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Eigenbedarf, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Eigenbedarfs · Nominativ Plural: Eigenbedarfe · wird im Plural nur selten verwendet
Aussprache [ˈaɪ̯gn̩bəˌdaʁf]
Worttrennung Ei-gen-be-darf
Wortzerlegung eigen Bedarf
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Wirtschaft eigener Verbrauch (einer Person, eines Landes o. Ä.) von etw.; Interesse, Bedürfnis, etw. selbst zu nutzen oder zu verbrauchen
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: seinen Eigenbedarf decken
als Dativobjekt: dem Eigenbedarf dienen
in Präpositionalgruppe/-objekt: etw. für den Eigenbedarf produzieren, anbauen, nutzen, kaufen
Beispiele:
Deutschland produziert 120 Prozent des Eigenbedarfs an Weizen. [Frankfurter Rundschau, 01.04.2022]
Die übliche Nutzungsdauer einer für den Eigenbedarf gebauten Logistik‑Immobilie beträgt […] 20 Jahre. [Süddeutsche Zeitung, 20.10.2006]
[…] er schlachtet nur noch für den Eigenbedarf. [Rhein-Zeitung, 16.04.2022]
Die Eigenbedarfe [der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und seiner vorrangig berechtigten Angehörigen] richten sich gemäß den Empfehlungen des Deutschen Vereins nach der Düsseldorfer Tabelle. [VG Düsseldorf, 21 K 7292/00, 14.06.2002, aufgerufen am 07.12.2020]
Afrikas Bauern produzieren grösstenteils für den Eigenbedarf, sie betreiben also Subsistenzwirtschaft. [Neue Zürcher Zeitung, 26.01.2007]
Jährlich werden [in der Agrargenossenschaft] über sieben Millionen Kilowattstunden Strom hergestellt, ausreichend für den Eigenbedarf in allen Betriebsteilen und weitere 1.500 Haushalte. Dafür wurden eine Biogasanlage mit Gülle als Rohstoffgrundlage und eine Windkraftanlage aufgebaut. [Leipziger Volkszeitung, 21.09.2006]
Darin [im Pachtvertrag] werden die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes anerkannt, wonach ein Kleingarten sowohl der Erzeugung von Obst, Gemüse und Blumen für den Eigenbedarf als auch der Erholung dienen soll. [Leipziger Volkszeitung, 15.01.2003]
Recht konkretes Interesse des Vermieters, eine ihm gehörende, aber an jmd. anderen vermietete Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu nutzen
Die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum wegen Eigenbedarfs ist in Deutschland in § 573 Absatz 2 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: dringender Eigenbedarf
als Akkusativobjekt: Eigenbedarf anmelden, begründen, vortäuschen
in Präpositionalgruppe/-objekt: jmdm. wegen Eigenbedarfs kündigen; eine Kündigung wegen Eigenbedarfs; auf Eigenbedarf klagen
mit Genitivattribut: der Eigenbedarf des Vermieters
Beispiele:
Als Eigenbedarf beschreibt der Gesetzgeber in § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) das Interesse eines Vermieters, die ihm gehörenden Räumlichkeiten als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts zu nutzen. [Eigenbedarf/Eigenbedarfskündigung, 25.11.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. [09.07.2003 (VIII ZR 276/02) BGH, Urteil, 22.07.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Grundsätzlich darf der Vermieter für sich selbst oder nahe Verwandte wie zum Beispiel Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Partner, Ehegatten oder Schwiegereltern Eigenbedarf anmelden. [Dresdner Neueste Nachrichten, 16.03.2017]
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist […] unwirksam, wenn im Haus eine andere Wohnung leer steht oder in Kürze frei wird. Voraussetzung ist dafür laut Mieterbund allerdings, dass die Wohnung in Größe, Lage und Zuschnitt der gekündigten Wohnung in etwa entspricht. [Berliner Morgenpost, 12.08.2009]
Wird nach dem Auszug des Mieters bekannt, dass der Vermieter den Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht hat, um die Wohnung rasch freizubekommen, ist er schadenersatzpflichtig. [Saarbrücker Zeitung, 01.12.2000]
Auf Eigenbedarf kann sich ein Vermieter […] erst berufen, wenn er seit mindestens drei Jahren Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist. [Eigenbedarfskündigung. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1984]]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Eigenbedarf‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Eigenbedarf‹.

Zitationshilfe
„Eigenbedarf“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Eigenbedarf>.

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