lett. (mit sekundärer Palatalisierung des Anlauts) n̹emt, awest. nəmah- ‘Darlehen’, air. nem ‘Gift’, lat. numerus ‘Zahl, Anzahl’, lit. núoma, núomas, lett. noma ‘Miete, Pacht’, so daß eine Wurzel ie. *nem- ‘zuteilen, nehmen’ (von der Vorstellung der hingestreckten Hand), auch (von ‘zuteilen’ ausgehend) ‘anordnen, rechnen, zählen’ angesetzt werden kann. – benehmen Vb. ‘wegnehmen, entziehen’, ahd. bineman (8. Jh.), mhd. benemen; reflexiv ‘sich verhalten, sich aufführen’, anfangs ‘sich besprechen, mit jmdm. verständigen’ (18. Jh.). benommen Part.adj. ‘schwindlig, betäubt’ (19. Jh.), eigentlich ‘weggenommen, behindert’; Benommenheit f. ‘das Gefühl, keinen klaren Kopf zu haben, Betäubtheit’ (Mitte 19. Jh.). unbenommen Part.adj. ‘nicht verwehrt, unversagt’, eigentlich ‘unbehindert’, meist in der Fügung unbenommen sein, mhd. unbenomen sīn. Benehmen n. ‘das Verhalten nach Regeln von Sitte und Takt (im Umgang mit Menschen)’ (1. Hälfte 18. Jh.); dazu umgangssprachlich Benimm m. (19. Jh.). unternehmen Vb. ‘beginnen, betreiben, machen’ (16. Jh., geläufig seit 18. Jh.); vgl. ahd. untarneman ‘unterbrechen, dazwischentreten’ (10. Jh.), mhd. undernemen ‘abschneiden, unterbrechen, verhindern, wegnehmen’, reflexiv ‘sich gegenseitig fassen, sich jmds. annehmen, etw. übernehmen, antreten’; Unternehmen n. ‘was unternommen wird, Vorhaben, Absicht’ (Anfang 17. Jh.), auch ‘wirtschaftliche Unternehmung, Betrieb’ (18. Jh.), dazu Unternehmer m. ‘wer einen Gewerbe- oder Industriebetrieb besitzt (und leitet)’ (18. Jh.), nach engl. undertaker, frz. entrepreneur; älter allgemein ‘wer etw. in die Wege leitet’ (Ende 17. Jh.). vernehmen Vb. ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’, ahd. firneman ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), mhd. vernemen ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.); Vernehmung f. ‘geistige Erfassung’ (15. Jh.), ‘gerichtliches Verhör’ (Ende 17. Jh.); vernehmlich Adj. ‘hörbar, laut, deutlich’ (18. Jh.), älter ‘mit einem der Sinne wahrnehmbar’, auch ‘verständig, klug’ (15. Jh.). Nahme f. ‘das Nehmen, das Gewonnene’, ahd. nāma ‘Beschlagnahme, Ergreifung’ (um 800), mhd. nāme ‘gewaltsames Nehmen, Raub, Beute’, Verbalabstraktum zu nehmen; heute nur in Präfixbildungen wie Abnahme (17. Jh.), Annahme (15. Jh.), Aufnahme (15. Jh.), Einnahme (15. Jh.), Entnahme (18. Jh.), Übernahme, (mhd. übernāme), Zunahme (Mitte 17. Jh.), die von den entsprechenden Präfixverben abgeleitet sind.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

beduselt · benommen · wie betäubt  ●  benebelt ugs. · rammdösig ugs.

benommen · schlaftrunken · schläfrig  ●  somnolent fachspr.
Assoziationen
Zitationshilfe
„benommen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/benommen>.

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