1. Was bietet dieser Dienst?Dieser Dienst informiert Sie tagesaktuell per Mail über Gesetzesänderungen und sämtliche Verkündungen im Bundesgesetzblatt Teil I. Die Benachrichtigungen schlüsseln jeweils detailliert auf, dass, wann und wodurch Änderungen an einem konkreten Gesetz oder einer Verordnung in Kraft treten.
Neben den Volltexten der Verkündungen enthalten die Benachrichtigungen zusätzlich Links zur jeweils konsolidierten Fassung, zu Gegenüberstellungen/Synopsen der Änderungen und zugrundeliegenden amtlichen Dokumenten. Damit steht Ihnen selbst bei "am Tage nach der Verkündung" in Kraft tretenden Änderungen bereits am Abend des Verkündungstags eine konsolidierte Fassung und eine Synopse zur Verfügung.
Sie können die Benachrichtigung auf beliebige Titel oder Sachgebiete einschränken.
Zur Einordnung: Allein 2021 erschienen 86 Ausgaben des Bundesgesetzblatts mit 5.268 meist engbedruckten A4-Seiten, dazu 104 Ausgaben von Bundesanzeiger und Bundesgesetzblatt Teil II mit relevanten Änderungen. Durch diese Verkündungen wurden 8.935 Paragraphen in 1.223 Gesetze oder Verordnungen geändert, 256 Gesetze oder Verordnungen komplett neu erlassen und 185 final aufgehoben.
All diese Verkündungen verarbeitet und archiviert buzer.de vollständig seit mehr als 15 Jahren. Dieser Dienst filtert für Sie exakt nur die Informationen, die zu Ihrer Auswahl gehören - falls gewünscht auch alles - in jedem Fall tagesaktuell konsolidiert, Änderungen mit Synopse oder ggf. Begründungen des Gesetzgebers.
2. Was ist Inhalt der Benachrichtigungen?Die Mail enthält bei in Kraft tretenden Änderungen eine Auflistung der geänderten Titel jeweils mit Link zur Synopse der Änderungen. Daneben werden separat neu verkündete Aufhebungen, neue Stammtitel und später in Kraft tretende Änderungen aufgelistet. Soweit Sie Filter definiert haben, erhalten Sie nur Benachrichtigungen passend zu Ihrer Auswahl.
(
Klicken Sie hier für ein Beispiel)
3. Was kostet mich der Dienst?Dieser Dienst ist kostenfrei bei nicht-beruflicher Nutzung (z.B. Verbraucher, Schüler, Studenten).
Für die Nutzung zu beruflichen Zwecken wird eine Jahresgebühr von 108 Euro zzgl. Umsatzsteuer pro Nutzer berechnet.
Falls Sie als Behörde oder Unternehmen eine größere Anzahl Nutzer mit Informationen versorgen möchten, ist eine individuelle Vereinbarung möglich. Bitte nehmen Sie in dem Fall über
[email protected] oder 0177 - 700 2579 Kontakt auf.
Zur Einordnung:
Allein 2021 erschienen 86 Ausgaben des Bundesgesetzblatts mit 5.268 meist engbedruckten A4-Seiten, dazu 104 Ausgaben von Bundesanzeiger und Bundesgesetzblatt Teil II mit relevanten Änderungen. Durch diese Verkündungen wurden 8.935 Paragraphen in 1.223 Gesetze oder Verordnungen geändert, 256 Gesetze oder Verordnungen komplett neu erlassen und 185 final aufgehoben.
All diese Verkündungen verarbeitet und archiviert buzer.de vollständig seit mehr als 15 Jahren. Dieser Dienst filtert für Sie exakt nur die Informationen, die zu Ihrer Auswahl gehören - falls gewünscht auch alles - in jedem Fall tagesaktuell konsolidiert, Änderungen mit Synopse oder ggf. Begründungen des Gesetzgebers.
4. Ist ein kostenfreier und unverbindlicher Test möglich?Ja. Sie können als professioneller Nutzer den Dienst nach Vereinbarung kostenfrei testen. Mit Ablauf der vereinbarten Testzeit fragt buzer.de per Email nach, ob Sie eine kostenpflichtige Weiterführung wünschen. Wenn Sie dies nicht ausdrücklich bestätigen, läuft der Dienst ohne Verpflichtung aus.
Bitte kontaktieren Sie
[email protected] mit Angabe des gewünschten Testzeitraums und -umfangs.
6. Wie abonniere ich einen bestimmten Titel?Nutzen Sie die normale Suchfunktion um den Titel von Interesse aufzurufen. In der normalen Gesetzesansicht wird dann oben rechts, unterhalb der Suchleiste, ein Link "
Mail bei Änderungen " angezeigt. Klicken Sie auf diesen Link.
Bestätigen Sie die Auswahl durch Klick auf den Knopf "Auswahl speichern". Der ausgewählte Titel wird daraufhin weiter unten in der Liste "Filter Einzeltitel" angezeigt. Dazu wird automatisch der Sachbereich des Titels abonniert. Der Sachbereich wird weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" angezeigt.
7. Was meint Titel?Der Begriff Titel bezeichnet hier immer ein Stammgesetz oder eine Stammverordnung, z.B. die ZPO, das BGB oder die StVO. Jede Stammnorm hat eine eindeutige FNA-Nummer vom BMJ erhalten und wird im amtlichen Fundstellennachweis unter dieser FNA-Nummer als eigener Titel geführt. Aus dieser FNA-Nummer ergibt sich der thematische (Haupt)Sachbereich des jeweiligen Titels.
8. Warum sollte ich Sachbereiche/-gebiete abonnieren?Durch das Abonnement eines Sachbereiches überwachen Sie automatisch alle Gesetze und Verordnungen dieses Sachbereichs ohne dessen Titel einzeln auswählen zu müssen. Außerdem stellt die Überwachung eines Sachbereichs sicher, dass in der Zukunft neu erlassene und vom Gesetzgeber in den überwachten Sachbereich einsortierte Vorschriften automatisch überwacht werden, ohne dass Sie dazu nochmal tätig werden müssen.
9. Was sind Sachbereiche/-gebiete?Jeder Stammtitel erhält vom BMJ eine eindeutige Nummer (FNA-Nummer). Die Nummer setzt sich aus mindestens zwei Ziffernblöcken zusammen, die per Bindestrich getrennt sind. Der Ziffernblock vor ersten Bindestrich ist die Sachgebietsnummer. Der Rest der Nummer ist das individuelle Kennzeichen der jeweiligen Vorschrift. Thematisch verwandte Vorschriften beginnen mit derselben Sachgebietsnummer. Die FNA-Nummer von Verordnungen beginnen oft mit der kompletten FNA-Nummer des ermächtigenden Gesetzes, d.h. die FNA der Verordnung enhält das Sachgebiet und das ermächtigende Gesetz selbst.
Die Sachgebietsnummer ist hierarchisch aufgebaut. Das Abonnement eines Sachgebiets schließt automatisch auch alle Titel untergeordneter Sachgebiete ein. Untergeordete Sachgebiete - besser deren Titel - können ausgeschlossen werden (siehe "Wozu soll ich Ausschlüsse anlegen?").
Auf der Seite werden die Begriffe "Sachgebiet" und "Sachbereich" verwendet. Beide Begriffe meinen dasselbe.
10. Wie abonniere ich ein Sachbereich/-gebiet?Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie abonnieren einen Titel. Dabei wird Ihnen automatisch der Sachbereich des Titels mit vorgeschlagen (siehe "Wie abonniere ich einen bestimmten Titel?).
2. Sie wählen links im Hauptmenü den Punkt "Sachgebiete" und navigieren zu dem Sachgebiet von Interesse. Dort findet sich jeweils im zweiten Absatz ein Link "jetzt abonnieren. Klicken Sie diesen Link und bestätigen Sie auf der folgenden Seite Ihre Auswahl durch Klick auf den Knopf "Auswahl speichern". Danach wird das Sachgebiet weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" angezeigt.
11. Wie finde ich das Sachgebiet eines Titels?Unterhalb der Kopfzeile des Titels (Bezeichnung, fett) sind jeweils zwei weitere Zeilen (kleine Schrift) mit Fundstelle und darunter dem Inkrafttreten und der Angabe der
FNA sichtbar. Direkt hinter dieser FNA führt ein Klick auf den Namen des Sachgebietes zur Aufstellung aller Titel des Sachgebietes (
Beispiel).
12. Wann wird eine Information versendet?Es erfolgt in jedem Fall eine Information wenn es eine neue Verkündung zu einem gewählten Titel oder Sachgebiet gegeben hat. Wenn die Änderungen nicht sofort in Kraft treten, erhalten Sie zum Termin des Inkrafttretens nochmals eine Erinnerungsmail.
Die Mail wird in der Regel am Tage der Verkündung versendet bzw. am letzten Tag vor dem Inkrafttreten sobald die Konsolidierungen vorliegen.
13. Warum erhalte ich so viele Mails?Der
Haken bei "alle Änderungen und Verkündungen" weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt "Weitere Einstellungen" wurde nicht entfernt. Das führt dazu, dass Ihre Filter nicht berücksichtigt werden.
Entfernen Sie den
Haken und speichern Sie die Änderung durch Klick auf "Einstellungen speichern". Wenn Sie diese Änderung erfolgreich gespeichert haben, verschwindet der diesbezügliche rote Hinweistext.
Sie müssen Sachgebiete und/oder Titel abonnieren, sonst werden Sie nach Entfernen des Hakens gar keine Benachrichtigungen erhalten. Es taucht dann eine neuer roter Hinweis auf.
14. Warum wird mein Filter nicht berücksichtigt?Der
Haken bei "alle Änderungen und Verkündungen" weiter unten auf dieser Seite im Abschnitt "Weitere Einstellungen" wurde nicht entfernt. Das führt dazu, dass Ihre Filter nicht berücksichtigt werden.
Entfernen Sie den
Haken und speichern Sie die Änderung durch Klick auf "Einstellungen speichern". Wenn Sie diese Änderung erfolgreich gespeichert haben, verschwindet der diesbezügliche rote Hinweistext.
15. Warum wird mein Filter nicht gespeichert?Wenn Sie einen Titel oder Sachbereich über die entsprechenden Links ausgewählt haben, muss diese Auswahl auf der Seite durch Klicken des Knopfes "Auswahl speichern" bestätigt werden.
Wenn das erfolgreich war, werden die Titel und/oder Sachgebiete weiter unten in der Liste "Filter Sachbereiche" und/oder "Filter Einzeltitel" angezeigt.
siehe auch "Warum wird meine Auswahl nicht berücksichtigt?"
16. Wozu soll ich Ausschlüsse anlegen?Die Sachgebiete sind hierarchisch aufgebaut. Möglicherweise enthält ein Sachgebiet auch einzelne Titel oder Untersachgebiete, über deren Änderungen Sie keine Informationen erhalten wollen. Diese Titel oder Untersachgebiete können dann explizit ausgeschlossen werden.
Ob die Anlage von Ausschlüssen Sinn macht, hängt von Ihrem individuellen Informationsbedürfnis ab. Enthält ein Sachgebiet z.B. 20 Titel und 2 davon sollen ausgeschlossen werden, lohnt die Ausschluss-Funktion: Abo Sachbereich, Auschluss explizit für diese zwei Titel. Interessieren Sie stattdessen aus dem Sachgebiete nur 5 Titel, geht es schneller diese 5 Titel einzeln zu abonnieren und nicht das Sachgebiet mit 15 Ausschlüssen einzurichten.
siehe "Wie definiere ich einen Ausschluss?"
17. Wie definiere ich einen Ausschluss?Fügen Sie zuerst den auszuschließenden Titel oder Sachbereich zu Ihrer Auswahlliste, so dass Sie ihn in der Tabelle "Filter Sachbereiche" bzw. "Filter Einzeltitel" sehen.
Klicken Sie nun in der Tabellezeile des Titels/Sachgebiets auf das
-Icon. Die Zeile wird nun durchgestrichen angezeigt und die Spalte "Ausschluss" zeigt "ja".
18. Kann ich meine Filter testen?Ja. Wenn Sie angemeldet sind, finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Filter" und in jeder Mail am unteren Ende zwei Buttons
.
Bei Klick auf einen dieser Buttons werden Ihnen jederzeit die Änderungen der letzten/kommenden 365 Tage angezeigt, die Ihre ausgewählten Vorschriften betreffen. Nach jedem Bearbeiten Ihrer Filter können Sie durch Klick auf einen der Buttons testen, welche Benachrichtigungen Sie erhalten hätten.
Die Links/URL unter den beiden Buttons sind statisch und auch ohne vorheriges Einloggen nutzbar. Daher können Sie diese als Lesezeichen speichern und auf beliebigen Geräten verwenden, ohne dass Sie dort eingeloggt sein müssen. Kommen Sie bspw. nach drei Wochen aus dem Urlaub, müssen Sie nicht alle Benachrichtigungen einzeln durchgehen, sondern können über diese Buttons auf einen Blick einsehen, welche Änderungen Ihrer Vorschriften es gab. Diese Funktionalität wird u.U. demnächst Business-Nutzern vorbehalten sein.
19. Muss ich alle Benachrichtigungen durcharbeiten, wenn ich aus dem Urlaub zurückkehre?Nein. Wenn Sie angemeldet sind, finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Filter" und in jeder Mail am unteren Ende zwei Buttons
.
Bei Klick auf einen dieser Buttons werden Ihnen jederzeit die Änderungen der letzten/kommenden 365 Tage angezeigt, die Ihre ausgewählten Vorschriften betreffen. Nach jedem Bearbeiten Ihrer Filter können Sie durch Klick auf einen der Buttons testen, welche Benachrichtigungen Sie erhalten hätten.
Die Links/URL unter den beiden Buttons sind statisch und auch ohne vorheriges Einloggen nutzbar. Daher können Sie diese als Lesezeichen speichern und auf beliebigen Geräten verwenden, ohne dass Sie dort eingeloggt sein müssen. Kommen Sie bspw. nach drei Wochen aus dem Urlaub, müssen Sie nicht alle Benachrichtigungen einzeln durchgehen, sondern können über diese Buttons auf einen Blick einsehen, welche Änderungen Ihrer Vorschriften es gab. Diese Funktionalität wird u.U. demnächst Business-Nutzern vorbehalten sein.
20. Gibt es ein schnellen Überblick für die Änderungen meiner Vorschriften?Ja. Wenn Sie angemeldet sind, finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Filter" und in jeder Mail am unteren Ende zwei Buttons
.
Bei Klick auf einen dieser Buttons werden Ihnen jederzeit die Änderungen der letzten/kommenden 365 Tage angezeigt, die Ihre ausgewählten Vorschriften betreffen. Nach jedem Bearbeiten Ihrer Filter können Sie durch Klick auf einen der Buttons testen, welche Benachrichtigungen Sie erhalten hätten.
Die Links/URL unter den beiden Buttons sind statisch und auch ohne vorheriges Einloggen nutzbar. Daher können Sie diese als Lesezeichen speichern und auf beliebigen Geräten verwenden, ohne dass Sie dort eingeloggt sein müssen. Kommen Sie bspw. nach drei Wochen aus dem Urlaub, müssen Sie nicht alle Benachrichtigungen einzeln durchgehen, sondern können über diese Buttons auf einen Blick einsehen, welche Änderungen Ihrer Vorschriften es gab. Diese Funktionalität wird u.U. demnächst Business-Nutzern vorbehalten sein.
22. Was ist sonst zu beachten?Buzer dokumentiert nur Bundesrecht. Daraus resultiert, dass Sie keine Informationen zu direkt geltenden Europarechtsnormen oder Landesrecht erhalten werden.
Die versendeten Informationen basieren ausschließlich auf amtlichen Verkündungen - in der Regel im Bundesgesetzblatt Teil I - und werden frühestens am Tage der Verkündung versendet. Sehr oft treten Änderungen am Tage nach der Verkündung in Kraft und sie erhalten über diesen Dienst eine Information zum Inkrafttreten erst am Abend davor. Für größere Produktionsumstellungen o.ä. ist es dann regelmäßig zu spät.
Buzer.de setzt alles daran, inhaltliche und technische Fehler auszuschließen. Trotzdem wird für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen keine Garantie übernommen.
23. Wie ändere ich meine Emailadresse?Die Änderung Ihrer Email ist leider nicht möglich. Sie können aber jederzeit einen neuen Account mit der neuen Emailadresse anlegen. Den alten Account löschen Sie bitte.
Bei Nutzung der kostenpflichtigen Variante dieses Dienstes ist der Wechsel Ihrer registrierten Mailadresse ein Mal pro Jahr kostenfrei möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an
[email protected].
24. Ich möchte den Dienst nicht mehr nutzen. Wie melde ich mich ab?Zur Löschung eines vorhandenen Accounts melden Sie sich bitte an. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, nutzen Sie die Funktion
Ich habe mein Passwort vergessen weiter unten auf dieser Seite.
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