4.3   Ausführungsbeispiele

4.3.1   Allgemeines

Es gibt Schutzkleidungsarten, die nur Körperbereiche und solche, die den gesamten Körper schützen. Dabei kann es sich z.B. um eine Schürze, einen Kittel, einen zweiteiligen oder einen einteiligen Anzug handeln. Einteilige Anzüge gibt es mit oder ohne Stiefel, Handschuhe und Kopfhaube. Stiefel und Handschuhe können fest eingearbeitet oder abnehmbar sein. Die Kopfhaube kann offen sein; eine geschlossene Haube erfordert das Benutzen eines geeigneten Atemschutzgerätes.

4.3.2   Schutzanzüge gegen das Erfasstwerden von sich bewegenden Teilen

Schutzanzüge gegen das Erfasstwerden von sich bewegenden Teilen sollen den Benutzer bei Arbeiten an oder in der Nähe von sich bewegenden Maschinenteilen und Geräten derart schützen, dass durch die sich bewegenden Teile keine Gefahr entsteht, erfasst oder mitgerissen zu werden. Wichtige Anforderungen sind, dass Ärmel und Beinabschlüsse durch Verstellbarkeit an den Körper enganliegend zu machen sein müssen. Darüber hinaus ist eine verdeckte Knopfleiste erforderlich. Es dürfen keine Außentaschen vorhanden sein.

In Betracht kommen Kombination (Overall), Bundjacke und Latzhose; siehe Abbildung 1.

Siehe auch DIN EN 510 „Festlegungen für Schutzkleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht“.

Abb. 1: Beispiele von Schutzanzügen gegen das Risiko, von beweglichen Teilen erfasst zu werden
Bundjacke und Latzhose, Kombination
1 = Umlegekragen
2 = Brusttasche, innen/aufgesetzt
3 = Knopfleiste, verdeckt
4 = Ärmelende, einengbar/verschließbar
5 = Bundabschluss
6 = Hosenträger, verstellbar
7 = Teilverschließung durch Druckknöpfe
8 = Beutel-Innentaschen, verschließbar
9 = Hosenbeinenden, einengbar/verschließbar
10 = Maßstabtasche, aufgesetzt
11 = Tailleneinengung durch Bandzug

4.3.3   Schutzanzüge gegen Kontakt mit Flammen

Schutzanzüge gegen Kontakt mit Flammen bestehen aus einem Material, das bei einer kurzzeitigen Flammeneinwirkung nicht entflammt und das in Verbindung mit der Konstruktion der Anzüge eine Tragedauer von mindestens einer Arbeitsschicht ohne Unterbrechung erlaubt. Diese Eigenschaft des „Schwerentflammens“ kann mit flammhemmend ausgerüsteten Textilien oder besser noch mit Textilien aus Spezial- oder besonderen Chemiefasern oder mit Sondermaterialien erreicht werden, die keiner Ausrüstung bedürfen. Liegt bei einem Schutzanzug gegen Kontakt mit Flammen keine Dauerausrüstung vor, muss eine Nachrüstung durch eine Fachwäscherei oder Fachreinigung vorgenommen werden.

Zur Ausführung kommen Jacke, Bundhose, Latzhose, Bundjacke und Kombination.

Siehe auch

  • DIN EN 367 „Schutzkleidung; Schutz gegen Wärme und Flammen; Prüfverfahren: Bestimmung des Wärmedurchgangs bei Flammeneinwirkung“,

  • DIN EN ISO 15025 „Schutzkleidung; Schutz gegen Hitze und Flammen; Prüfverfahren für die begrenzte Flammenausbildung“
    und

  • DIN EN 533 „Schutzkleidung; Schutz gegen Hitze und Flammen; Materialien und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung“.

4.3.4   Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei leichter Beanspruchung

Schutzanzüge gegen Wärmestrahlung bei leichter Beanspruchung sollen den Träger mindestens 8 s vor Strahlungswärme mit einer Wärmestromdichte von 20 kW/cm2 und der Einwirkung einer Flamme schützen, mit der er kurzzeitig in Berührung kommt. Diese Schutzanzüge sind vornehmlich zum Einsatz in Heißbetrieben vorgesehen. Das Material darf bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen nicht länger als 2 s weiterbrennen. Es ermöglicht eine Tragedauer von mindestens einer Arbeitsschicht ohne Unterbrechung.

Die Schutzanzüge werden über der Unterkleidung getragen. Zur Ausführung kommen Bundjacke, Latzhose, Bundhose, Jacke und Kombination.

Siehe auch

  • DIN EN ISO 6942 „Schutzkleidung; Schutz gegen Hitze und Feuer; Prüfverfahren: Beurteilung von Materialien und Materialkombinationen, die einer Hitze-Strahlungsquelle ausgesetzt sind“,

  • DIN EN 367, „Schutzkleidung; Schutz gegen Wärme und Flammen; Prüfverfahren: Bestimmung des Wärmedurchgangs bei Flammeneinwirkung“,

  • DIN EN 531 „Schutzkleidung für hitzeexponierte Industriearbeiter (mit Ausnahme von Schutzkleidung für die Feuerwehr und für Schweißer)“.

4.3.5   Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei schwerer Beanspruchung

4.3.5.1

Schutzkleidung gegen Wärmestrahlung bei schwerer Beanspruchung soll den Träger mindestens 151 s vor einer Wärmestromdichte von 20 kW/cm2, der Einwirkung einer Flamme, mit der er kurzzeitig in Berührung kommt und – sofern zusätzlich gefordert – vor der kurzzeitigen Einwirkung feuerflüssiger Massen schützen. Sie kann zusätzlich über einem Wärmeschutzanzug leichter Beanspruchung und über eine Zeitspanne von mindestens 30 min getragen werden. Schutzkleidung wird vornehmlich in Bereichen eingesetzt, in denen noch atembare Umgebungsluft vorhanden ist, z. B. Schmelzöfen, Reparaturarbeiten bei Strahlungswärme, Brandbekämpfung.

4.3.5.2

Liegt eine intensive Flammeneinwirkung vor, muss im Einzelfall entschieden werden, ob diese Schutzkleidung ausreichend ist.

Zur Ausführung kommen Mäntel, Jacken, Hosen, Anzüge, Schürzen, Gamaschen, Ärmel, Kopfhauben und Überstiefel aus metallisierten Textilien.

Siehe auch

4.3.5.3

Asbestfasergewebe darf wegen des cancerogenen Asbeststaubes und der damit verbundenen Gefährdung nicht mehr verwendet werden.

Abb. 2: Schutzmantel gegen Wärmestrahlung
 Schutzmantel gegen Wärmestrahlung

4.3.6   Schutzanzüge gegen heißen Dampf

4.3.6.1

Schutzanzüge aus speziell gegerbtem Rindleder sollen den Träger vor Verbrühungen durch plötzlich auftretenden heißen Dampf schützen. Bei diesen Schutzanzügen darf auf der Innenseite im Zeitraum von 3 min keine höhere Temperatur als 45 °C auftreten.

Abb. 3: Spezielle Schutzkleidung gegen heißen Dampf
 Spezielle Schutzkleidung gegen heißen Dampf

4.3.6.2

Die Schutzanzüge müssen so gestaltet sein, dass sie schnell ausgezogen werden können. Damit diese Schutzkleidung stets geschlossen bleibt, wird sie nicht vorn, sondern an der Seite geschlossen.

4.3.7   Vollschutzanzüge

Für Bereiche, in denen mit intensiver Flammeneinwirkung zu rechnen ist, werden Sonderausführungen benötigt. Da in den meisten Fällen Atemschutzgeräte erforderlich sind, werden in diesen Schutzanzügen Rückenteile eingearbeitet, die ein Tragen von Atemschutzgeräten ermöglichen. Eine Unterweisung der Benutzer im Gebrauch dieser Schutzanzüge ist unbedingt erforderlich.

Abb. 4: Vollschutzkleidung für intensive Flammeneinwirkung
 Vollschutzkleidung für intensive Flammeneinwirkung

4.3.8   Schweißerschutzanzüge

4.3.8.1

Schweißerschutzanzüge sollen den Träger, z. B. beim Brennschneiden, Schweißen und verwandten Verfahren, gegen die Einwirkung von Metallspritzern, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen Ultraviolett-Strahlung schützen.

Die Eigenschaften der Schweißerschutzanzüge gestatten das Tragen während einer ganzen Arbeitsschicht (in der Regel 8 Stunden).

Siehe auch DIN EN 470-1 „Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren; Teil 1: Allgemeine Anforderungen“.

4.3.8.2

Materialien zur Herstellung von Schweißerschutzanzügen sind vorrangig:

  • Flammhemmend ausgerüstete Baumwolle oder Wolle sowie hitzebeständiges Leder
    und

  • Gewebe aus Spezialfasern, z. B. ein Gemisch aus Armid und flammhemmender Viskose (FR-Viskose).

4.3.8.3

Durch Zwangshaltung beim Schweißen können im Schutzanzug Falten entstehen, in denen sich herabfallende Schweißperlen festsetzen. Um dies zu verhindern, haben sich in der Praxis Faltenabdeckung, Schutzärmel, Gamaschen, Schutzschürzen aus Leder oder anderem schwer entflammbaren Material bewährt.

Aus Sicherheitsgründen wird die Hose über den Stiefeln getragen.

4.3.8.4

Schweißerschutzanzüge für erhöhte Anforderungen können z. B. Schutzanzüge sein, die sich durch einen erhöhten Isolationswiderstand zum Schutz gegen Durchströmen oder durch ein höheres Flächengewicht zur Wärmeisolierung auszeichnen.

4.3.9   Chemikalienschutzanzüge

4.3.9.1   Allgemeines

Die Schutzwirkung der Chemikalienschutzanzüge muss an die am Arbeitsplatz vorkommenden Chemikalien abgestimmt sein. Diese sind dem Hersteller bzw. Händler anzugeben. Erst wenn die Angaben über die vorkommenden Chemikalien dem Hersteller vorliegen, können die entsprechenden Chemikalienschutzanzüge ausgewählt und empfohlen werden.

Chemikalienschutzanzüge werden eingeteilt in:
Typ 1A

–  Vollschutzanzug mit innenliegender Atemluftversorgung

Typ 1B

–  Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen

Typ 1C

–  Anzug mit Druckluftschlauchversorgung

Typ 2

–  nicht gasdicht

Die Typen 1A, 1B und 1C sind als Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung, Typ 2 für leichte Beanspruchung geeignet.

Hilfreich für die Auswahl von Chemikalienschutzanzügen ist eine Checkliste; siehe Anhang 1.

Zur Beurteilung der Schutzwirkung von Schutzanzügen sind europäisch genormte Prüfverfahren vorgeschrieben; siehe Anhang 5.

Siehe auch

  • DIN EN 368 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten“,

  • DIN EN ISO 6529 „Schutzkleidung; Schutz gegen Chemikalien; Bestimmung des Widerstands von Schutzkleidungsmaterialien gegen die Permeation von Flüssigkeiten und Gasen“,

  • DIN EN 464 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige und gasförmige Chemikalien einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel; Prüfverfahren: Bestimmung der Leckdichtigkeit von gasdichten Anzügen (Innendruckprüfverfahren)“,

  • DIN EN 465 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4)“,

  • DIN EN 466-1 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 3)“,

  • DIN EN 467 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Kleidungsstücke, die für Teile des Körpers einen Schutz gegen Chemikalien gewähren,
    und

  • DIN EN 468 „Schutzkleidung; Schutz gegen flüssige Chemikalien; Prüfverfahren; Beständigkeit gegen das Durchdringen von Spray (Spray-Test)“.

4.3.9.2   Chemikalienschutzanzüge für leichte Beanspruchung

Chemikalienschutzanzüge für leichte Beanspruchung können ohne zusätzliche Maßnahmen, wie etwa Fremdbelüftung, während einer ganzen Arbeitsschicht getragen werden. Sie schützen den Träger bei gelegentlichem Kontakt mit sehr giftigen, giftigen, mindergiftigen (gesundheitsschädlichen), ätzenden oder reizenden Flüssigkeiten geringer Menge (Tropfen, Spritzer) jedoch nur für eine begrenzte Zeitspanne. Beim Umgang mit geringen Mengen weniger gefährlicher Stoffe können auch Schutzschürzen oder Kittel in Verbindung mit geeignetem Hand-, Fuß- und Gesichtsschutz verwendet werden.

Die verschiedenen Einsatzbereiche erfordern Chemikalienschutzanzüge aus einem gegen den Arbeitsstoff begrenzt undurchlässigen Material; deshalb sind besonders die Kennzeichnung, die Benutzerinformation und die Herstellerangaben zu beachten.

Beim Umgang mit Ölen und Fetten ist ein Material mit glatter und dichter Oberfläche und geringer Saugfähigkeit zu verwenden.

Wichtig für die Aufrechterhaltung des sicheren Zustandes der Schutzanzüge sind die Pflege und der ordnungsgemäße Zustand.

Eine eventuell notwendige Nachrüstung der Schutzanzüge ist sorgfältig durchzuführen, damit die Schutzeigenschaften wieder erreicht werden.

Siehe auch Abschnitt 7.

4.3.9.3   Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung

Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung schützen den Träger bei direktem Kontakt mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Sie werden eingesetzt, wenn gefährliche Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe durch die Haut aufgenommen werden können oder wenn Verätzungsgefahr besteht. Für eine begrenzte Zeitspanne können sie ohne zusätzliche Maßnahmen, z. B. Fremdbelüftung, wegen der bekleidungsphysiologisch ungünstigen Eigenschaften nur kurzzeitig getragen werden (30 min).

Ausgeführt werden Chemikalienschutzanzüge für schwere Beanspruchung in der Regel als Kombinationsanzug mit Kapuze, Schutzhandschuhen und Schutzstiefeln. Das Tragen von Atemschutz sowohl innerhalb als auch außerhalb des Anzuges muss möglich sein. Der Schutzanzug umhüllt den Körper bis auf das Gesicht.

Aus der Benutzerinformation muss ersichtlich sein, gegen welche Gefahrstoffe der Chemikalienschutzanzug geeignet ist.

Siehe auch

  • DIN EN 943-1 „Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel; Teil 1: Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete „gasdichte“ (Typ 1) und „nicht gasdichte“ (Typ 2) Chemikalienschutzanzüge“
    und

  • DIN EN 943-2 „Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel; Teil 2: Leistungsanforderungen für gasdichte (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET)“.

Abb. 5: Chemikalien-Vollschutzanzug mit geschlossener Haube (Atemluftversorgung von außen, Typ 1B)
 Chemikalien-Vollschutzanzug mit geschlossener Haube (Atemluftversorgung von außen, Typ 1B)

4.3.10   Schutzanzüge für das Ausbringen von Pflanzenbehandlungsmitteln

Während in der Regel beim Ausbringen von festen Pflanzenbehandlungsmitteln ein zweiteiliger Chemikalienschutzanzug (Typ 2 oder Einwegchemikalienschutzanzug) ausreicht, ist beim Ausbringen von Flüssigkeiten – insbesondere dann, wenn es sich um Gefahrstoffe handelt, die über die Haut aufgenommen werden –, ein Chemikalienschutzanzug mit Kapuze zu benutzen. Das Material des Schutzanzuges gegen die entsprechende Chemikalie soll penetrations- und permeationsfest sein. Aus bekleidungsphysiologischen Gründen sind hier auch nur begrenzte Tragezeiten zugelassen.

4.3.11   Strahlerschutzanzüge

Zu diesen Schutzanzügen gehört ein Atemschutz. An den Arm- und Beinöffnungen müssen Manschetten angebracht sein. Die Verschlüsse müssen so gestaltet sein, dass Staub nicht ins Anzuginnere gelangen kann.

Siehe DIN EN ISO 14877 „Schutzkleidung für Strahlarbeiten mit körnigen Strahlmitteln“.

Abb. 6: Strahlerschutzanzug mit Atemschutz
 Strahlerschutzanzug mit Atemschutz

Strahlerschutzanzüge dürfen keine Außentaschen haben und müssen sich leicht reinigen lassen, z. B. durch Luftdusche, Absaugen.

Strahlerschutzanzüge müssen ohne fremde Hilfe vom Benutzer leicht an- und ablegbar sein.

Die zugeführte Luft ist unter Beachtung der nachstehenden Punkte abzuleiten:

  1. Auch bei minimaler Luftzuführung muss ein ausreichender Überdruck zur Verminderung des Schadstoffeintritts vorhanden sein.

  2. Die Abströmöffnungen müssen so angeordnet sein, dass Staub nicht ins Anzuginnere gelangen kann und der Luftaustritt bei allen Arbeitshaltungen gewährleistet ist.

  3. Eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur im Anzug ist zu gewährleisten (maximal 20 °C).

4.3.12   Schutzkleidung für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen

Schutzkleidung bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen dient zum Schutz gegen elektrische Körperdurchströmung und teilweise auch gegen Einwirkung eines Störlichtbogens. Sie muss DIN VDE 0680 Teil 1 „Körperschutzmittel, Schutzvorrichtungen und Geräte zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1000 V; Isolierende Körperschutzmittel und isolierende Schutzvorrichtungen“ entsprechen. Für Schutzanzüge begrenzt sich jedoch der Anwendungsbereich auf Anlagen bis 500 V ~ und 750 V =.

4.3.13   Antistatische Schutzanzüge

Die Aufladung von Personen in aufladbarer Kleidung kann im Allgemeinen durch das Tragen ableitfähiger Schuhe verhindert werden. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass sich die Kleidung elektrostatisch auflädt; deshalb darf der Oberflächenwiderstand 5 x 1010 Ω bei homogenen Materialien nicht überschreiten. Das Ausziehen derartiger Kleidungsstücke kann jedoch zu zündauslösenden Entladungen führen und ist deshalb in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0, 1, 20 sowie in Zone 21 bei Stoffen mit einer Mindestzündenergie < 3 mJ nicht zulässig.
Hinweis:

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass antistatische Schutzanzüge keinen Schutz gegen Brand- oder Explosionsauswirkungen bieten.

Siehe auch

  • DIN EN 1149-1 „Schutzkleidung; Elektrostatische Eigenschaften; Teil 1: Oberflächenwiderstand (Prüfverfahren und Anforderungen)“,

  • DIN EN 1149-2 „Schutzkleidung; Elektrostatische Eigenschaften; Teil 2: Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material (Durchgangswiderstand)“,

  • DIN EN 1149-3 „Schutzkleidung; Elektrostatische Eigenschaften; Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des Ladungsabbaus“.

4.3.14   Kontaminationsschutzanzüge
(Kontamination mit radioaktivem Material)

Kontamination liegt vor, wenn eine Person oder ein Gegenstand mit radioaktivem Stoff verunreinigt ist. Der radioaktive Stoff haftet auf der Haut oder der Kleidung. Kontaminationsschutzanzüge bieten Schutz gegen Kontamination durch radioaktive Stäube, Flüssigkeiten oder Gase. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor radioaktiver Strahlung.

Zur Ausführung kommen unbelüftete Schutzanzüge mit oder ohne Möglichkeit, Atemschutz zu tragen, unbelüftete Schutzanzüge mit belüfteter Sichthaube und fremdbelüftete Schutzanzüge. Die Auswahl der erforderlichen Schutzanzüge hängt von der Art der Einwirkung ab.

Abb. 7: Beispiel für einen Kontaminationsschutzanzug (unbelüftet, mit Atemschutz)
 Beispiel für einen Kontaminationsschutzanzug (unbelüftet, mit Atemschutz)

Siehe auch

  • DIN EN 1073-1 „Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination; Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel“,

  • DIN EN 1073-2 „Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination; Teil 2: Anforderungen und Prüfverfahren für unbelüftete Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel“.

4.3.15   Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung)

Diese Einwegkleidung kann über der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen werden. Sie wird nach der Kontamination mit Schmutz oder Gefahrstoffen nicht gereinigt, sondern entsorgt. Man bezeichnet diese Schutzkleidung auch als Einwegkleidung. Zur Ausführung kommen hauptsächlich Kombinationen mit oder ohne Kapuze. Als Material werden zurzeit Vlies oder Folie verwendet. Es handelt sich um Fasern, die mechanisch verschlungen und anschließend im Spezialverfahren verfestigt werden. Dabei gibt es luftdurchlässige oder flüssigkeitsdichte Materialien. Der Anwender sollte genau angeben, gegen welche Einwirkungen die Schutzkleidung eingesetzt werden soll.

4.3.16   Schutzkleidung im medizinischen Bereich

Schutzkleidung im medizinischen Bereich hat die Aufgabe zu verhindern, dass die Kleidung (auch Berufs- oder Arbeitskleidung) der Versicherten mit Mikroorganismen kontaminiert wird und durch Verschleppen unkontrollierbare Gefahren entstehen. Sie ist geeignet, wenn sie

  • die Vorderseite des Rumpfes bedeckt,

  • desinfizierbar ist oder entsorgt werden kann,

  • in ihren Brenneigenschaften so bemessen ist, dass ein Weiterbrennen verhindert wird und mindestens der Brennklasse S-b nach DIN EN 533 „Schutzkleidung; Schutz gegen Hitze und Flammen; Material und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung“ (außer Einwegkleidung) entspricht,

  • bei Einwirkung von Nässe flüssigkeitsdicht ist,

  • elektrostatisch ableitfähig ist.

Abb. 8: Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz
 Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz

Im Allgemeinen ist aus Gründen der besseren Reinigung und Desinfektion der Hände und Unterarme kurzärmelige Schutzkleidung zweckmäßig. In besonderen Bereichen, z. B. auf Infektionsstationen, im Operationssaal und in mikrobiologischen Laboratorien kann zum Schutz vor Infektionen auch langärmelige Schutzkleidung mit Handschuhen, die zusammen vollständig die Haut bedecken, zweckmäßig sein.

Es können auch Schürzen zum Einsatz kommen, sofern die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Schutzkleidung ist vor dem Betreten von Aufenthaltsräumen, insbesondere von Speiseräumen, abzulegen. Getragene Schutzkleidung und Privat- bzw. Berufskleidung sind getrennt aufzubewahren. Für die Desinfektion, Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung hat der Unternehmer zu sorgen; siehe Abschnitt 7.

Siehe auch DIN EN 533.

4.3.17   Wetterschutzkleidung

Diese Schutzkleidung soll den Träger gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis –5 °C schützen. Das Schutzziel ist die Gesundheit des Trägers. Die Kleidung muss so ausgeführt sein, dass sie den Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers unterstützt. Dazu gehört eine möglichst hohe Wasserdampfdurchlässigkeit bei gleichzeitiger Winddichtheit.

Abb. 9: Ausführungsbeispiel eines Wetterschutzanzuges
 Ausführungsbeispiel eines Wetterschutzanzuges

Für Wetterschutzkleidung werden in der Regel mehrschichtiges Laminat mit spezieller Membran bzw. mikroporös beschichtetes textiles Flächengebilde eingesetzt, die einen niedrigen Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret besitzen, so dass sie den Wasserdampf vom Körper, z. B. Schweiß, passieren lassen, aber das Wasser von außen, z. B. Regen, abhalten.

Verbunden mit einer ventilierenden Schnittgestaltung vermitteln diese Konstruktionen bei mittelschwerer körperlicher Belastung des Trägers auch bei warmer Umgebung mit Temperaturen um 20 °C guten Tragekomfort.

Da unterschiedliche Materialien für Wetterschutzkleidung eingesetzt werden, wurde eine Klasseneinteilung vorgenommen. Maßstab ist hierbei der Wasserdampfdurchgangswiderstand

Formel

Tabelle 1:
KlasseWasserdampfdurch-
gangswiderstand
Materialbeispiele
 

Formel

 
140 < RetPVC oder
PVC beschichtet
220 < Ret ≤ 40PUR, beschichtet
3Ret ≤ 20Laminat

Um bei unterschiedlich zum Einsatz kommenden Materialien keine Gesundheitsgefährdung durch metabolischen Kreislaufstress zu bewirken, wird eine Empfehlung für eine Tragezeitbegrenzung gegeben.

Tabelle 2: Tragezeiten in Minuten bei mittlerer Arbeitsschwere
150 W/relative Feuchte 50 %, Luftgeschwindigkeit V = 0,5 m/s
Umgebungs-
temperatur
Klasse 1Klasse 2Klasse 3
< 25 °C60105205
20 °C75250–*)
15 °C100–*)–*)
10 °C240–*)–*)
5 °C–*)–*)–*)

*) – keine Tragezeitbegrenzung

Durch wirkungsvolle Ventilationsöffnungen oder Arbeitspausen kann die Tragezeit verlängert werden.

Siehe auch DIN EN 343 „Schutzkleidung gegen Regen“.

4.3.18   Kälteschutzkleidung

Diese Kleidung dient zum Schutz gegen kaltes Wetter bei Temperaturen unterhalb von –5 °C. Der Anwendungsbereich dieser Kleidung liegt vornehmlich bei tiefen Umgebungstemperaturen. Ein entscheidender Faktor ist die Luftgeschwindigkeit. Die Kälteschutzkleidung wird auch in Kühlhäusern getragen, wobei die Isolationsanforderungen besser zu beherrschen sind, weil mit nennenswerter Luftgeschwindigkeit hier nicht zu rechnen ist.

Zur Beurteilung einer Kälteschutzkleidung sind folgende Eigenschaften der Kleidung zu ermitteln:

  1. Thermische Isolation,

  2. die Luftdurchlässigkeit
    und

  3. der Wasserdampfdurchgangswiderstand.

Um eine Kälteschutzkleidung optimal zu gestalten, ist für den Hersteller die Kenntnis der klimatischen Parameter des Einsatzortes, Lufttemperatur, mittlere Strahlungstemperatur, Luftgeschwindigkeit, relative Feuchte und Tätigkeit des Beschäftigten notwendig. Aus diesen Werten wird die erforderliche Isolation (IREQ) der Kleidung berechnet. In der unten zitierten europäischen Norm sind entsprechende Anforderungswerte enthalten. Neuere Entwicklungen machen auch den Einsatz beheizbarer Kälteschutzkleidung möglich.

Siehe auch DIN EN 342 „Schutzkleidung; Kleidungssysteme zum Schutz gegen Kälte“.

Abb. 10: Ausführungsbeispiel für Kälteschutzkleidung
 Ausführungsbeispiel für Kälteschutzkleidung

4.3.19   Warnkleidung

4.3.19.1   Allgemeines

Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind. Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – frühzeitig erkennbar zu machen. Sie muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen. Nach DIN EN 471 „Warnkleidung; Prüfverfahren und Anforderungen“ handelt es sich um fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes Gelb oder fluoreszierendes Rot. Um den bisher erreichten Sicherheitsstandard in den genannten Gefährdungsbereichen zu erhalten, wird empfohlen, auch weiterhin Warnkleidung mit der Warnfarbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.

Siehe auch BG-Information „Auswahl von Warnkleidung“ (BGI 5037).

4.3.19.2   Ausführungen

Es gibt drei Klassen von Warnkleidung:
Klasse 3:

Einteiliger Anzug, Jacke mit Ärmeln

Klasse 2:

Weste, Überwurf, Latzhose

Klasse 1:

Reflexgeschirr, Rundbundhose

Jede Klasse muss eine Mindestfläche von Hintergrund und Reflexmaterial aufweisen; siehe Tabelle 3.

Tabelle 3: Mindestflächen des sichtbaren Materials in m2
MaterialartKlasse
 321
Hintergrundmaterial0,80,500,14
Retroreflektierendes Material0,20,130,10
Material mit kombinierten Eigenschaften0,20

Bezüglich der Breite der Reflexstreifen und des Ortes der Anbringung sind die Angaben der DIN EN 471 zu berücksichtigen.

Abb. 11: Ausführungsbeispiele von Warnkleidung der Klasse 1 bis 3
Maße in Millimeter
Klasse 3 – Jacke
 Ausführungsbeispiele von Warnkleidung der Klasse 1 bis 3Maße in MillimeterKlasse 3 – Jacke
Klasse 2 – Weste
Klasse 2 – Weste
Klasse 1 – Rundbundhose
Klasse 1 – Rundbundhose

Je großflächiger das Hintergrundmaterial und je höher der Rückstrahlwert des Reflexmaterials einer Warnkleidung ist, desto besser kann sie wahrgenommen und damit erkannt werden. Aus größerer Entfernung ist eine großflächige Warnkleidung, d. h. mit großen Anteilen von Tagesleuchtfarben und Reflexmaterial, auch dann noch zu erkennen, wenn eine kleinflächige Ausführung nicht mehr sichtbar ist.

Anzüge – bestehend aus Latz- oder Rundbundhose und Jacke – bieten die höchste Auffälligkeit und sollten deshalb bevorzugt getragen werden. DIN EN 471 zeigt beispielhaft Gestaltungsmöglichkeiten von Reflexgeschirren auf. Diese Geschirre sind in die Normung mit aufgenommen worden, weil sie besonders in den südeuropäischen Ländern aufgrund der sehr hohen Sommertemperaturen getragen werden. Diese Konstruktionen besitzen jedoch einen unzureichenden Warnflächenanteil, sie dürfen darum nie als alleinige Warnkleidung benutzt werden.

4.3.20   Schutzkleidung für bestimmte Körperpartien

4.3.20.1   Schutzschürzen

Die Schutzwirkung von Schutzschürzen beschränkt sich hauptsächlich auf die Körpervorderseite. Sie bieten entsprechend der Auswahl der im Abschnitt 4.4 beschriebenen Materialien Schutz gegen folgende Einwirkungen:

  • mechanische Einwirkung,

  • Schweißarbeiten (Funken/Strahlung),

  • Spritzer feuerflüssigen Materials,

  • Chemikalien,

  • Nässe,

  • Verschmutzung.

Da die Befestigung der Schutzschürzen einen Einfluss auf die Trageeigenschaften hat, ist auf die Art der Beriemung besonderer Wert zu legen. Bei schweren Schürzen sind Kreuz- und Gabelriemen zweckmäßig, um den Druck auf den Schultern zu vermeiden. Um die Schürze im Gefahrfall schnell ablegen zu können, haben sich sogenannte „Ruck-Zuck“-Verschlüsse bewährt.

Zum Schutz gegen Spritzer von feuerflüssigen Materialien haben sich Schutzschürzen mit möglichst glatter Oberfläche aus Wollgewebe bewährt.

Abb. 12: Brustlatz-Schürze
 Brustlatz-Schürze
Abb. 13: Ruck-Zuck-Verschluss
 Ruck-Zuck-Verschluss

4.3.21   Schutzmantel

4.3.21.1   Allgemeines

Schutzmäntel werden dort eingesetzt, wo vollständige Schutzanzüge nicht erforderlich sind oder wo sie als zusätzlichen Schutz benötigt werden. Sie dürfen keinen Rückengurt aufweisen.

4.3.21.2   Schutzmäntel für den Einsatz in Chemie-Laboratorien

Schutzmäntel schützen die von ihm bedeckten Körperbereiche des Trägers bei kurzzeitigem Kontakt mit sehr giftigen, giftigen, mindergiftigen, ätzenden oder reizenden Flüssigkeiten geringer Menge (Tropfen, Spritzer) für eine begrenzte Zeitspanne. Schutzmäntel werden über der Oberbekleidung getragen.

Eine weitere Anforderung an Schutzmäntel, den Schutz gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen zu erfüllen, lässt sich mit den meisten Materialien, die Schutz gegen Chemikalien bieten, nicht erfüllen. Es wird daher empfohlen, in Laboratorien, in denen überwiegend die Gefahr des Kontaktes mit Flammen besteht, Schutzmäntel zu verwenden, die den Materialanforderungen gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen entsprechen.

Abb. 14: Schutzmantel für den Einsatz in Chemie-Laboratorien
 Schutzmantel für den Einsatz in Chemie-Laboratorien

Siehe auch

  • DIN EN 468,

  • DIN EN 14605 „Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien; Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4) Verbindungen zwischen den Teilen der Kleidung, einschließlich der Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für Teile des Körpers gewähren (Typen PB [3] und PB [4])“
    und

  • DIN EN ISO 13982-1 „Schutzkleidung gegen feste Partikeln; Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)“.

4.3.21.3   Röntgenschutzmäntel

Zum Einsatz gelangen Röntgenschutzmäntel aus gummiummanteltem Blei, die Vorderseite und Schulterblätter bedecken und die Einwirkungen der Röntgenstrahlung reduzieren.

Siehe auch Röntgenverordnung.

4.3.22   Unterkleidung

Unterkleidung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Schutzwirkung und die Trageeigenschaften von Schutzanzügen. An einigen Arbeitsplätzen, z. B. in chemie-, flammen- und explosionsgefährdeten Bereichen, ist es unerlässlich, zu dem geeigneten Schutzanzug auch entsprechende Unterkleidung zu tragen.

Besonders bedeutungsvoll ist die Unterkleidung bei der Verwendung von Kälteschutzkleidung (siehe Abschnitt 4.3.18). Hier ist die Unterkleidung Bestandteil dieser Schutzkleidung.

Aus Gründen des Tragekomforts sollte die Unterkleidung eine nicht zu körpernahe Schnittgestaltung haben.

Unterkleidung aus Wolle oder Angorawolle hat eine vorzügliche Wärmeisolationswirkung. Diese Unterkleidung wird besonders an zugigen Arbeitsplätzen und im Freien bzw. dort empfohlen, wo stark wechselnde Umgebungstemperaturen vorliegen. Neuentwicklung von absorbierender Unterkleidung kann die Tragezeit verlängern.

Siehe auch DIN EN 342.

4.3.23   Schutzkleidung für den Umgang mit Kettensägen

Der Schutz gegen Verletzungen beim Umgang mit Kettensägen kann durch verschiedene Materialien im Schnittschutz der Beine und der Arme erreicht werden, z. B.

  1. bei Kontakt schneidet die Kette das Material nicht,

  2. die Fasern werden in den Antrieb gezogen und blockieren die Kettenbewegung.

Siehe auch

  • DIN EN 381-1 „Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen; Teil 1: Prüfstand zur Prüfung des Widerstandes gegen Kettensägen-Schnitte“
    und

  • DIN EN 381-5 „Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen; Teil 5: Anforderungen an Beinschutz“.

Abb. 15: Beispiel einer Schnittschutzhose nach DIN EN 381-5
 Beispiel einer Schnittschutzhose nach