Oldenburg

Dates of Life
unbekannt
Occupation
Dynasten
Religious Denomination
katholisch
Authority Data
GND: 118736175 | OGND | VIAF: 15564736
Alternate Names

  • Oldenburg

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Citation

Oldenburg, Index entry in: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118736175.html [26.12.2024].

CC0

  • Oldenburg

    Grafen, Herzöge und Großherzöge von.

  • Biography

    Als „Graf im Grenzgebiet Sachsens und Frieslands“ (comes in confinio Saxonie et Frisie) bezeichnete sich 1108 Egilmar I. (erw. 1091-1108), der erste namentlich bekannte Angehörige des späteren Oldenburger Grafenhauses. Gesicherte Angaben zur Herkunft seiner Familie liegen nicht vor, am wahrscheinlichsten dürfte die Annahme sein, daß sie aus dem Osnabrücker Nordland oder von der Wildeshauser Geest stammte. Genealogische Zusammenhänge mit der hier begüterten Familie Widukinds sind weder auszuschließen noch nachzuweisen. Egilmars Herrschaftszentrum lag im Ammerland, wo er – wohl als Erbe des Rasteder Klostergründers Huno (erw. 1059, vor 1091) – über reichen grundherrschaftlichen Besitz verfügte. Hier, im sächs. Largau und Lerigau, sowie im fries. Östringen und Rüstringen nahm er Grafenrechte der Billunger und der Stader Udonen wahr, die in dem seit dem frühen Mittelalter „königsfernen“ Land Ansatzpunkte zur feudalen Herrschaftsbildung boten. Da bis 1603 keine Primogeniturregelung existierte, teilten sich in der Folgezeit häufig mehrere Mitglieder des Grafenhauses die Einkünfte und Herrschaftsrechte, wobei es zeitweise auch zur Gründung von Nebenlinien kam. Bereits bei den Enkeln Egilmars bildete sich eine bipolare Herrschaftsstruktur heraus. Der ältere Heinrich I. ( 1167, s. NDB VI*) wählte Wildeshausen als Herrschaftssitz und begründete die dortige Linie, von der sich später die Zweige Alt- und Neubruchhausen abspalteten. Nach dem Aussterben dieser drei Linien (1270, 1335, 1388) fielen ihre Territorien an das Erzbistum Bremen bzw. an die Grafen von Hoya. Heinrichs jüngerer Bruder Christian I. (erw. 1148, 1167) nannte sich nach der einen Hunte-Übergang kontrollierenden Oldenburg „comes de Aldenburg“. Seine Grafschaft war zunächst lehnsabhängig von den Welfen als Erben der Billunger, erst nach den Sturz Heinrich d. Löwen 1180 entstand allmählich eine eigenständige Territorialherrschaft, wobei die lehnsherrlichen Ansprüche des Erzbistums Bremen immer mehr in den Hintergrund gedrängt wurden. Gleichzeitig sahen sich die O. unter dem Druck der Grafen v. Tecklenburg gezwungen, ihre alten Positionen im Osnabrücker Nordland aufzugeben. Die Bemühungen um Herrschaftskonsolidierung und -ausweitung konzentrierten sich seit dem 13. Jh. auf Stedingen, die Wesermarsch sowie auf Östringen und Rüstringen. Die O. waren führend beteiligt an der Niederwerfung der Stedinger Bauern; 1234 erhielt Otto I. (erw. 1209, 1251/52) nach der Schlacht von Altenesch die Stedinger Siedlungsgebiete an der Hunte und westlich der Weser, zu deren Sicherung die Burg Delmenhorst errichtet wurde. Diese bildete in der Folge dreimal den Herrschaftsmittelpunkt eigenständiger Nebenlinien des Grafenhauses (1281–1436, 1463-82, 1577-1647), doch blieben diese Teilungen langfristig ohne nachteilige Auswirkungen, da das Delmenhorster Gebiet jedesmal wieder an die Hauptlinie zurückfiel. Seit dem 14. Jh. gelang es den O., ihre Herrschaftsrechte zu verdichten und ihre Grafschaft zu einem „Flächenstaat“ zu entwickeln. In Auseinandersetzungen mit den fries. Landesgemeinden, den fries. Häuptlingen und der Stadt Bremen weiteten sie langsam, immer wieder durch Niederlagen zurückgeworfen, ihr Territorium nach Norden aus. 1386 setzten sie sich in Varel fest, um 1480 hatten sie sich die Fries. Wehde gesichert. Nur wenige der spätmittelalterlichen Grafen ragen in besonderer Weise hervor. Dietrich „ d. Glückliche“ (erw. 1394, 1440)|konnte den drohenden Verlust der Herrschaft Delmenhorst, wo eine Nebenlinie residierte, an Bremen verhindern. Sein ältester Sohn Christian (1426–81, s. NDB III), 1448 zum König von Dänemark gewählt, überließ seinen Brüdern seinen Anteil an der Grafschaft, wahrte jedoch seinen Nachkommen das Erbrecht in den Stammlanden, falls dort die Dynastie im Mannestamm aussterben sollte. In Oldenburg übernahm Gerhard (Gherd) „d. Mutige“ (1430/31-1500, s. NDB VI) die Regierung. Der Haudegen und Wegelagerer großen Stils war in dauernde Fehden verwickelt; seine ehrgeizigen Unternehmungen überspannten die Kräfte der kleinen Grafschaft, so daß er von seinen Söhnen 1482 zur Abdankung gezwungen wurde. Einer Reihe tatkräftiger Regenten gelang es, die von ihm verursachte Krise zu überwinden, die angegriffenen ökonomischen Grundlagen zu konsolidieren und die Grafschaft territorial auszuweiten. Johann V. (1460–1526, s. NDB X) eroberte mit Hilfe der braunschweig. Herzöge die fries. Wesermarsch und sicherte sich 1514 Stadland, 1521/23 Butjadingen. Durch inneren Landesausbau und Landgewinn mit Hilfe von Eindeichungen steigerte er die Einkünfte und verdrängte systematisch den landsässigen Adel. Damit legte er die Grundlagen für die Entwicklung zu einem absolutistischen Staatswesen, in dem die Grafen ohne ständische Mitwirkung regieren konnten. Sein jüngster Sohn Anton I. (1505–73, s. NDB I) führte die Reformation ein und säkularisierte den kirchlichen Besitz. Auf Vermehrung seiner Einkünfte bedacht, trieb er die Neulandgewinnung voran und vergrößerte durch Druck auf die Bauern die Zahl der abgabepflichtigen Hofstellen. Mit Unterstützung kaiserl. Truppen gelang ihm 1547 die Rückeroberung von Delmenhorst, das 1482 an Münster verloren gegangen war. Die Regierungszeit Johanns VII. (1540–1603, s. NDB X) wurde durch den ständigen Streit mit seinem Bruder Anton II. von Delmenhorst (1550–1619) überschattet, der die Teilung der Grafschaft durchsetzte. Johann VII. weitete das oldenburg. Gebiet im Nordwesten entscheidend aus: 1575 fiel ihm testamentarisch die Herrschaft Jever zu, wodurch sich nicht nur seine Einkünfte verbesserten, sondern auch seine strategische Position gegenüber den konkurrierenden ostfries. Grafen aus dem Hause Cirksena. Großflächige Eindeichungen, die ihm den Beinamen „der Deichbauer“ einbrachten, stärkten seine wirtschaftliche Basis. Er legte die Grundlagen für den Aufbau einer zentralen Verwaltung und Justiz und schuf damit wesentliche Voraussetzungen für die Erfolge seines Soh- nes Anton Günther (1583–1667, s. NDB I). Dieser frühe Vertreter eines deutschen kleinstaatlichen Absolutismus war zweifellos der bedeutendste Regent unter den Oldenburger Grafen. 1623 erwirkte er die kaiserl. Genehmigung zur Einführung des den brem. Handel schwer belastenden Weserzolls, der bis in das 19. Jh. eine lukrative Einnahmequelle des Oldenburg. Staates darstellte. Durch geschickte Neutralitätspolitik konnte er sein Land aus den Verwüstungen des 30jährigen Krieges heraushalten. Da Anton Günthers spät geschlossene Ehe kinderlos blieb, sorgte er noch zu Lebzeiten für eine Regelung der Erbfolge. Sein unehelicher Sohn Anton I. von Aldenburg (1633–80) erhielt die Herrschaft Varel und die Herrlichkeit Kniphausen, das Jeverland fiel an den Sohn von Anton Günthers Schwester, den Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst (1621–67). Die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erbte die dän. Linie des Hauses O., die sich 1544 geteilt hatte in eine kgl. und eine hzgl., holstein-gottorp. Linie. Beide traten 1667 gemeinsam die Herrschaft an, doch gelang es den dän. Königen, die holstein-gottorp. Verwandten zu verdrängen und sich 1676 den alleinigen Besitz der Grafschaften zu sichern. Oldenburg wurde zu einer Randprovinz Dänemarks. Um den permanten Konflikt zwischen der dän. Krone und den inzwischen auf den russ. Thron gelangten Holstein-Gottorpern (ä. L.) zu beenden, der „die Ruhe des Nordens“ bedrohte, kam es 1773 nach jahrelangen Verhandlungen zu einem Ringtausch: Die Holstein-Gottorper traten ihre Rechte und Besitzungen in Schleswig und Holstein an die dän. Krone ab und erhielten dafür die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Sie reichten diese an die jüngere Linie Holstein-Gottorp weiter, die bisher mit dem Fürstbistum Lübeck karg ausgestattet war. 1773 wurden die Grafschaften dem Fürstbf. Friedrich August (1711–85, s. ADB VII) übergeben und im folgenden Jahr zum Herzogtum erhoben.

    Der neue Herzog, als Regent unbedeutend, überließ die Regierung seinem fähigen Minister Friedrich Levin v. Holmer. Nachdem der einzige Sohn Peter Friedrich Wilhelm (1754–1823, s. ADB 25) wegen einer Geisteskrankheit für regierungsunfähig erklärt worden war, trat 1785 der Neffe des Herzogs, Peter Friedrich Ludwig von Holstein-Gottorp (1755–1829, s. ADB 25), die Nachfolge an, im Hzgt. Oldenburg bis 1823 allerdings nur als Landesadministrator seines Vetters. Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus, der unter den kleinräumigen Verhältnissen Oldenburgs partriarchalische Züge annahm, bemühte er sich um eine behutsame Modernisierung seines Landes, doch gerieten die Reformimpulse spätestens seit 1815 ins Stocken und endeten in konservativer Erstarrung. Unter seiner Regierung erfolgte eine bedeutende territoriale Erweiterung des Herzogtums: 1803 erhielt er die münsterschen Ämter Cloppenburg und Vechta als Entschädigung für die Aufhebung des Weserzolls sowie das hann. Amt Wildeshausen; gleichzeitig wurde das Fürstbistum Lübeck in ein erbliches Fürstentum umgewandelt. Auf dem Wiener Kongreß wurde ihm 1815 das Fürstentum Birkenfeld im Hunsrück als Kompensation für die während der franz. Besetzung 1811-13 erlittenen Schäden zugesprochen sowie der Titel eines Großherzogs, den zu führen Peter Friedrich Ludwig jedoch ablehnte. 1813 bzw. 1823 trat ihm der russ. Zar die Herrschaft Jever ab. Sein ältester Sohn Paul Friedrich August (1783–1853, s. NDB I) nahm bei seinem Regierungsantritt 1829 sofort den Titel eines Großherzogs an, wodurch der oldenburg. Gesamtstaat einen einheitlichen Namen erhielt. Entgegen den Erwartungen vieler Zeitgenossen war er aber nicht geneigt, die überfälligen Reformen in Angriff zu nehmen. Erst unter dem Druck der revolutionären Bewegung stimmte er 1849 der Einführung einer liberalen Verfassung zu, die 1852 in konservativem Sinn modifiziert wurde. Im Alter von 26 Jahren trat sein Sohn Nikolaus Friedrich Peter (1827–1900) für 47 Jahre die Regierung an. Er setzte die von seinem Vater eingeleitete außenpolitische Hinwendung zu Preußen fort und sicherte dadurch die staatliche Existenz Oldenburgs, wenn auch mit den durch die Eingliederung in den Norddeutschen Bund und in das Deutsche Reich bedingten Souveränitätseinbußen. Der Großherzog stand mit seiner Überzeugung vom Gottesgnadentum den konstitutionellen Normen fremd gegenüber, innenpolitisch vertrat er eine dezidiert konservative Linie. Die starke Stellung, die ihm die Verfassung von 1852 einräumte, erleichterte ihm eine Anpassung an das konstitutionelle System, die aber nicht mit einer liberalen Politik verwechselt werden sollte. Sein Nachfolger Dr.-Ing. E. h. Friedrich August (1852–1931, s. Rhdb.), ein typischer Repräsentant des Wilhelminischen Zeitalters, war ebenso konservativ wie sein Vater, sah sich aber öfter zu Konzessionen gezwungen. Im 1. Weltkrieg gehörte er unter alldeutschem Einfluß zu den Anhängern eines annexionistischen Siegfriedens. Ebenso wie die meisten deutschen Bundesfürsten wurde der Großherzog durch den Ausbruch der Revolution überrascht und dankte für sich und die nachfolgeberechtigten Angehörigen seines Hauses am 11.11.1918 ab. Das Land Oldenburg bestand als Freistaat in der Weimarer Republik weiter und ging 1946 in dem neugebildeten Bundesland Niedersachsen auf.

  • Literature

    G. Rüthning, Oldenburg. Gesch., 2 Bde., 1911;
    W. Schücking, Das Staatsrecht d. Ghzgt. Oldenburg, 1911;
    A. Kohnen, Die Grafen v. O.-Wildeshausen, in: Oldenburger Jb. 22, 1914, S. 60-154;
    ders., Die Grafen v. O.-Bruchhausen, ebd., 24, 1916/17, S. 309-45;
    G. Sello, Die territoriale Entwickelung d. Hzgt. Oldenburg, 1917 (Nachdr. 1975);
    H. Lübbing, Oldenburg. Landesgesch., o. J. (1955);
    K. Hartong, Btrr. z. Gesch. d. oldenburg. Staatsrechts, 1958;
    R. Tantzen, Das Schicksal d. Hauses O. in Rußland, in: Oldenburger Jb., 58, 1959, S. 113-95 u. 59, 1960, S. 1-54;
    A. Eckhardt u. H. Schmidt (Hg.), Gesch. d. Landes Oldenburg, 1987;
    Biogr. Hdb. Oldenburg;
    M. Huberty, A. Giraud, F. u. B. Magdelaine, L'Allemagne Dynastique, Les quinze Familles qui ont fait l'Empire, VII: Oldenbourg, Familles alliés H-L, 1994.

  • Author

    Hans Friedl
  • Citation

    Friedl, Hans, "Oldenburg" in: Neue Deutsche Biographie 19 (1999), S. 511-513 [online version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118736175.html#ndbcontent

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