Retten wir das Landschaftsschutzgebiet Montiggler Wald!
Aus dem Naturschutzblatt vom September 2001
Mögliche Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb eines Golfplatzes - Checkliste
Zunächst werden im folgenden die potentiellen Maßnahmen bzw. Eingriffstypen genannt, die im Rahmen einer Golfanlagenplanung zu beachten sind. Diese sind hier nur abstrakt benannt und müssen bei jeder tatsächlichen Prüfung konkret beschrieben und quantifiziert werden, sofern sie eine Rolle spielen.
Die folgende Liste zeigt die potentiellen Landschaftsbelastungen, gegliedert nach den verursachenden Eingriffstypen des Golfsports:
BAU
- Baustellenbetrieb
- Lärm und Abgase (Lastfahrzeuge)
- Bodenerosion (auch in Oberflächengewässer)
- Bodenverdichtung(Schwermaschineneinsatz)
- Verunreinigung des Grundwassers (Tiefbau)
- Luftverunreinigung (Staub)
- Beunruhigung der Tierwelt (teilweise Vernichtung)
- Störung oder Vernichtung eines Teils der Pflanzendecke
ANLAGE
- Erstellung der Baukörper (Clubhaus, Nebengebäude, Straßen, Parkplätze)
- Überbauung (Versiegelung) von Böden
- Zerstörung der Pflanzendecke
- Zerschneidung von Lebensräumen
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Veränderung der Oberflächengestalt und der Pflanzendecke (Aufschüttungen, Abgrabungen, Umgestaltung des Bewuchses)
- Abgrabungen und Auftrag von Bodenaushub für Greens, Abschläge und Hindernisse
- Auffüllung von Feucht- und Naßstellen sowie Überschwemmungsbereichen
- Entwässern von Böden
- Umbau und Ausbau von Gewässern
- Bau von Rückhaltebecken / Teichen
- Ersatz naturnaher Vegetationsflächen durch Rasen (Spielbahnen einschl. Semiroughs, Grüns, Abschlägen)
- Beseitigung (Rodung) von Bäumen und Sträuchern auf den bespielten Flächen
- Veränderung eines charakteristischen Landschaftsbildes mit besonderer Ausprägung (mit hoher Erhaltungswürdigkeit im jetzigen Zustand)
- Auswirkungen auf Orts- und Naherholung
- Einschränkungen des freien Betretens der Landschaft
- Verdrängung der Ortserholung
- Erhöhung der Nutzungsdichten auf den verbleibenden Restflächen (vorwiegend bei Ortserholung)
- Entzug landschaftlich attraktiver Flächen
BETRIEB
- Erzeugung von Verkehr (An- und Abfahrt der Sportler und Besucher mit PKW)
- Lärm
- Schadstoffemissionen
- Ressourcennutzung
- Entnahme von Wasser für Beregnung
- Abwasserentsorgung (Clubhaus) sowie Düngung der Grüns und Abschläge
- Belastung von Oberflächengewässern durch Einleitung von Abwässern und Düngerauswaschung / - abschwemmung
- Belastung des Grundwassers durch Nitrat- und Pestizidauswaschung aus intensiv gedüngten Flächen
- Pflegemaßnahmen (auf Spielbahnen, Grüns, Abschlägen und teilweise im Bereich der Rauhezonen)
- Zerstörung oder Beeinträchtigung/Belastung von Lebensräumen und Böden durch
- Veränderung der Nährstoffbedingungen (Düngung)
- des Feuchtegrades (Be- und Entwässerung)
- der mechanischen Pflegeintensität (Schnitthäufigkeit)
- des chemischen Milieus (gezielte Vernichtung unerwünschter Arten durch Pestizide)
- der Wasserleitfähigkeit der Böden (Bodenverdichtung bei unsachgemä8en Maschineneinsatz)
- Sportaktivitäten (Spielbetrieb)
- Beunruhigung von Tierarten mit großer Fluchtdistanz durch Aktivitäten auf den Spielbahnen
- Beunruhigung und Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenwelt durch Eindringen in die naturnah belassenen Bereiche "ökologische Ruhezonen") außerhalb der Spielbahnen
- bei unzulässiger Erholung auf dem Golfplatz: Beeinträchtigung, Sicherheitsaspekte
- Sekundäre Folgewirkungen
- Baugebietsausweisung für Zweitwohnsitze oder Freizeitwohngelegenheiten in der Nachbarschaft zum Golfplatz (z.B. Erhöhung der Standortgunst)
(Quelle: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg)